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   ArbG Bad Hersfeld, 04.11.1998 - 2 Ca 255/98   

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https://dejure.org/1998,9789
ArbG Bad Hersfeld, 04.11.1998 - 2 Ca 255/98 (https://dejure.org/1998,9789)
ArbG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 04.11.1998 - 2 Ca 255/98 (https://dejure.org/1998,9789)
ArbG Bad Hersfeld, Entscheidung vom 04. November 1998 - 2 Ca 255/98 (https://dejure.org/1998,9789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Vergütungsvereinbarung; Verjährung bei sittenwidriger Vergütungsvereinbarung; Beweispflicht bezüglich der Unvollständigkeit einer Arbeitsvertragsurkunde; Annahmeverzug des Arbeitgebers; Vorliegen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts; Sittenwidriger ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Angemessene Vergütung des angestellten RA

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 242, 612 Abs. 2
    Sittenwidrige Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 2115
  • NZA-RR 1999, 629
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für

    Die verkehrsübliche Vergütung gibt Aufschluss über den für die Beurteilung des (Miss-) Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung maßgeblichen objektiven Marktwert der Arbeitsleistung; sie bestimmt sich, wenn - wie hier - ein Tarifvertrag nicht existiert oder der vereinbarte Tariflohn nicht der verkehrsüblichen Vergütung entspricht, nach dem allgemeinen Lohnniveau in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet (BAG, Urt. v. 22. April 2009 - 5 AZR 436/08, DB 2009, 1599; Urt. v. 24. März 2004 - 5 AZR 303/03, BAGE 110, 79, 83; Urt. v. 21. Juni 2000 - 5 AZR 806/98, NJW 2000, 3589; speziell zur Rechtsanwaltsvergütung ArbG Bad Hersfeld, BRAK-Mitt. 2000, 147, bestätigt durch LAG Frankfurt am Main, BRAK-Mitt. 2000, 151 = NJW 2000, 3372).
  • OLG München, 17.08.2006 - 1 U 2960/05

    Anforderungen an einen Examenskorrektor - hier: 2. Juristische Staatsprüfung-

    Die Gutachter haben es für erwägenswert angesehen, sich hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten des Klägers einer Berechnung des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld in einem Urteil vom 4.11.1998 (2 Ca 255/98), bestätigt durch Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 28.10.1999 (5 Sa 169/99), anzuschließen.
  • LAG Hessen, 28.10.1999 - 5 Sa 169/99

    Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwälten

    Mit am 04.11.1998 verkündetem Urteil hat das Arbeitsgericht Bad Hersfeld -- 2 Ca 255/98 -- dem Kläger DM 87.000,-- brutto nebst Zinsen jeweils seit Fälligkeit zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld vom 04.11.1998 -- 2 Ca 255/98 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld vom 04.11.98 - 2 Ca 255/98 - den Beklagten zu verurteilen,.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2007 - 2 ZU 7/07

    Mindestlohn für Anwälte?

    Das Arbeitsgericht Bad Hersfeld (BRAK-Mitt. 2000, 147, Urteil vom 04.11.1998) und hierzu bestätigend in zweiter Instanz das LAG Hessen mit Urteil vom 28.10.1999 (NJW 2000, 3372) habe für den Bezugszeitraum 1996 bis 1998 für das erste Berufsjahr ein monatliches Bruttoeinkommen von umgerechnet ca. 2.000,- EUR und für das zweite Berufsjahr ein solches von umgerechnet ca. 2.500,- EUR zugrunde gelegt, wobei auch hier die nähere Qualifikation des dortigen Klägers nicht bekannt ist.
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