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   ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13   

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ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13 (https://dejure.org/2013,79799)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11.09.2013 - 27 Ca 157/13 (https://dejure.org/2013,79799)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11. September 2013 - 27 Ca 157/13 (https://dejure.org/2013,79799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1 TVG, § 3 TVG
    Anwendbarkeit eines Tarifvertrags ab zweiter Jahreshälfte - Anspruch auf bezahlte freie Tage - Anspruch auf Jahressonderzahlung - Anspruch auf Urlaubsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 258/07

    Sonderzahlung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Auch in einem solchen Fall hat das BAG einen vollen Leistungsanspruch bejaht (BAG v. 23.04.2008 - 10 AZR 258/07 - juris).

    Das BAG hat in einer Entscheidung bei einer tarifvertraglichen Sonderzahlung den Mischcharakter angenommen, da sich die Höhe nach dem Jahresdurchschnitt berechnet und nicht ausschließlich geleistete Arbeit vergütet wird, sondern beispielsweise auch die Betriebstreue (vgl. BAG v. 23.04.2008 - 10 AZR 258/07 - juris Rn. 17 ff.).

    Dies hat das BAG - soweit ersichtlich - zwar bislang nur für den Eintritt in die tarifschließende Gewerkschaft entschieden (BAG v. 23.04.2008 - 10 AZR 258/07).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Das BAG hat entschieden, dass die firmentarifvertragliche Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband insgesamt unheilbar rechtswidrig ist (BAG v. 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - juris Rn. 50).

    Das BAG hat anerkannt, dass es der Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit entgegenstehen kann, wenn ein Arbeitgeber zur Erfüllung der von ihm mit dem Verbandsbeitritt freiwillig eingegangenen Verpflichtung angehalten wird (BAG v. 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - juris Rn. 48).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Ein von einer Regelung oder Maßnahme ausgehender bloßer Anreiz zum Beitritt erfüllt diese Voraussetzung nicht (BVerfG v. 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 - juris Rn. 66).

    Nicht vom Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG erfasst wird hingegen, wenn ein Unternehmer verpflichtet wird, Tarifverträge unabhängig von seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband anzuwenden (BVerfG v. 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 - juris Rn. 67).

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Im Übrigen hat das BAG anerkannt, dass eine Ausschlussfrist ausnahmsweise bereits vor Entstehung des Anspruchs gewahrt werden kann, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage ein Anspruch aus einem bestimmten Sachverhalt hergeleitet werden kann (BAG v. 16.01.2013 - 10 AZR 863/11 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG wird von Art. 9 Abs. 3 GG die negative Koalitionsfreiheit geschützt, also die Freiheit einer Koalition fernzubleiben oder aus einer solchen auszutreten (vgl. BVerfG v. 01.03.1979 - 1 BvR 532/77 u.a. - juris Rn. 154).
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 760/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Entsprechend der Rechtsprechung des BAG zum Schadensersatzanspruch bei der Nichtgewährung von Urlaub (BAG v. 14.05.2013 - 9 AZR 760/11 - juris) wandelt sich der Anspruch des Klägers auf weitere 2, 5 bezahlte freie Tage in einen Schadensersatzanspruch um.
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Zwar ist der Beklagten zuzugeben, dass ein Anspruch im Sinne der Ausschlussfrist grundsätzlich erst nach Entstehung fristwahrend geltend gemacht werden kann, da andernfalls eine rasche Klärung der Ansprüche nicht erreicht werden kann (vgl. BAG v. 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - juris Rn. 35).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.09.2013 - 27 Ca 157/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG v. 13.10.2011 - 8 AZR 514/10 - juris Rn. 26 m.w.N.).
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