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   BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19 (A)   

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https://dejure.org/2021,10499
BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19 (A) (https://dejure.org/2021,10499)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 9 AZR 383/19 (A) (https://dejure.org/2021,10499)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 9 AZR 383/19 (A) (https://dejure.org/2021,10499)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung folgender Fragen ersucht

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Abberufung eines Datenschutzbeauftragten nach den Vorschriften des BDSG und der DSGVO; Unionsrechtliche Auslegung der DSGVO bezüglich der Benennung und der Abberufung eines Datenschutzbeauftragten; Prüfung eines Interessenkonflikts nach Unionsrecht ...

  • bag-urteil.com

    Abberufung eines Beauftragten für Datenschutz, Datenschutzbeauftragter

  • rewis.io

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Abberufung eines Beauftragten für Datenschutz

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte - und seine Abberufung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kann ein Datenschutzbeauftragter auch im Betriebsrat sein?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat als Datenschutzbeauftragter?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - ist das BDSG europarechtskonform?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann soll ein Datenschutzbeauftragter abberufen werden können?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Abberufung von Datenschutzbeauftragten sollen geklärt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abberufungsschutz des Datenschutzbeauftragten europarechtswidrig?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten: Vorlage an den EuGH

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abberufung eines Beauftragten für Datenschutz - BAG erbittet Vorabentscheid an den EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten; Personalunion von Datenschutzbeauftragten und Betriebsratsvorsitzenden - Datenschutzbeauftragter; Abberufung; Unionsrecht

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Abberufung eines Datenschutzbeauftragten; Personalunion von Datenschutzbeauftragten und Betriebsratsvorsitzenden - Datenschutzbeauftragter; Abberufung; Unionsrecht

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Daten schützen, Beschäftigten nützen - Betriebsratsvorsitzende als Datenschutzbeauftragte

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Wirksamkeit/Widerruf der Bestellung als Beauftragter für Datenschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1880
  • NZA 2021, 1183
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, bei dem Abberufungsschutz in § 38 Abs. 2 iVm. § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG handele es sich um materiell-arbeitsrechtliche Regelungen, weil bei internen Datenschutzbeauftragten mit der Abberufung regelmäßig eine Änderung des Arbeitsvertrags dergestalt einhergehe, dass die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nicht mehr zur geschuldeten Tätigkeit gehörten (Jaspers/Reif in Schwartemann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann DS-GVO/BDSG 2. Aufl. Art. 38 Rn. 19; BeckOK DatenschutzR/Moos Stand 1. November 2019 DS-GVO Art. 38 Rn. 18; vgl. BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 30; Greiner/Senk NZA 2020, 201, 206) .

    Interessenkonflikte sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Datenschutzbeauftragte sich selbst (im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit) kontrollieren müsste oder die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefährdet wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, BAGE 169, 59; 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .

    Eine Interessenkollision zwischen beiden Ämtern sei nicht ersichtlich (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 25) .

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Die DSGVO will - wie schon die durch sie aufgehobene Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23. November 1995 S. 31) - durch Harmonisierung der nationalen Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den freien Verkehr dieser Daten zwischen Mitgliedstaaten sicherstellen (vgl. Erwägungsgründe 9 ff. DSGVO; EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39) .

    Die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Richtlinie 95/46/EG und Art. 100a EGV ist nicht von einem so engen Verständnis ausgegangen (vgl. EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39 ff.) .

    b) Andererseits könnte die Ermächtigungsgrundlage zur Rechtsangleichung im Binnenmarkt gemäß Art. 114 Abs. 1 AEUV maßgeblich sein (zu Richtlinie 95/46/EG und Art. 100a EGV EuGH 20. Mai 2003 - C-465/00 ua. - Rn. 39 ff.) .

