Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1775
BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92 (https://dejure.org/1993,1775)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 1 ABR 59/92 (https://dejure.org/1993,1775)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 (https://dejure.org/1993,1775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung durch Aufnahme in das Assessment-Center nach § 99 Abs. 1 BetrVG - Beteiligung des Betriebsrates bzgl. Einstellungstests in Assessment-Centern - Auslegung des Begriffs "Einstellung" - Zustimmungsbedürftigkeit der Einstellung für eine Beschäftigung zur ...

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 98; BBiG § 1 Abs. 2
    Assessment-Center: Training von Bewerbern vor Durchführung der Personalauswahl als zustimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Training von Bewerbern in Unterrichtsmethode als Einstellung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1096
  • BB 1993, 1663
  • BB 1993, 1946
  • DB 1993, 2033
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

    Auszug aus BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob diese Personen nach der Ausbildung in einem Arbeitsverhältnis oder als freie Mitarbeiter beschäftigt werden sollen (Bestätigung und Konkretisierung der Senatsentscheidung vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat entschied mit Beschluß vom 3. Oktober 1989 (- 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972), daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der Einstellung einzuholen, bevor Bewerber in das "Auswahlverfahren" übernommen werden.

    Die Betriebspartner haben ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Beteiligungsrechten des Betriebsrats, wenn zwischen ihnen die Beteiligung des Betriebsrats an einer bestimmten Maßnahme in der Vergangenheit streitig geworden ist und die Streitfrage auch in Zukunft wieder auftreten wird (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972 m.w.N.).

    Der Senat hat unter "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972, alle m.w.N.).

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (aaO) entschieden, daß auch die Eingliederung von Personen, die zum Zwecke ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden sollen, der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG bedarf (vgl. auch Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 13; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 99 bis § 101 Rz 16 a sowie Natzel, Anm. zu AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972).

    Der Senat hat in der Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (aaO) entschieden, daß die Teilnehmer am "Methode-Auswahlverfahren" zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden.

    Ähnlich wie bei einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne von § 1 Abs. 2 BBiG wird regelmäßig erst nach Abschluß der Ausbildung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses entschieden, ganz gleich, wie die Ausbildungsphase von den Parteien bezeichnet worden ist (vgl. dazu auch Natzel, Anm. zu BAG AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972).

    Vorliegend ist indessen nicht zu erkennen, inwiefern sich das "Verfahren" gegenüber demjenigen vor dem Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 (aaO) verändert haben soll.

    Dies war aber auch schon so nach dem Methode-Auswahl-Verfahren, das der Senat in der Entscheidung vom 3. Oktober 1989 (aaO) zu beurteilen hatte.

    Auch der Arbeitgeber geht seit dem Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1989 (aaO) davon aus, daß die sogenannte Einweisung eine Ausbildung im Sinne von § 98 BetrVG ist.

    Dementsprechend ist auch die Eingliederung der Beschäftigung von Personen zur Ausbildung, die später als freie Mitarbeiter tätig sein sollen, eine Einstellung im Sinne vom § 99 Abs. 1 BetrVG (Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989, aaO).

  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
    Gerade dies unterscheidet die Maßnahmen einer Ausbildung von einer Einweisung in den Arbeitsplatz nach § 81 Abs. 1 BetrVG (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluß vom 23. April 1991 - 1 ABR 49/90 - AP Nr. 7 zu § 98 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
    Der Senat hat unter "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972, alle m.w.N.).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
    Der Senat hat unter "Einstellung", die nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen, wobei es auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Arbeitgeber stehen, nicht ankommt (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 68/88 - AP Nr. 73 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972, alle m.w.N.).
  • BAG, 10.02.1981 - 6 ABR 86/78

    Berufsvorbereitung - Ausbildungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
    Zu ihrer Berufsausbildung im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG beschäftigt seien daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeninternen Ausbildungsmaßnahmen (so schon BAG Beschluß vom 10. Februar 1981, BAGE 35, 59 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972 sowie BAGE 36, 363 = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 ABR 7/81

