Rechtsprechung
BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede
- openjur.de
Ausschlussfrist; Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing); arbeitsvertragliche Abrede
- Bundesarbeitsgericht
(Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 276 Abs 3 BGB, § 278 S 2 BGB, § 202 Abs 1 BGB, § 134 BGB, § 307 Nr 7 Buchst a BGB
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertragliche Ausschlussklausel; Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen für Haftung wegen vorsätzlich verursachter Personenschäden (hier: durch Mobbing)
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel - Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- hensche.de
Ausschlussklausel, Ausschlussfrist, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Betriebs-Berater
Ausschlussfrist im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Abrede
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendungsbereich arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen für die Geltwndmachung von Ansprüchen
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Auslegung einer individualvertraglichen Ausschlussfrist (hier: Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung [Mobbing])
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (32)
- beck-blog (Kurzinformation)
Vertragliche Ausschlussklausel wird gesetzeskonform einschränkend ausgelegt
- heise.de (Pressebericht, 02.12.2013)
Vertragliche Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen gelten nicht für Mobbing
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und die Haftung für Vorsatz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mobbing und die arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Verfallklausel erfasst regelmäßig keine Ansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverstöße und unerlaubter Handlungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für "Mobbing"-Fälle
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zur Auslegung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - arbeitsvertragliche Abrede
- poko.de (Kurzinformation)
Bei Mobbing gibt es keine Ausschlussfrist
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht immer
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld gefordert - Chef wegen sexueller Belästigung angezeigt
- vest-llp.de (Kurzinformation)
Ausschlussklauseln gelten nicht für Mobbing
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen gelten nicht für Mobbing-Fälle
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Ausschlussklausel erfasst nicht alles
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen - Arbeitsrecht
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die auch die Haftung für Vorsatz umfasst, ist unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vertragliche Verfallklausel führt nicht zum Ausschluss der Vorsatzhaftung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorsatzhaftung nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorsatzhaftung kann nicht durch vertragliche Verfallklausel ausgeschlossen werden - Arbeitsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung für vorsätzliches Handeln wird nicht von arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel erfasst
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ansprüche wegen Mobbing oder sexueller Belästigung - Beschränkung durch allgemeine Ausschlussfristen?
- noerr.com (Kurzinformation)
Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer können bei Vorsatztaten Schadensersatzansprüche noch nach Ablauf der Ausschlussfrist geltend machen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vertragliche Ausschlussklausel - Ausschluss der Haftung für Vorsatz
Besprechungen u.ä. (4)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausschlussklauseln regeln im Allgemeinen keine Fragen der Vorsatzhaftung
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Vorsatzhaftung nicht von vertraglicher Verfallklausel erfasst
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel erfasst keine Ansprüche wegen Mobbings oder anderen vorsätzlichen Verhaltens
- osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)
Vorrang des Gesetzes
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.10.2010 - 5 Ca 6981/10
- LAG Köln, 31.01.2012 - 5 Sa 1560/10
- BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
- LAG Köln, 10.09.2014 - 5 Sa 1560/10
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3741
- ZIP 2013, 2327
- ZIP 2013, 51
- MDR 2013, 11
- NZA 2013, 1265
- BB 2013, 2932
- DB 2013, 2452
- JR 2014, 453
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10
Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
cc) Der Senat hält an dieser von ihm bereits bestätigten Rechtsprechung fest (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 31, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 200) .Über den Gesetzeswortlaut hinaus verbietet § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen zur Verjährung von Ansprüchen wegen Vorsatzhaftung, sondern auch Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - aaO) .
ee) Der Senat hat für tarifvertragliche Ausschlussfristen, die Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichem Handeln erfassen, entschieden, dass solchen Tarifklauseln § 202 Abs. 1 BGB nicht entgegensteht, da das Gesetz die Erleichterung der Haftung wegen Vorsatzes nur "durch Rechtsgeschäft" verbietet (BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 32 ff., EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 200) .
- BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11
Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen zudem als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher eingeführt wurden (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 804/11 - Rn. 20) . - BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt die Auslegung des Arbeitsvertrages der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 23 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 3) .
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (vgl. BGH 17. Februar 2011 - III ZR 35/10 - Rn. 10, BGHZ 188, 351; 23. November 2005 - VIII ZR 154/04 - zu II 2 b der Gründe; 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93 - zu II 2 b der Gründe; Palandt/Grüneberg 72. Aufl. § 306 BGB Rn. 9; Schlewing NZA-Beilage 2012, 33, 34) . - BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 897/08
Vertragsstrafe - Vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Da der Arbeitnehmer Verbraucher ist (BAG 23. September 2010 - 8 AZR 897/08 - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 48 = EzA BGB 2002 § 309 Nr. 6) , finden § 305c Abs. 2 und §§ 306, 307 bis 309 nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB grundsätzlich auch Anwendung, falls die Klausel nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte. - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 4 der Gründe, BAGE 116, 66 = AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8) . - BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11
Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Auf diese Unklarheitenregel kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben (BAG 14. November 2012 - 5 AZR 107/11 - Rn. 19) . - BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 = AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 4 der Gründe, BAGE 116, 66 = AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8) . - BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 965/11
Vertragsauslegung - Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags durch den …
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Anhaltspunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 965/11 - Rn. 24) . - BGH, 17.02.2011 - III ZR 35/10
In Mobilfunkverträgen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auszug aus BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (vgl. BGH 17. Februar 2011 - III ZR 35/10 - Rn. 10, BGHZ 188, 351; 23. November 2005 - VIII ZR 154/04 - zu II 2 b der Gründe; 10. Mai 1994 - XI ZR 65/93 - zu II 2 b der Gründe; Palandt/Grüneberg 72. Aufl. § 306 BGB Rn. 9; Schlewing NZA-Beilage 2012, 33, 34) . - BGH, 10.05.1994 - XI ZR 65/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Globalabtretung
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
- LAG Köln, 31.01.2012 - 5 Sa 1560/10
Anforderung an die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Der Anspruch auf Entgelt für geleistete Arbeit betrifft nicht einen nur selten auftretenden, von den Vertragsparteien nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Sonderfall (vgl. hierzu: BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 f. mwN; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19) , sondern ist der Hauptanwendungsbereich von Ausschlussfristen (…vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 21, BAGE 156, 150;… ErfK/Preis 18. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 50a; Nebel/Kloster BB 2014, 2933, 2936;… Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 3 Rn. 27;… Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 45) , den die Parteien eines Arbeitsvertrags bei der Vereinbarung einer Ausschlussfrist vor allem im Blick haben (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) . - BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15
Mindestentgelt - Ausschlussfristen
bb) Auch die Annahme, eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist solle nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen, während eine Anwendung auf Fallkonstellationen, die zwingend durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, regelmäßig nicht gewollt sei (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 f. mwN; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19) , führt zu keinem anderen Ergebnis (zum Mindestlohngesetz ebenso Riechert/Nimmerjahn MiLoG § 3 Rn. 17; Schaub/Vogelsang ArbR-HdB 16. Aufl. § 66 Rn. 47; Sagan/Witschen jM 2014, 372, 376; Nebel/Kloster BB 2014, 2933, 2936;… unentschieden Preis/Ulber aaO S. 53 f.; Bayreuther NZA 2014, 865, 870) . - BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20
Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes
aa) Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 - Rn. 21) ausgeführt, im Hinblick auf die klare Gesetzeslage nach § 202 Abs. 1 BGB sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Vertragspartner mit Ausschlussklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfassen, keine Fälle anders als das Gesetz und unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm iSd. § 134 BGB regeln wollten.Es hat allerdings durch seine Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 20. Juni 2013 (- 8 AZR 280/12 - Rn. 20 ff.) konkludent zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den Bestimmungen im Arbeitsvertrag vom 22. Dezember 2010 um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt.
(b) Etwas anderes folgt nicht aus dem Umstand, dass nach § 202 Abs. 1 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann, dass diese Bestimmung nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen erfasst und dass eine Klausel, die gegen § 202 Abs. 1 BGB verstößt, nach § 134 BGB nichtig ist (vgl. etwa BAG 24. September 2019 - 9 AZR 273/18 - Rn. 24 f. mwN, BAGE 168, 54; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 19; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .
Weil das Gesetz einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschränkungen von Haftungsansprüchen aus vorsätzlichen Schädigungen bezweckt, verbietet § 202 Abs. 1 BGB nicht nur Vereinbarungen über die Verjährung, sondern auch über Ausschlussfristen, die sich auf eine Vorsatzhaftung des Schädigers beziehen (BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 19; 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20) .
- BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Faktisch verkürzt eine Ausschlussfrist die Verjährungsfrist, weshalb sie den Anforderungen des § 202 Abs. 1 BGB, der eine Erleichterung der Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz im Voraus durch Rechtsgeschäft untersagt, genügen muss (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22;… 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 20, BAGE 116, 66) . - BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15
AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige …
b) Weil die Ausschlussfrist in § 13 Abs. 1 iVm. § 13 Abs. 3 des Arbeitsvertrags nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche wegen vorsätzlichen Pflichtverletzungen gilt, sind sowohl § 276 Abs. 3 BGB - wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden darf -, als auch § 202 Abs. 1 BGB - wonach die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtert werden kann - gewahrt (vgl. etwa BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 33 mwN; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .aa) Das Landesarbeitsgericht hat unter ablehnender Auseinandersetzung mit bestimmten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Verständnis von Ausschlussklauseln (das Landesarbeitsgericht nennt insbesondere BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) angenommen, dass § 13 Abs. 1 des Arbeitsvertrags der Parteien, ausgelegt unter Berücksichtigung von § 13 Abs. 3 dieses Arbeitsvertrags, unwirksam sei.
- BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13
Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung
Eine arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfrist, die auch im Falle von auf Mobbing gestützten Ansprüchen gelten und zu deren von Amts wegen zu beachtendem Verfall führen könnte (vgl. zuletzt zu derartigen Ausschlussfristen bei Mobbingfällen: BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 204; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 -) , ist weder vorgetragen noch ersichtlich.Diese Würdigung darf dem Berufungsgericht nicht entzogen werden (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 26; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 20, AP BGB § 611 Mobbing Nr. 7; 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 63, BAGE 122, 304) .
- BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18
Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt
(1) Mit der ausdrücklichen Ausnahme von denjenigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und die mit diesem in Verbindung stehenden, die auf vorsätzlichem sowie grob fahrlässigem Verhalten beruhen, genügt die Klausel unter Berücksichtigung der im Arbeitsverhältnis geltenden Haftungsbeschränkungen für den Arbeitgeber (§ 104 SGB VII) und dessen Erfüllungsgehilfen (§ 105 SGB VII) den Anforderungen des § 202 Abs. 1 und des § 309 Nr. 7 Buchst. a und Buchst. b BGB (vgl. dazu auch: BAG 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 61 ff.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 ff.; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 6 der Gründe, BAGE 115, 19 - jeweils mwN) . - LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14
Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des …
Eine am Sinn und Zweck orientierte Auslegung ergebe, dass solche Ausnahmefälle nicht erfasst würden (… vgl. BAG, 25. Mai 2005, 5 AZR 572/04, a. a. O, zu IV. 6. der Gründe;… 28. September 2005, a. a. O., II. 4. der Gründe; ebenso zur Auslegung BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 20 ff. ).Maßgebend sind die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden, nicht rechtskundigen Vertragspartners (… vgl. BAG, 19. März 2008, 5 AZR 429/07, NZA 2008, 757, Rn. 23;… 18. November 2008, 3 AZR 277/07, NZA-RR 2009, 153, Rn. 23;… 8. Dezember 2010, 7 AZR 438/09, NZA 2011, 586, Rn. 21;… 7. Juni 2011, 1 AZR 807/09, NZA 2011, 1234, Rn. 24;… 20. April 2012, 9 AZR 504/10, NZA 2012, 982, Rn. 24; 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 18;… 23. Januar 2014, 8 AZR 130/13, a. a. O. ).
(aa) Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, dass der Arbeitgeber grundsätzlich kein Interesse hat, einen gesetzwidrigen Haftungsausschluss (z. B. für vorsätzlich verursachte Personenschäden) zu vereinbaren, der in jedem Fall nach § 134 BGB nichtig und bei Formulararbeitsverträgen nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam wäre (so aber BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 22 ).
(bb) Es ist nichts dafür ersichtlich, dass Arbeitsvertragsparteien bei der Vereinbarung einer Ausschlussfrist eher an laufende Entgeltansprüche, also an Ansprüche des Arbeitnehmers, gegebenenfalls aber auch an Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts, nicht aber an vertragliche oder deliktische Ansprüche wegen Personenschäden denken (so aber BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 22 ), wobei im Rahmen dieses Auslegungsansatzes die ebenfalls von einer umfassend formulierten Verfallfrist erfassten Ansprüche wegen sonstiger Schäden nicht beachtet werden, obwohl selbst dieser Haftungsausschluss nach § 309 Nr. 7 Buchst. b) BGB ohne Wertungsmöglichkeit zur Unwirksamkeit der Klausel insgesamt führt.
Daher ist es unerheblich, dass die Haftung des Arbeitgebers wegen Verletzung der Gesundheit des Arbeitnehmers, welche ohnehin nur einen Ausschnitt möglicher wechselseitiger Haftungsansprüche darstellt, in der Praxis keine große Rolle spielt und ob die Parteien dies bedacht oder für regelungsbedürftig gehalten haben ( so aber BAG, 25. Mai 2005, 5 AZR 572/04, NZA 2005, 1111, IV. 6. der Gründe; 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 22 ).
(dd) Besonderer Hinweise oder Besonderheiten dafür, dass auch auf die Fälle, die durch zwingende gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, eine Anwendung der Ausschlussfrist gewollt ist ( so BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 22 ), bedarf es nicht.
Dies schließt eine Auslegung aus, wonach umfassend formulierte Ausschlussfristen die in § 202 Abs. 1, § 309 Nr. 7 BGB genannten Ansprüche nicht erfasst ( so aber BAG, 25. Mai 2005, 5 AZR 572/04, NZA 2005, 1111, III. und IV. 6. der Gründe; 28. September 2005, 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149, II. 2. und 4. der Gründe; 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 25 ).
Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (… vgl. BAG, 9. November 2005, 5 AZR 128/05, NZA 2006, 202, Rn. 22;… 30. Juli 2008, 10 AZR 606/07, NZA 2008, 1173, Rn. 44; 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 23 ).
Sie besteht insbesondere nicht allein deshalb, weil das Bundesarbeitsgericht in den hier zugrunde liegenden Entscheidungen aus dem Jahr 2005 ohne nähere Begründung meint, dass Parteien eines Arbeitsvertrages die in § 309 Nr. 7 BGB genannten Ansprüche aus Verschuldenshaftung ebenso wie die in § 202 Abs. 1 BGB genannten Ansprüche aus einer Haftung wegen Vorsatzes nicht einbeziehen wollen ( so BAG, 25. Mai 2005, 5 AZR 572/04, NZA 2005, 1111, III. und IV. 6. der Gründe; 28. September 2005, 5 AZR 52/05, NZA 2006, 149, II. 2. und 4. der Gründe ) und daran keine Zweifel bestehen sollen ( so BAG, 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265, Rn. 23 ).
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18
Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz
Es handelt sich um eine Verbotsnorm iSv. § 134 BGB (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 20; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 115, 19) .(b) Ausgehend hiervon ist für selten auftretende und von den Parteien nicht für regelungsbedürftig gehaltene Sonderfälle angenommen worden, dass die Vertragspartner keine Fälle anders als das Gesetz und unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm des § 134 BGB regeln wollten (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21; vgl. auch 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 2 der Gründe, BAGE 115, 19) .
- BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18
Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung
Es bedarf deshalb im Streitfall keiner Entscheidung, ob eine nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vereinbarte Ausschlussfristenregelung, die sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bezieht, einschränkend dahingehend ausgelegt werden kann, sie regele selten auftretende und von den Parteien nicht für regelungsbedürftig gehaltene Sonderfälle nicht unter Verstoß gegen das Gesetz und erfasse deshalb Haftungsansprüche nicht, die dem Anwendungsbereich von § 202 Abs. 1 BGB unterfallen (vgl. zu "Neuverträgen" BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21; 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 2 der Gründe, BAGE 115, 19; anders zu arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Ausschlussfristen in im sog. dritten Weg beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen [§ 33 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte-KF] BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 29 ff.; offen gelassen bei AGB BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 233/18 - Rn. 46, BAGE 162, 19 und bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf § 23 Abs. 1 der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 36) . - BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15
Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
AGB-Kontrolle - Verfallklausel
- BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher …
- BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12
Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …
- BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19
Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem …
- BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20
Homeoffice - Änderungskündigung
- LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307 …
- LAG Düsseldorf, 24.06.2020 - 4 Sa 571/19
Vertragliche Ausschlussfrist; Urlaubsabgeltung
- LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Materielle Reichweite einer in …
- LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der …
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und …
- ArbG Nürnberg, 09.02.2017 - 11 Ca 340/16
Ausschlussfrist - Mindestlohngesetz - Urlaubsabgeltung
- LAG Niedersachsen, 21.02.2018 - 2 Sa 83/17
Formularmäßige Ausschlussfrist für Ansprüche des Arbeitgebers wegen Haftung aus …
- LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Equal-Pay - Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern - Richtlinienkonformität - …
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15
Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel
- ArbG Stuttgart, 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15
Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings - tarifliche Ausschlussfrist - Geltung …
- ArbG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 22 Ca 9428/12
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung - verwerfliche Gesinnung - Sonderzahlung - …
- LAG Niedersachsen, 31.01.2018 - 2 Sa 945/17
Formularmäßige Ausschlussfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und …
- LAG Hamm, 01.08.2014 - 14 Ta 344/14
Formularmäßige Vereinbarung einer umfassenden Ausschlussfrist von drei Monaten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17
Einzelvertragliche Ausschlussfrist - Wirksamkeit - Urlaubsabgeltung
- ArbG Münster, 27.04.2018 - 2 Ca 561/17
- LAG Düsseldorf, 06.04.2017 - 11 Sa 1411/15
Begriff der ungeminderten Rente i.S. von § 11 S. 2 TV ATZ
- LAG Köln, 13.05.2022 - 10 Sa 27/21
Kündigung; qualifizierte Schriftform; Ausschlussfrist; Vorsatzausschluss; …
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21
Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist - …
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20
Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel …
- LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2019 - 5 Sa 169/18
Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers - private Verbindlichkeiten - Untreue - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 7 Sa 185/21
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verletzung des Beschäftigungsanspruchs - …
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- ArbG Regensburg, 31.10.2022 - 2 Ca 4/22
Auslegung einer vertraglichen Ausschlussfristenregelung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 255/13
AGB-Kontrolle - einzelvertragliche Ausschlussfrist
- OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2465/18
Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2013 - 10 Sa 44/13
Widerruf einer Versorgungszusage - Schadenersatz aus vorsätzlicher unerlaubter …
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Köln, 11.09.2015 - 4 Sa 425/15
Überstundenvergütung; AGB-Kontrolle
- LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2466/18
Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines …
- ArbG Stuttgart, 03.07.2019 - 4 Ca 7274/18
Untreue des Arbeitnehmers - Schadensersatz - Betriebsübergang - Rückabtretung - …
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Hamm, 14.11.2018 - 2 Sa 458/18
Auslegung einer vor Inkrafttreten des MiLoG arbeitsvertraglich vereinbarten …
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16
Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank
- LAG Hamm, 16.03.2017 - 17 Sa 381/15
Schadensersatzansprüche der Arbeitgeberin gegen eine Verwaltungsangestellte bei …
- LG Berlin, 21.01.2016 - 67 O 60/15
Anspruch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen den ehemaligen …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2021 - 10 Sa 73/20
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit - Gleichbehandlung - Zuschlagshöhe- …
- LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16
Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2017 - 2 Sa 59/17
Angemessener Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG für Pflegekräfte in einem …
- ArbG Paderborn, 11.07.2019 - 2 Ca 437/19
Zeitungszusteller - Nachtarbeitszuschlag - Höhe
- ArbG Gelsenkirchen, 12.04.2016 - 5 Ca 1796/15
Rechtzeitige Geltendmachung des Urlaubsanspruchs im Rahmen von vertraglichen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 6 Sa 45/14
Vergütungsansprüche - Schadenersatzansprüche - Aufrechnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20
Arbeitsvergütung - Urlaubsabgeltung - unbefugte Verwendung einer Tankkarte
- OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2467/18
Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Vorstandsvergütung
- ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 Sa 861/15
Ausschlussfrist als überraschende Klausel
- ArbG Paderborn, 31.08.2015 - 4 Ca 1950/14
Vergütungspflicht von Wege- und Umkleidezeiten; Inaugenscheinnahme; Schätzung
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2018 - 14 Ca 4832/17
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.02.2015 - 6 Sa 492/13
Aufrechnung
- ArbG Iserlohn, 16.12.2022 - 4 Ca 1274/22
- ArbG Flensburg, 22.09.2016 - 3 Ca 1/16
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei beendeten Arbeitsverhältnis
- ArbG Berlin, 25.05.2022 - 24 Ca 9864/21
Urlaubsanspruch - Ausschlussklausel - Erfüllung - Intransparenz