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   ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16   

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ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16 (https://dejure.org/2017,5693)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16 (https://dejure.org/2017,5693)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 28 Ca 12331/16 (https://dejure.org/2017,5693)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • LAG Köln, 28.05.2010 - 10 Sa 162/10

    Karenzentschädigung aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot bei unklarer

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    LAG Köln 28.5.2010 - 10 Sa 162/10 - ArbR 2011, 126 (Leitsatz/Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).S. LAG Köln 28.5.2010 - 10 Sa 162/10 - ArbR 2011, 126 (Leitsatz/Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).

    LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. ["Juris"-Rn. 7]: "Dieses Konkurrenzverbot gilt während der ganzen Zeit seiner Beschäftigung, im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus".S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. ["Juris"-Rn. 7]: "Dieses Konkurrenzverbot gilt während der ganzen Zeit seiner Beschäftigung, im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus"., die für die damalige Kammer ebenfalls anbot, der auf Karenzentschädigung gerichteten Zahlungsklage zu entsprechen 66S.

    LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. [II.1 a, bb.

    Vielmehr verweist die Formulierung auf den Rahmen des in den gesetzlichen Grenzen vorgesehenen zwingenden Standards, der im § 74 ff. HGB normiert ist".S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. [II.1 a, bb.

    64) S. LAG Köln 28.5.2010 - 10 Sa 162/10 - ArbR 2011, 126 (Leitsatz/Kurzwiedergabe; Volltext: Juris).

    65) S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. ["Juris"-Rn. 7]: "Dieses Konkurrenzverbot gilt während der ganzen Zeit seiner Beschäftigung, im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus".

    66) S. LAG Köln 28.5.2010 a.a.O. [II.1 a, bb.

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    BAG 28.6.2006 - 10 AZR 407/05 - AP § 74 HGB Nr. 80 = EzA § 74 HGB Nr. 68 = NZA 2006, 1157 = DB 2006, 2181 [Tatbestand - "Juris"-Rn. 2]: "Frau B. verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Umkreis von 15 km des Arbeitgebers nicht in einer anderen ergotherapeutischen Praxis tätig zu werden, noch sich unmittelbar oder mittelbar an der Gründung zu beteiligen oder in einer bestehenden ergotherapeutischen Praxis mitzuwirken.

    Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB".S. BAG 28.6.2006 - 10 AZR 407/05 - AP § 74 HGB Nr. 80 = EzA § 74 HGB Nr. 68 = NZA 2006, 1157 = DB 2006, 2181 [Tatbestand - "Juris"-Rn. 2]: "Frau B. verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Umkreis von 15 km des Arbeitgebers nicht in einer anderen ergotherapeutischen Praxis tätig zu werden, noch sich unmittelbar oder mittelbar an der Gründung zu beteiligen oder in einer bestehenden ergotherapeutischen Praxis mitzuwirken.

    BAG 28.6.2006 a.a.O. [Orientierungssatz 1.]: "Ausdrücklich wird zwar keine Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots zugesagt; die Parteien haben jedoch in der Vertragsbestimmung vereinbart, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten.

    Verweist eine vertragliche Wettbewerbsklausel für alle Einzelheiten der vereinbarten Regelung auf die maßgebenden Vorschriften des HGB, so liegt darin im Zweifel die Zusage einer Karenzentschädigung in der gesetzlichen Mindesthöhe".S. BAG 28.6.2006 a.a.O. [Orientierungssatz 1.]: "Ausdrücklich wird zwar keine Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots zugesagt; die Parteien haben jedoch in der Vertragsbestimmung vereinbart, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten.

    62) S. BAG 28.6.2006 - 10 AZR 407/05 - AP § 74 HGB Nr. 80 = EzA § 74 HGB Nr. 68 = NZA 2006, 1157 = DB 2006, 2181 [Tatbestand - "Juris"-Rn. 2]: "Frau B. verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Umkreis von 15 km des Arbeitgebers nicht in einer anderen ergotherapeutischen Praxis tätig zu werden, noch sich unmittelbar oder mittelbar an der Gründung zu beteiligen oder in einer bestehenden ergotherapeutischen Praxis mitzuwirken.

