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   BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22   

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https://dejure.org/2022,26407
BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22 (https://dejure.org/2022,26407)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2022 - 10 AZB 11/22 (https://dejure.org/2022,26407)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2022 - 10 AZB 11/22 (https://dejure.org/2022,26407)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 72b Abs. 1 ArbGG, ... § 72b ArbGG, § 72b Abs. 2 ArbGG, § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72b Abs. 2, Abs. 3 ArbGG, § 222 Abs. 2 ZPO, § 69 Abs. 1 Satz 2, § 60 Abs. 4 Satz 3 ArbGG, § 72b Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 72b Abs. 5 Satz 2 ArbGG, § 72b Abs. 5 Satz 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Auslauf einer Frist am Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag; Rechtsstaatliche Begründung der Fünfmonatsfrist des § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG; Aufhebung des Berufungsurteils wegen Fristversäumnis

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde - verspätete Absetzung Berufungsurteil - Beginn Fünfmonatsfrist

  • Betriebs-Berater

    Sofortige Beschwerde - verspätete Absetzung Berufungsurteil - Beginn Fünfmonatsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde; verspätete Absetzung Berufungsurteil; Beginn Fünfmonatsfrist

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde; verspätete Absetzung Berufungsurteil; Beginn Fünfmonatsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Sofortige Beschwerde - verspätete Absetzung Berufungsurteil - Beginn Fünfmonatsfrist

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verspätet abgesetzte Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts

  • bag-urteil.com (Tenor)

    Beginn Fünfmonatsfrist, sofortige Beschwerde, verspätete Absetzung Berufungsurteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3732
  • NZA 2022, 1639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22
    Es soll sichergestellt werden, dass die in das niedergelegte Urteil aufgenommenen Entscheidungsgründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; auch BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c cc der Gründe; 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04 - zu II 2 der Gründe) .

    Die sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG wurde eingeführt in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 (- 1 BvR 383/00 -) .

    Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass eine rechtsstaatliche Urteilsbegründung nicht mehr möglich sei, wenn die Entscheidungsgründe eines Berufungsurteils nach Ablauf von fünf Monaten nach seiner Verkündung noch nicht abgesetzt seien (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c der Gründe) .

    Mit Überschreiten der Fünfmonatsfrist stehe endgültig fest, dass eine rechtsstaatlich unbedenkliche Urteilsbegründung durch das Landesarbeitsgericht nicht mehr erfolgen könne (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c dd der Gründe) .

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist für

    Auszug aus BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22
    § 222 Abs. 2 ZPO ist auf die Fünfmonatsfrist des § 72b ArbGG nicht anwendbar (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 6. Aufl. § 72b Rn. 14; Helml/Pessinger/Pessinger ArbGG 5. Aufl. § 72b Rn. 18; NK-GA/Düwell § 72b ArbGG Rn. 6; aA GMP/Müller-Glöge 10. Aufl. § 72b Rn. 25) .

    Dabei handelt es sich um eine starre, sog. uneigentliche Frist, die den Zeitraum, der für die nachträgliche Niederlegung der schriftlichen Urteilsgründe äußerstenfalls zur Verfügung steht, strikt limitiert (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN) .

    Es soll sichergestellt werden, dass die in das niedergelegte Urteil aufgenommenen Entscheidungsgründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; auch BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c cc der Gründe; 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99

    Urteil ohne Gründe

    Auszug aus BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22
    § 222 Abs. 2 ZPO ist auf die Fünfmonatsfrist des § 72b ArbGG nicht anwendbar (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 6. Aufl. § 72b Rn. 14; Helml/Pessinger/Pessinger ArbGG 5. Aufl. § 72b Rn. 18; NK-GA/Düwell § 72b ArbGG Rn. 6; aA GMP/Müller-Glöge 10. Aufl. § 72b Rn. 25) .

    Dabei handelt es sich um eine starre, sog. uneigentliche Frist, die den Zeitraum, der für die nachträgliche Niederlegung der schriftlichen Urteilsgründe äußerstenfalls zur Verfügung steht, strikt limitiert (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN) .

    Es soll sichergestellt werden, dass die in das niedergelegte Urteil aufgenommenen Entscheidungsgründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; auch BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c cc der Gründe; 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04 - zu II 2 der Gründe) .

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22
    Es soll sichergestellt werden, dass die in das niedergelegte Urteil aufgenommenen Entscheidungsgründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; auch BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c cc der Gründe; 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04 - zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Köln, 05.01.2022 - 5 Sa 121/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22
    Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. Januar 2022 - 5 Sa 121/21 - aufgehoben.
  • BGH, 24.04.2023 - AnwZ (Brfg) 15/22

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch die Tätigkeit als juristischer Redakteur

    Maßgeblich ist insoweit allein der Zeitpunkt der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 2015 - 7 B 22/15, aaO; vgl. auch BAG, NJW 2022, 3732 Rn. 8 ff.).
  • AnwG München, 20.06.2023 - 1 AnwG 29/22

    Zulässigkeit des Antrages auf anwaltsgerichtliche Entscheidung: Einreichung per

    Zudem ist es in der Rechtsprechung beispielsweise für § 517 2. Alt. ZPO (OLG Frankfurt, NJW 1972, 2313) und § 72b Abs. 1 ArbGG (BAG, NJW 2022, 3732) anerkannt, dass u.a. Rechtsmittelfristen an einem Sonnabend oder einem Sonn- oder Feiertag ablaufen können.
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