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   BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19   

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https://dejure.org/2020,4879
BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19 (https://dejure.org/2020,4879)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19 (https://dejure.org/2020,4879)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 2 AZN 1389/19 (https://dejure.org/2020,4879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 1 ArbGG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 DRiG, § 72a Abs. 7 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines unvereidigten ehrenamtlichen Richters als absoluter Revisionsgrund; Neuvereidigung bei zeitlicher Lücke zwischen zwei Amtszeiten des ehrenamtlichen Richters

  • bag-urteil.com

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung: Richter muss nach Unterbrechung seiner Amtszeit erneut vereidigt werden; § 547 Nr. 1 ZPO

  • rewis.io

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht - Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; absoluter Revisionsgrund; unterlassene Neuvereidigung eines ehrenamtlichen Richters

  • rechtsportal.de

    Mitwirkung eines unvereidigten ehrenamtlichen Richters als absoluter Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zweite Amtszeit des ehrenamtlichen Richters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Absoluter Revisionsgrund - unterlassene Neuvereidigung eines ehrenamtlichen Richters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2206
  • NZA 2020, 964
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Senat den Rechtsstreit analog § 72a Abs. 7 ArbGG (vgl. BAG 5. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 - Rn. 35 ff., BAGE 148, 206) an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114; BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 -; BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290) .
  • LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19

    Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit -

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2019 - 2 Sa 9/19 - aufgehoben.
  • BVerwG, 05.11.2004 - 10 B 6.04

    Vereidigung; ehrenamtlicher Richter; Besetzungsmangel; vorschriftsmäßige

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114; BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 -; BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290) .
  • BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13

    Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114; BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 -; BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290) .
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 177/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Ohne Vereidigung fehlt es aber an einer für die Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters wesentlichen Voraussetzung, sodass in der mündlichen Verhandlung keine "vorschriftsmäßige" Besetzung gegeben ist (BSG 6. September 2017 - B 13 R 177/17 B - Rn. 6 f.) .
  • BAG, 11.03.1965 - 5 AZR 129/64

    Anspruch - Einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 27.02.2020 - 2 AZN 1389/19
    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin nach § 547 Nr. 1 ZPO (vgl. BAG 11. März 1965 - 5 AZR 129/64 - zu 2 der Gründe, BAGE 17, 114; BVerwG 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Rn. 5; 5. November 2004 - 10 B 6.04 -; BGH 22. Mai 2003 - 4 StR 21/03 - zu 2 der Gründe, BGHSt 48, 290) .
  • LAG Hamburg, 13.11.2020 - 2 Sa 15/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - wirtschaftliche Beeinträchtigungen

    Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und des Beschwerdeverfahrens bei dem Bundesarbeitsgericht - 2 AZN 1389/19 - zu tragen.

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 27. Februar 2020 - 2 AZN 1389/19 - (Bl. 265 - 266 d. A.) das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 02.10.2019 aufgehoben und das Verfahren ohne Durchführung des Revisionsverfahrens an das Landesarbeitsgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da das Landesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung am 02.10.2019 nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen ist.

    Die Beklagte hat die Kosten ihrer erfolglosen Berufung sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei dem Bundesarbeitsgericht - 2 AZN 1389/19 - zu tragen, § 97 Abs. 1 ZPO.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2022 - 7 Sa 374/21

    Scheinurteil - Besetzung des Gerichts - nicht vereidigter ehrenamtlicher Richter

    Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung oder einer Beratung des Gerichts mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, so folgt daraus eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung in diesem Termin (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZN 1389/19 - Rn. 3 mwN.).

    Ohne Vereidigung fehlt es aber an einer für die Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters wesentlichen Voraussetzung, sodass in der mündlichen Verhandlung keine "vorschriftsmäßige" Besetzung gegeben ist (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZN 1389/19 - Rn. 3; BSG 6. September 2017 - B 13 R 177/17 B - Rn. 6 mwN.).

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