    63) S. BAG 28.6.2006 a.a.O. [Orientierungssatz 1.]: "Ausdrücklich wird zwar keine Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbsverbots zugesagt; die Parteien haben jedoch in der Vertragsbestimmung vereinbart, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten.

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 74 HGB) mit einer zu gering bemessenen Karenzentschädigung vereinbart, so fällt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht darüber zu, ob er sich auf dessen Unverbindlichkeit berufen oder der Wettbewerbstätigkeit unter Inanspruchnahme der Entschädigung enthalten will (s. bereits BAG 13.09.1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125 = AP § 611 BGB Konkurrenzklausel Nr. 24; aus neuerer Zeit BAG 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - Juris).(Rn.34).

    dazu etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [II.a. - "Juris"-Rn. 12]: "Rechte aus einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot kann nur der Arbeitnehmer herleiten.

    In einem solchen Fall steht es dem Arbeitnehmer frei, die Unverbindlichkeit der Abrede geltend zu machen oder sich an das Wettbewerbsverbot zu halten und die vereinbarte Karenzentschädigung zu fordern (...)".S. dazu etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [II.a. - "Juris"-Rn. 12]: "Rechte aus einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot kann nur der Arbeitnehmer herleiten.

    dazu deutlich etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [I. - "Juris"-Rn. 10]: "Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (...).

    ... Wird überhaupt keine Karenzentschädigung vereinbart, sind Unverbindlichkeit und Nichtigkeit aber identisch, weil der Arbeitnehmer, auch dann, wenn er das Wettbewerbsverbot einhalten würde, keine Zahlungsansprüche daraus herleiten könnte (...)".S. dazu deutlich etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [I. - "Juris"-Rn. 10]: "Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (...).

    50) S. dazu etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [II.a. - "Juris"-Rn. 12]: "Rechte aus einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot kann nur der Arbeitnehmer herleiten.

    54) S. dazu deutlich etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [I. - "Juris"-Rn. 10]: "Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (...).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    Es gilt vielmehr der Grundsatz, dass sich der Arbeitgeber als Vertragstextgestalter auf Regelungslücke und Schriftformmangel nicht mit Erfolg berufen kann (s. bereits BAG 27.06.1995 - 1 ABR 62/94 - AP § 4 BetrVG 1972 Nr. 8 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 31 = NZA 1996, 164: Gemäß § 242 BGB "gewisse Konsistenz zu wahren").(Rn.46).

    dazu BAG 27.6.1995 - 1 ABR 62/94 - AP § 4 BetrVG 1972 Nr. 7 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 31 = NZA 1996, 164.S. dazu BAG 27.6.1995 - 1 ABR 62/94 - AP § 4 BetrVG 1972 Nr. 7 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 31 = NZA 1996, 164.

    BAG 27.6.1995 a.a.O. [B.III.2 c.]: "Nach dem Grundsatz, dass jedermann in Ausübung seiner Rechte und in Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (§ 242 BGB), kann die Rechtsausübung dann unzulässig sein, wenn sie zu früherem Verhalten in Widerspruch steht (venire contra factum proprium).

    ... Insoweit ist bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu wahren".S. BAG 27.6.1995 a.a.O. [B.III.2 c.]: "Nach dem Grundsatz, dass jedermann in Ausübung seiner Rechte und in Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (§ 242 BGB), kann die Rechtsausübung dann unzulässig sein, wenn sie zu früherem Verhalten in Widerspruch steht (venire contra factum proprium).

    82) S. dazu BAG 27.6.1995 - 1 ABR 62/94 - AP § 4 BetrVG 1972 Nr. 7 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 31 = NZA 1996, 164.

    83) S. BAG 27.6.1995 a.a.O. [B.III.2 c.]: "Nach dem Grundsatz, dass jedermann in Ausübung seiner Rechte und in Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (§ 242 BGB), kann die Rechtsausübung dann unzulässig sein, wenn sie zu früherem Verhalten in Widerspruch steht (venire contra factum proprium).

