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   BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06   

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BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06 (https://dejure.org/2007,10744)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 4 AZR 227/06 (https://dejure.org/2007,10744)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 4 AZR 227/06 (https://dejure.org/2007,10744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung einer mit einem Arbeitszeitumfang von 57,14 Prozent der Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft teilzeitbeschäftigten Lehrerin; Verteilung auf die Regionalschulämter als Bestandteil der Auswahlentscheidung über die Beförderung von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs... . 2; ; ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O § 2; ; BAT-O SR 2 I l; ; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 (LehrerRL) Vorbemerkung Nr. 6

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    aa) Eine dienstliche Beurteilung dient - anders als ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis nach § 61 Abs. 1 und 2 BAT-O - nicht der Außendarstellung, auch nicht der beruflichen Förderung des Beamten, sondern lediglich dem internen Verwaltungsgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten des Angestellten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen (BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 320; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rn. 424, jeweils mwN).

    Das schließt nach der Rechtsprechung des BVerwG sowohl die Teilaufhebung als auch die Verpflichtung zu einer auf Teile der Beurteilung beschränkten Neubescheidung aus (13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319).

    Auch wenn die Gesamtnote sich letztlich rein arithmetisch aus den Teilnoten ergibt (VwV-LK-Beurt Ziff. V 4.2), können Rückwirkungen aus einer abweichenden Beurteilung in (mehreren) Teilnoten auf die Maßstäbe - und damit auf die Beurteilung anderer Beschäftigter - nicht ausgeschlossen werden, da durch einen solchen partiellen "Eingriff" in das Noten- und Bewertungsgefüge der einheitliche Beurteilungsmaßstab durch die Beurteilungskommission nicht mehr gewährleistet ist (zur Funktion der dienstlichen Beurteilung als von Rechts wegen gebotene zuverlässige Klärung einer Wettbewerbssituation BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - aaO S. 320).

    III BAT-O. Die Unrichtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist daher kein Teil des Streitgegenstandes (vgl. zum "rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung" BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319 f.), sondern Teil der Klagebegründung.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Allein der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (grdl. BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 246; 9. Juni 1994 - BVerwG 2 A 1.93 - DokBer B 1994, 309).

    Auch der Nachweis eines Verfahrensfehlers kann deshalb regelmäßig nicht dazu führen, dass die angegriffene Beurteilung durch die Gerichte in vollem Umfang nachvollzogen oder gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt wird (BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 246).

    Soweit in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur vertreten wird, dass - vor dem Hintergrund des Amtsermittlungsprinzips im Verwaltungsprozess (§ 86 VwGO) - das Risiko der Nichtaufklärbarkeit von Tatsachen zu Lasten des Dienstherrn geht (so zB BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 248; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis Rn. 483), bezieht sich dies allein auf den (beamtenrechtlichen) Bestand der vom Dienstherrn abgegebenen dienstlichen Beurteilung.

    Bereits im Normalfall begründen derartige Verfahrensfehler nicht unbedingt den Bestand der dienstlichen Beurteilung, da sie sich als solche nicht auf das Ergebnis auswirken (Schnellenbach Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter 3. Aufl. Teil B Rn. 470 mwN; andere Folgen sind dagegen möglich, zB kostenrechtliche Auswirkungen bei der Nachholung von Erläuterungen im Verwaltungsprozess BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 252).

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

    Prozessual ist dies mit einem der verwaltungsgerichtlichen "Bescheidungsklage" (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) nachgebildeten Antrag auf Neuvornahme der dienstlichen Beurteilung (entspr. "Neubescheidung" im Verwaltungsprozess) zu erreichen, weil es nicht der Aufhebung eines belastenden Verwaltungsaktes (bzw. der dienstlichen Beurteilung) bedarf, sondern einer Wiederholung der der Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden dienstlichen Beurteilung, mit der Maßgabe der Beachtung des Rechtsstandpunktes des Gerichts, also unter Ausschluss der gerügten und vom Gericht als fehlerhaft angesehenen Punkte (vgl. zur Zulässigkeit eines solchen Antrags bei der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 168 f.).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Dies ist bereits vom Ansatz her abwegig, was sich schon darin zeigt, dass gemäß VwV-LK-Beurt ein Richtwert festgesetzt worden ist, nach dem bei den Beurteilungen auch unter Berücksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit davon ausgegangen werden soll, dass Gesamturteile von 3, 0 bis 5, 0 Punkten in etwa an 60 Prozent der Beurteilten derselben Vergleichsgruppe vergeben werden sollen (zur Zulässigkeit derartiger Richtwerte in Beurteilungsrichtlinien vgl. BVerwG 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356; 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - DVBl. 1998, 638 zur Festlegung einer Quote von 80 Prozent durchschnittlicher Bewertungen).

