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   BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17   

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https://dejure.org/2019,8361
BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 (https://dejure.org/2019,8361)
BAG, Entscheidung vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 (https://dejure.org/2019,8361)
BAG, Entscheidung vom 09. April 2019 - 1 ABR 30/17 (https://dejure.org/2019,8361)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § ... 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 95 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 12 Abs. 1 BAT, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Beteiligungsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Versetzungsbegriff des § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG; Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme; Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Verstoß gegen bestehende ...

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Betriebsrats bei Versetzung

  • bag-urteil.com

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Beteiligungsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und der neu gewählte Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung - und die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zustimmungspflichtige Versetzung bei Wechsel in innerbetriebliche Job Service und Placement Einheit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zustimmungspflichtige Versetzung bei Wechsel in innerbetriebliche Job Service und Placement Einheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 1061
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 31 f. mwN) .

    Die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wird grundsätzlich auch dann nicht in Lauf gesetzt, wenn der Betriebsrat es unterlässt, den Arbeitgeber auf die offenkundige Unvollständigkeit der Unterrichtung hinzuweisen (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 34 mwN) .

    Durfte der Arbeitgeber allerdings davon ausgehen, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben, kann es Sache des Betriebsrats sein, innerhalb der Frist um Vervollständigung der Auskünfte zu bitten (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 39/11 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    Bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zu einer anderen Tätigkeit, ist für eine Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG kein Raum (vgl. BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28 mwN, BAGE 151, 27).

    Im Gegensatz zu einer nicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zustimmungspflichtigen Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) wird damit die Pflicht der in die Betreuung durch JSP gewechselten Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen nicht dauerhaft suspendiert.

    Die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei einer Versetzung knüpft an die tatsächliche Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs als Realakt an (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 28, BAGE 151, 27) .

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .

    Der Beteiligtenwechsel trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 41) .

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    Das gilt auch, wenn der Betriebsrat zum Zustimmungsersuchen in der Sache Stellung nimmt und seine Zustimmung mit Bezug auf Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG verweigert (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - Rn. 48, BAGE 113, 109) .
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05

    Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    (3) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Zuordnung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) des Landes Berlin keine Versetzung iSv. § 12 Abs. 1 BAT darstellt (BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - Rn. 23 f., BAGE 119, 181; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 26 ff.) , steht dem vorliegenden Ergebnis schon deswegen nicht entgegen, weil der Begriff der Versetzung iSv. § 12 Abs. 1 BAT nicht dem nach § 95 Abs. 3 BetrVG entspricht.
  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    cc) Die Arbeitgeberin hat die fehlende Information auch nicht im Zustimmungsersetzungsverfahren nachgeholt (vgl. zu dieser Möglichkeit BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    Ob ein solcher zugewiesen wurde, bestimmt sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 94, 163) .
  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    in entsprechender Anwendung von § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (vgl. BAG 11. Oktober 2016 - 1 ABR 49/14 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    (3) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Zuordnung zum Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) des Landes Berlin keine Versetzung iSv. § 12 Abs. 1 BAT darstellt (BAG 15. August 2006 - 9 AZR 571/05 - Rn. 23 f., BAGE 119, 181; 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 26 ff.) , steht dem vorliegenden Ergebnis schon deswegen nicht entgegen, weil der Begriff der Versetzung iSv. § 12 Abs. 1 BAT nicht dem nach § 95 Abs. 3 BetrVG entspricht.
  • BVerwG, 02.08.2005 - 6 P 11.04

    Zentrales Personalüberhangmanagement (Stellenpool); Versetzung von

    Auszug aus BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zuordnung von Beschäftigten zum genannten Stellenpool nicht der Mitbestimmung des Personalrats nach § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BlnPersVG unterliegt (BVerwG 2. August 2005 - 6 P 11/04 - Rn. 13 ff.) , beruht dies tragend darauf, dass es sich hierbei nicht um eine Versetzung iSd. Beamten- und Tarifrechts handelt, weil die betroffenen Arbeitnehmer - anders als vorliegend - nicht aktiv an der Erfüllung der dem Stellenpool gestellten Aufgaben mitwirken.
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 56/14

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Versetzung

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 131/16

    Definition des arbeitsrechtlichen Versetzungsbegriffs

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2016 - 3 BV 522/15

    Einzelfrage einer Versetzung

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darf - unabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen - aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019- 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Anderenfalls hätte die Wochenfrist des § 99Abs. 3 BetrVG, innerhalb derer der Betriebsrat eine mögliche Verweigerung der erbetenen Zustimmung erklären muss, nicht zu laufen begonnen (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris).

    4.) Die Arbeitgeberin hat die fehlende Unterrichtung des Betriebsrats schließlich nicht im Zustimmungsersetzungsverfahren nachgeholt (zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 40, juris; BAG, Beschluss vom 05.05.2010 - 7 ABR 70/08 -, Rn. 34, juris).

  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 11/20

    Telearbeit - Widerruf - Ermessen - Tarifvertrag

    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darfunabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Anderenfalls hätte die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, innerhalb derer der Betriebsrat eine mögliche Verweigerung der erbetenen Zustimmung erklären muss, nicht zu laufen begonnen (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris).

  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41 ; BAG, Beschluss vom 09. April 2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 13, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2021 - 7 TaBV 17/20

    Ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats - mitbestimmungspflichtige

    Nur diese setzt die Frist für die Zustimmungsverweigerung in Lauf (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 30/17 - Rn. 33 mwN.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2021 - 5 TaBV 1328/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Auslegung des Antragsbegehrens - Versetzung

    Auch wenn im Tenor des Beschlusses formell lediglich eine alle Anträge zurückweisende Entscheidung aufgeführt ist, folgt hieraus die materielle Beschwer des Beteiligten zu 2) (vergleiche dazu: BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Randnummern 19 ff, juris).
  • LAG München, 24.02.2021 - 5 Sa 774/20

    Versetzung, Mitbestimmung

    Um die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs handelt es sich, wenn sich das gesamte Bild der Tätigkeit des Arbeitnehmers so verändert hat, dass die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters nunmehr als eine "andere" anzusehen ist (BAG 9, 4.2019, 1 ABR 30/17, Rn 26, m.w.N.; NK-ArbRPreuss § 99 BetrVG Rn. 95ff; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz § 99 BetrVG, Rn. 123ff).
  • ArbG Köln, 11.03.2020 - 9 Ca 1889/19
    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in der Lage ist zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, Beschl. v. 09.04.2019, 1 ABR 30/17 = NZA 2019, 1061; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 99 Rn. 162).
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