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   ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00   

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https://dejure.org/2000,27006
ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00 (https://dejure.org/2000,27006)
ArbG Verden, Entscheidung vom 20.09.2000 - 1 Ca 123/00 (https://dejure.org/2000,27006)
ArbG Verden, Entscheidung vom 20. September 2000 - 1 Ca 123/00 (https://dejure.org/2000,27006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 613a Abs. 2 S. 1 BGB; § 613a Abs. 1 S. 1 BGB; § 4 Abs. 5 TVG; § 27 Abs .1 b) MTV Metallindustrie; § 27 Abs . 2 MTV Metallindustrie
    Verfall eines Anspruches auf eine tarifliche Sonderzahlung aus einem Lohntarifvertrag; Tarifbindung an den Tarifvertrag der Metallindustrie; Nachwirkung eines Anerkennungs-Tarifvertrages; Anwendbarkeit eines Lohntarifvertrages auf Grund betrieblicherÜbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall eines Anspruches auf eine tarifliche Sonderzahlung aus einem Lohntarifvertrag; Tarifbindung an den Tarifvertrag der Metallindustrie; Nachwirkung eines Anerkennungs-Tarifvertrages; Anwendbarkeit eines Lohntarifvertrages auf Grund betrieblicherÜbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.11.1999 - 4 AZR 666/98

    Blankettverweisung in nachwirkendem Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00
    Somit ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Abrede der Geltung der jeweiligen Lohntarifverträge bei Tarifbindung des Arbeitgebers oder gar beiderseitiger Tarifbindung wie hier im Zweifel als sogenannte Gleichstellungsabrede auszulegen (BAG Urteil vom 04.09.1996, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG Urteil vom 24.11.1999, NZA 2000, 435 (437) [BAG 24.11.1999 - 4 AZR 666/98] m.w.N.).

    Die bei Kündigung des Tarifvertrages bestehende Situation wird eingefroren (BAG Urteil vom 24.11.1999, NZA 2000, 435 (436) [BAG 24.11.1999 - 4 AZR 666/98] m.w.N.).

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00
    Unter einer betrieblichen Übung versteht man nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.01.1994, NZA 1994, 694 (695) [BAG 21.01.1994 - 5 AZR 41/93] m. w. N.) die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00
    Dabei spricht es für eine umfassende Bezugnahme, wenn sich bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen (Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub) nach den tariflichen Regelungen richten, ohne dass hinsichtlich anderer Arbeitsbedingungen zum Nachteil des Arbeitnehmers von den tariflichen Regelungen abgewichen würde (BAG Urteil vom 19.01.1999, AP Nr. 9 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
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