    Ob den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil des BAG vom 28. März 1979 (- 5 AZR 80/77 - AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24) zu der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Darlegung von Tatsachen, die einer dienstlichen Beurteilung zu Grunde liegen, auch heute noch gefolgt werden kann (deutlich abweichend BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; krit. auch Schnellenbach Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter aaO Rn. 481), bedarf keiner Entscheidung, da es bei dem genannten Urteil des Fünften Senats nicht um die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung ging, sondern um die Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte des dortigen Klägers.

  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 -NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    ee) Es liegt auch nicht eine ganz besondere Fallkonstellation vor, in dem eine unmittelbare Abänderung der dienstlichen Beurteilung durch das Gericht in Betracht kommen kann, was nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts "- wenn überhaupt - nur in seltenen Ausnahmefällen" (29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451, 452) denkbar ist.

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 334/02

    Dienstliche Beurteilung eines weitgehend freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Die diesem Akt wertender Erkenntnis gegenüberstehende Rechtskontrolle durch die Gerichte kann sich nach ganz einhelliger Meinung nur darauf beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106, 110; 8. Mai 2001 - 9 AZR 208/00 -EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 60; 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 334; ebenso st. Rspr. des BVerwG zB 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.97 -NVwZ-RR 1999, 455, insoweit in BVerwGE 107, 360 nicht abgedruckt; 6. März 2001 - BVerwG 1 WB 117.00 - BVerwGE 114, 80, 82, jeweils mwN; ebenso BVerfG 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - ZTR 2002, 451).

    Dies wäre etwa in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf Null gegeben ist, im Ergebnis die Höhergruppierung also die einzig erkennbar fehlerfreie Entscheidung wäre (BAG 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 - BAGE 105, 329, 336; vgl. entsprechend für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165, 169).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu 24. Januar 2007 - 4 AZR 174/06 -, - 4 AZR 175/06 -, - 4 AZR 424/06 -, - 4 AZR 525/06 -, - 4 AZR 629/06 - (führend).

    III BAT-O. Dabei kommt es auf die - vom Senat in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 24. Januar 2007 (- 4 AZR 629/06 -) bejahte - Rechtmäßigkeit der Verteilung von 672 BAT-O-III-Stellen an den Regionalschulamtsbezirk Leipzig im Ergebnis nicht an.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Dies ist bereits vom Ansatz her abwegig, was sich schon darin zeigt, dass gemäß VwV-LK-Beurt ein Richtwert festgesetzt worden ist, nach dem bei den Beurteilungen auch unter Berücksichtigung der Einzelfallgerechtigkeit davon ausgegangen werden soll, dass Gesamturteile von 3, 0 bis 5, 0 Punkten in etwa an 60 Prozent der Beurteilten derselben Vergleichsgruppe vergeben werden sollen (zur Zulässigkeit derartiger Richtwerte in Beurteilungsrichtlinien vgl. BVerwG 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356; 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - DVBl. 1998, 638 zur Festlegung einer Quote von 80 Prozent durchschnittlicher Bewertungen).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar entschieden, dass in einem (Haupt-)Antrag auf endgültige Übertragung einer Stelle der Antrag auf eine Neuvornahme der Auswahlentscheidung als minderes Klageziel enthalten ist und den beklagten öffentlichen Arbeitgeber verurteilt, den Kläger neu zu bescheiden (5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211, 221).
  • BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77

    Arbeitnehmer - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Beurteilung durch

    Auszug aus BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06
    Ob den Ausführungen des Fünften Senats im Urteil des BAG vom 28. März 1979 (- 5 AZR 80/77 - AP BPersVG § 75 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 24) zu der Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Darlegung von Tatsachen, die einer dienstlichen Beurteilung zu Grunde liegen, auch heute noch gefolgt werden kann (deutlich abweichend BVerwG 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - ZBR 1981, 197; krit. auch Schnellenbach Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter aaO Rn. 481), bedarf keiner Entscheidung, da es bei dem genannten Urteil des Fünften Senats nicht um die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung ging, sondern um die Entfernung einer Beurteilung aus der Personalakte des dortigen Klägers.
  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

  • OVG Bremen, 07.02.1984 - 2 BA 5/83
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00

    Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00

    Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 117.00

    Bewertung einer Förderungswürdigkeit - Missbrauch dienstlicher Befugnisse

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01

    Vergütung von Lehrkräften bei höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 174/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 525/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 A 1.93

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Leistungsmerkmal

  • LAG Sachsen, 27.09.2005 - 7 Sa 992/04
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