    Private Berufsfachschule - Private Ersatzfachschule - Auszubildende - Praktische

    Auszug aus BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 59/92
    Zu ihrer Berufsausbildung im Sinne von § 5 Abs. 1 BetrVG beschäftigt seien daher auch Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler und Teilnehmer an firmeninternen Ausbildungsmaßnahmen (so schon BAG Beschluß vom 10. Februar 1981, BAGE 35, 59 = AP Nr. 25 zu § 5 BetrVG 1972 sowie BAGE 36, 363 = AP Nr. 26 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Unerheblich ist hingegen, ob und ggf. von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit gegeben werden (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. zuletztBeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 3/94

    Beschäftigung eines "freien Handelsvertreters" als mitbestimmungspflichtige

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat einen allgemeinen Antrag auf Feststellung seines Mitbestimmungsrechts stellen, wenn er eine Klärung für künftig zu erwartende, vergleichbare Fälle begehrt (vgl. zuletzt Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).

    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 67, 290 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - AP Nr. 97 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 7/93 - AP Nr. 3 zu § 93 BetrVG 1972).

    Der Entscheidung vom 20. April 1993 (- 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972) lag die Besonderheit zugrunde, daß es sich um eine kurzfristige Ausbildungsmaßnahme handelte, während derer die betroffenen Mitarbeiter in den (Ausbildungs-) Betrieb eingegliedert wurden.

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Maßgeblich ist deren Eingliederung in den vom Arbeitgeber organisierten arbeitstechnischen Zweck des Betriebes (Senat 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 114, zu B II 1 a der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3, zu B III 1 der Gründe; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

    Nach ständiger Rechtsprechung können das Bestehen und der Inhalt von Mitbestimmungsrechten Gegenstand eines Feststellungsverfahrens sein, wenn eine konkrete Maßnahme streitig geworden ist und ein Klärungsbedürfnis fortbesteht (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP Nr. 106 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von

    Ob tatsächlich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, ist nicht entscheidend (vgl. nur BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 01/09, juris; BAG v. 15.04.1986 - 1 ABR 44/84, AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG; BAG v. 03.10.1989 - 1 ABR 68/88, juris; BAG v. 20.04.1993 - 1 ABR 59/92, juris).

    Insbesondere bei Einsatz eines Leiharbeitnehmers wird das Beteiligungsrecht ausgelöst (vgl. nur BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 01/09, juris; BAG v. 15.04.1986 - 1 ABR 44/84, AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG; BAG v. 03.10.1989 - 1 ABR 68/88, juris; BAG v. 20.04.1993 - 1 ABR 59/92, juris).

  • LAG Köln, 22.03.1995 - 2 TaBV 73/94

    Betriebsrat: Begriff der Einstellung i.S. des § 99 BetrVG

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung die Eingliederung und damit die Frage, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zweckes des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muss (BAG, Beschluss vom 30.08.1994 - 1 ABR 3/94 -, ferner Beschluss vom 20.04.1993 - 1 ABR 59/92 -, EzA Betriebsverfassungsgesetz 1972, § 99 Nr. 114), jeweils mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung.

    Deshalb kann die Personalvertretung auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.04.1993 - 1 ABR 59/92 -, EzA Betriebsverfassungsgesetz 1972 § 99 Nr. 114 nichts zu ihren Gunsten herleiten.

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 17.1115

    Streit um Umfang der Mitbestimmung des Personalrats einer Dienststelle

    Allein das "Anlernen" führt nicht zu der für die Eingliederung notwendigen Personalhoheit (vgl. BAG, B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/278; vgl. dagegen zu berufsqualifizierenden Schulungen im Rahmen der Berufsausbildung BAG, B.v. 20.4.1993 - 1 ABR 59/92 - NZA 1993, 1096).
  • LAG Hamburg, 04.08.1995 - 3 TaBV 9/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von sog. Auftragnehmern durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht