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   BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94   

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https://dejure.org/1994,2773
BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94 (https://dejure.org/1994,2773)
BAG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 2 AZR 276/94 (https://dejure.org/1994,2773)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 2 AZR 276/94 (https://dejure.org/1994,2773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Revision gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil - Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72 Abs. 1, § 64 Abs. 2; ZPO §§ 513 Abs. 2, 566, 547
    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1151
  • BB 1994, 1644
  • DB 1994, 2555
  • DB 1994, 2556
  • JR 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94
    Auch gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Landesarbeitsgerichts ist deshalb keine zulassungsfreie Revision entsprechend §§ 566, 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthaft (im Anschluß an BAG Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO).

    § 72 Abs. 1 ArbGG regelt insoweit abschließend, unter welchen Voraussetzungen gegen ein landesarbeitsgerichtliches Urteil Revision eingelegt werden kann (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396 = AP Nr. 3 zu § 566 ZPO, m.w.N.; ferner Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 72 Rz 4; Michels-Holl in Festschrift zum 100jährigen Bestehen des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes S. 357, 358).

    Wie bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. April 1989 - 5 AZB 9/88 - BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979) für die gleichartige Problematik im Berufungsverfahren und in Auseinandersetzung mit den gegenteiligen Auffassungen im arbeitsrechtlichen Schrifttum - einschließlich der von der Klägerin zitierten Anmerkung von Walchshöfer zum Urteil des BAG in AP Nr. 3 zu § 566 ZPO - dargelegt hat, spricht der Verlauf der Gesetzgebung dafür, daß der Gesetzgeber von einer Übernahme der mit § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO angestrebten Erleichterung einer Rechtsmitteleinlegung in das Arbeitsgerichtsgesetz bewußt abgesehen hat.

  • BAG, 04.04.1989 - 5 AZB 9/88

    Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren - Statthaftigkeit der

    Auszug aus BAG, 22.06.1994 - 2 AZR 276/94
    Wie bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 4. April 1989 - 5 AZB 9/88 - BAGE 61, 237 = AP Nr. 13 zu § 64 ArbGG 1979) für die gleichartige Problematik im Berufungsverfahren und in Auseinandersetzung mit den gegenteiligen Auffassungen im arbeitsrechtlichen Schrifttum - einschließlich der von der Klägerin zitierten Anmerkung von Walchshöfer zum Urteil des BAG in AP Nr. 3 zu § 566 ZPO - dargelegt hat, spricht der Verlauf der Gesetzgebung dafür, daß der Gesetzgeber von einer Übernahme der mit § 513 Abs. 2 Satz 2 ZPO angestrebten Erleichterung einer Rechtsmitteleinlegung in das Arbeitsgerichtsgesetz bewußt abgesehen hat.
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, denen zufolge die Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts nur nach Zulassung statthaft ist (BAGE 53, 396; NZA 2007, 944; NZA 2004, 871; DB 1994, 2556), stehen dieser Auslegung von § 565 ZPO nicht entgegen.
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 314/03

    Unstatthaftigkeit einer nicht zugelassenen Revision

    Dem entsprechend gelte auch § 547 ZPO (aF) im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. BAG 22. Juni 1994 - 2 AZR 276/94 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 16; 12. Dezember 1991 - 8 AZR 43/91 - nv.; 10. Dezember 1986 - 4 AZR 384/86 - BAGE 53, 396).
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