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 74 HGB) mit einer zu gering bemessenen Karenzentschädigung vereinbart, so fällt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht darüber zu, ob er sich auf dessen Unverbindlichkeit berufen oder der Wettbewerbstätigkeit unter Inanspruchnahme der Entschädigung enthalten will (s. bereits BAG 13.09.1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125 = AP § 611 BGB Konkurrenzklausel Nr. 24; aus neuerer Zeit BAG 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - Juris).(Rn.34).

    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (...)"; ebenso schon BAG 13.9.1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125 = AP § 611 BGB Konkurrenzklausel Nr. 24 = EzA § 74 HGB Nr. 10 = BB 1970, 35 = DB 1970, 63 [Teil I./III.3.- "Juris"-Rn. 27]: "Das Wettbewerbsverbot ist hingegen nicht nichtig, sondern nur unverbindlich, wenn eine Karenzentschädigung in der Form des § 74 Abs. 2 HGB versprochen ist, in der Höhe aber nicht der zwingenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB entspricht.

    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (...)"; ebenso schon BAG 13.9.1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125 = AP § 611 BGB Konkurrenzklausel Nr. 24 = EzA § 74 HGB Nr. 10 = BB 1970, 35 = DB 1970, 63 [Teil I./III.3.- "Juris"-Rn. 27]: "Das Wettbewerbsverbot ist hingegen nicht nichtig, sondern nur unverbindlich, wenn eine Karenzentschädigung in der Form des § 74 Abs. 2 HGB versprochen ist, in der Höhe aber nicht der zwingenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB entspricht.

    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (...)"; ebenso schon BAG 13.9.1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125 = AP § 611 BGB Konkurrenzklausel Nr. 24 = EzA § 74 HGB Nr. 10 = BB 1970, 35 = DB 1970, 63 [Teil I./III.3.- "Juris"-Rn. 27]: "Das Wettbewerbsverbot ist hingegen nicht nichtig, sondern nur unverbindlich, wenn eine Karenzentschädigung in der Form des § 74 Abs. 2 HGB versprochen ist, in der Höhe aber nicht der zwingenden Vorschrift des § 74 Abs. 2 HGB entspricht.

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.

    Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.

    96) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    im Anschluss etwa BAG 4, 12.1997 - 2 AZR 299/96 - BAGE 87, 200 = AP § 626 BGB Nr. 141 = NZA 1998, 420 [II.1 b.]: "Insofern ist, wie auch das BAG betont hat (...), bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern"; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 49 = NZA 2001, 321 [B.I.5 b, aa.]: "Bei der Beanspruchung von Rechtspositionen ist gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu verlangen (...).

    Wer durch eine Erklärung oder sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- oder Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und verlassen hat, darf den anderen Teil in seinem Vertrauen nicht enttäuschen".S. im Anschluss etwa BAG 4, 12.1997 - 2 AZR 299/96 - BAGE 87, 200 = AP § 626 BGB Nr. 141 = NZA 1998, 420 [II.1 b.]: "Insofern ist, wie auch das BAG betont hat (...), bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern"; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 49 = NZA 2001, 321 [B.I.5 b, aa.]: "Bei der Beanspruchung von Rechtspositionen ist gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu verlangen (...).

    84) S. im Anschluss etwa BAG 4, 12.1997 - 2 AZR 299/96 - BAGE 87, 200 = AP § 626 BGB Nr. 141 = NZA 1998, 420 [II.1 b.]: "Insofern ist, wie auch das BAG betont hat (...), bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern"; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 49 = NZA 2001, 321 [B.I.5 b, aa.]: "Bei der Beanspruchung von Rechtspositionen ist gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu verlangen (...).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    im Anschluss etwa BAG 4, 12.1997 - 2 AZR 299/96 - BAGE 87, 200 = AP § 626 BGB Nr. 141 = NZA 1998, 420 [II.1 b.]: "Insofern ist, wie auch das BAG betont hat (...), bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern"; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 49 = NZA 2001, 321 [B.I.5 b, aa.]: "Bei der Beanspruchung von Rechtspositionen ist gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu verlangen (...).

