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   BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97   

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https://dejure.org/1998,2258
BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97 (https://dejure.org/1998,2258)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1998 - 9 AZR 83/97 (https://dejure.org/1998,2258)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1998 - 9 AZR 83/97 (https://dejure.org/1998,2258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; WEG § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von irrtümlich überwiesenem Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderung von irrtümlich überwiesenem Arbeitsentgelt; Wegfall der Bereicherung bei Verbrauch von nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weitergezahlten Lohns für den Lebensunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 36
  • NZM 1999, 25
  • BB 1999, 161
  • JR 1999, 220
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Von dem Fortbestehen einer Bereicherung ist nämlich auch dann auszugehen, wenn anderweitige Aufwendungen erspart worden sind (BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77, 84 = AP Nr. 5 zu § 812 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - AP Nr. 13 zu § 812 BGB).

    Das gilt auch für rechtsgrundlos erhaltene Lohnzahlungen (BAG Urteile vom 18. September 1986 und vom 18. Januar 1995, aaO).

    Die Beklagte kann sich im übrigen auch nicht für den Wegfall der Bereicherung auf die vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze des Anscheinsbeweises (BAG Urteil vom 18. Januar 1995, aaO) berufen.

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Die Prozeßführungsbefugnis ist eine Prozeßvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGHZ 31, 279, 281; BGHZ 100, 217, 219).

    Ihr Fehlen führt zur Abweisung der Klage als unzulässig (BGHZ 31, 279, 280).

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Darunter ist jeder Vorteil zu verstehen, der das wirtschaftliche Vermögen des Begünstigten irgendwie gemehrt hat (BGHZ 55, 128, 131; BGH Urteil vom 7. Oktober 1994 - V ZR 4/94 - NJW 1995, 53, 54).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Darunter ist jeder Vorteil zu verstehen, der das wirtschaftliche Vermögen des Begünstigten irgendwie gemehrt hat (BGHZ 55, 128, 131; BGH Urteil vom 7. Oktober 1994 - V ZR 4/94 - NJW 1995, 53, 54).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Von dem Fortbestehen einer Bereicherung ist nämlich auch dann auszugehen, wenn anderweitige Aufwendungen erspart worden sind (BAG Urteil vom 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77, 84 = AP Nr. 5 zu § 812 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - AP Nr. 13 zu § 812 BGB).
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Die Prozeßführungsbefugnis ist eine Prozeßvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGHZ 31, 279, 281; BGHZ 100, 217, 219).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Der Verwalter bedarf dazu der besonderen Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer (BGHZ 100, 391, 393; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., vor § 50 Rz 49).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 60/81

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Das ist ein Vorteil, der bei einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben ist (vgl. BGH Urteil vom 8. Juli 1982 - III ZR 60/81 - NJW 1982, 2433, 2436, unter 8 der Gründe).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 7 U 165/90

    Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung bei der Ausstellung eines Schecks;

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Aufgrund ihrer Kontovollmacht hatte sie die Befugnis, über den Bestand des jeweiligen Guthabens des Kontoinhabers zu verfügen (vgl. zum Umfang einer Kontovollmacht OLG Hamm Urteil vom 12. März 1991 - 7 U 165/90 - NJW 1992, 378).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 13 Sa 55/96

    Rückzahlungsanspruch vonüberzahlten Beträgen; Vorliegen des Tatbestandsmerkmal

    Auszug aus BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 83/97
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1996 - 13 Sa 55/96 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Für vom Arbeitgeber rechtsgrundlos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbrachte Leistungen gilt nichts anderes (BAG Senatsurteil vom 11. August 1998 - 9 AZR 83/97 - AP Nr. 22 zu § 812 BGB).

    Zahlungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht mit unbemerkt bleibenden Überzahlungen des laufenden Arbeitsentgelts, die typischerweise sofort für konsumtive Ausgaben verbraucht werden, gleichzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 11. August 1998, aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17

    Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung - Wegfall der Bereicherung -

    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der monatliche Lohn nicht mehr für den laufenden Lebensunterhalt eingeplant (BAG 11. August 1998 - 9 AZR 83/97 - unter I.2.b der Gründe mwN.).
  • VG Freiburg, 19.03.2013 - 4 K 184/13

    Zur Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Ein Rechtsanwalt, der von einem Verwalter einer WEG bevollmächtigt wird, der seinerseits ohne entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird, kann aber nicht zulässig für die Gemeinschaft bei Gericht Klage erheben oder Anträge stellen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 05.12.1996, NJW-RR 1997, 396; LG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2011 - 11 S 86/10 -, juris; vgl. auch BAG, Urteil vom 11.08.1998 - 9 AZR 83/97 -, juris; OLG München, Urteil vom 11.08.2009 - 9 U 1776/09 -, juris; jurisPK-BGB Bd. 3, 6. Aufl., § 27 WEG Rn. 40).
  • ArbG Wiesbaden, 04.09.2008 - 4 Ca 1808/08

    Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Denn Zahlungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht mit unbemerkt bleibenden geringen Überzahlungen des laufenden Arbeitsentgeltes, die typischerweise sofort für konsumtive Zwecke verbraucht werden, gleichzusetzen ( BAG 11.08.1998 - 9 AZR 83/97 - AP Nr. 22 zu § 812 BGB).
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