    Wer durch eine Erklärung oder sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- oder Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und verlassen hat, darf den anderen Teil in seinem Vertrauen nicht enttäuschen".S. im Anschluss etwa BAG 4, 12.1997 - 2 AZR 299/96 - BAGE 87, 200 = AP § 626 BGB Nr. 141 = NZA 1998, 420 [II.1 b.]: "Insofern ist, wie auch das BAG betont hat (...), bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern"; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 49 = NZA 2001, 321 [B.I.5 b, aa.]: "Bei der Beanspruchung von Rechtspositionen ist gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu verlangen (...).

    84) S. im Anschluss etwa BAG 4, 12.1997 - 2 AZR 299/96 - BAGE 87, 200 = AP § 626 BGB Nr. 141 = NZA 1998, 420 [II.1 b.]: "Insofern ist, wie auch das BAG betont hat (...), bei der Beanspruchung von Rechtspositionen gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu fordern"; 18.10.2000 - 2 AZR 494/99 - BAGE 96, 78 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 49 = NZA 2001, 321 [B.I.5 b, aa.]: "Bei der Beanspruchung von Rechtspositionen ist gegenüber anderen Teilnehmern am Rechtsleben eine gewisse Konsistenz zu verlangen (...).

  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    Aber das BAG hatte doch in AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [5.12.1969 - 3 AZR 514/68; d.U.] den ersten Schritt schon getan.

    Aber das BAG hatte doch in AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [5.12.1969 - 3 AZR 514/68; d.U.] den ersten Schritt schon getan.

    Aber das BAG hatte doch in AP Nr. 10 zu § 75 b HGB [5.12.1969 - 3 AZR 514/68; d.U.] den ersten Schritt schon getan.

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88

    Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
    hierzu nur BAG 22.5.1990 - 3 AZR 647/88 - AP § 74 HGB Nr. 60 = EzA § 74 HGB Nr. 53 = NZA 1991, 263 = BB 1991, 625 [Leitsatz 2.]: "Für einen Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem für den Arbeitnehmer unverbindlichen Wettbewerbsverbot genügt es, wenn der Arbeitnehmer sich zu Beginn der Karenzzeit endgültig für das Wettbewerbsverbot entscheidet und seiner Unterlassungsverpflichtung nachkommt.

    Einer darüber hinausgehenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht (...)"; und ferner a.a.O. [I.2 c. - "Juris"-Rn. 27]: "Die Unklarheiten eines unverbindlichen Wettbewerbsverbots dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen".S. hierzu nur BAG 22.5.1990 - 3 AZR 647/88 - AP § 74 HGB Nr. 60 = EzA § 74 HGB Nr. 53 = NZA 1991, 263 = BB 1991, 625 [Leitsatz 2.]: "Für einen Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem für den Arbeitnehmer unverbindlichen Wettbewerbsverbot genügt es, wenn der Arbeitnehmer sich zu Beginn der Karenzzeit endgültig für das Wettbewerbsverbot entscheidet und seiner Unterlassungsverpflichtung nachkommt.

    77) S. hierzu nur BAG 22.5.1990 - 3 AZR 647/88 - AP § 74 HGB Nr. 60 = EzA § 74 HGB Nr. 53 = NZA 1991, 263 = BB 1991, 625 [Leitsatz 2.]: "Für einen Anspruch auf Karenzentschädigung aus einem für den Arbeitnehmer unverbindlichen Wettbewerbsverbot genügt es, wenn der Arbeitnehmer sich zu Beginn der Karenzzeit endgültig für das Wettbewerbsverbot entscheidet und seiner Unterlassungsverpflichtung nachkommt.

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2009 - 9 Sa 717/09

    Entschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei formnichtiger

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • BAG, 05.08.1966 - 3 AZR 154/66

    Mindestkarenzentschädigung - Karenzentschädigung

  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 341/56

    Verkaufsleiter - Wechsel des Arbeitsverhältnisses - Verwendung von

  • BAG, 12.12.1956 - 2 AZR 298/55

    Arbeitsverhältnis: Unvereinbarkeit des Arbeitnehmerstatus mit dem eines

  • BAG, 30.04.1970 - 3 AZR 134/69
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

  • BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 12/71

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

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