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Diese Annahme setzt jedoch voraus, dass der Betriebsrat nicht selbst Verantwortlicher iSv. Art. 4 Nr. 7 DSGVO (so aber zB Maschmann NZA 2020, 1207, 1209 ff.; Kurzböck/Weinbeck BB 2018, 1652, 1655; Kleinebrink DB 2018, 2566 f.; Wybitul NZA 2017, 413 f.) , sondern lediglich Teil der verantwortlichen Stelle ist (so zB Bonanni/Niklas ArbRB 2018, 371 f.; Pötters in Gola DS-GVO 2. Aufl. Art. 88 Rn. 38; zur Datenschutzrechtslage nach dem BDSG aF vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350) und dass dem dort bestellten Datenschutzbeauftragten Beaufsichtigungs- und Kontrollbefugnisse gegenüber dem Betriebsrat zukommen (ablehnend: BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - zu B III 2 c und B III 2 c bb der Gründe, BAGE 87, 64; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 83 Rn. 27 unter Hinweis auf die im BetrVG angeordnete Unabhängigkeit des Betriebsrats und das Erfordernis einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung; dafür Kleinebrink DB 2018, 2566, 2570 f.; Lücke NZA 2019, 658, 667) .
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Diese Annahme setzt jedoch voraus, dass der Betriebsrat nicht selbst Verantwortlicher iSv. Art. 4 Nr. 7 DSGVO (so aber zB Maschmann NZA 2020, 1207, 1209 ff.; Kurzböck/Weinbeck BB 2018, 1652, 1655; Kleinebrink DB 2018, 2566 f.; Wybitul NZA 2017, 413 f.) , sondern lediglich Teil der verantwortlichen Stelle ist (so zB Bonanni/Niklas ArbRB 2018, 371 f.; Pötters in Gola DS-GVO 2. Aufl. Art. 88 Rn. 38; zur Datenschutzrechtslage nach dem BDSG aF vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350) und dass dem dort bestellten Datenschutzbeauftragten Beaufsichtigungs- und Kontrollbefugnisse gegenüber dem Betriebsrat zukommen (ablehnend: BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - zu B III 2 c und B III 2 c bb der Gründe, BAGE 87, 64; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 83 Rn. 27 unter Hinweis auf die im BetrVG angeordnete Unabhängigkeit des Betriebsrats und das Erfordernis einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung; dafür Kleinebrink DB 2018, 2566, 2570 f.; Lücke NZA 2019, 658, 667) .
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Kündigungsschutz - Unionsrecht

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Sollte Art. 37 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 2 DSGVO so auszulegen sein, wäre - sofern die erste Vorlagefrage bejaht wird - ein nach nationalem Recht bestehender Abberufungsschutz unzulässig, selbst wenn die Benennung des Datenschutzbeauftragten nicht nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO verpflichtend ist, sondern nur nach nationalem Recht (vgl. BAG 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20 (A) - Rn. 26) .
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Interessenkonflikte sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Datenschutzbeauftragte sich selbst (im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit) kontrollieren müsste oder die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefährdet wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, BAGE 169, 59; 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Hierbei handelt es sich regelmäßig um interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats wie etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 16/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Interessenkonflikte sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Datenschutzbeauftragte sich selbst (im Rahmen seiner anderweitigen Tätigkeit) kontrollieren müsste oder die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefährdet wäre (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25, BAGE 169, 59; 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Allerdings wird der Wortlaut von Art. 16 Abs. 2 Satz 1 AEUV im nationalen Schrifttum teilweise so verstanden, dass sich die vertraglich eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis der Union lediglich auf den Datenschutz bei der Datenverarbeitung der Unionsorgane, die Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen bei der Umsetzung des Unionsrechts und auf die grenzüberschreitende Datenverarbeitung beschränkt (vgl. Giesen CR 2012, 550, 554) .
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 383/19
    Der Betriebsratsvorsitzende ist somit nicht Vertreter im Willen, sondern Vertreter in der Erklärung (BAG 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311) .
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

  • BAG, 26.08.2021 - 8 AZR 253/20

    EuGH-Vorlage zu den datenschutzrechtlichen Pflichten eines Medizinischen Dienstes

    Der Senat weist zudem darauf hin, dass sich im vorliegenden Fall die Frage, ob die insoweit einschlägigen Bestimmungen der DSGVO auf einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage beruhen, nicht stellt (vgl. anders in den Fällen der Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 2020 - 2 AZR 225/20 (A) -, - C-534/20 - und vom 27. April 2021 - 9 AZR 383/19 (A) -, - C-453/21 -) .
  • VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21

    Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der

    Die Zweifel des Bundesarbeitsgerichts an der Gültigkeit der genannten Regelungen (EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 30.07.2020 - 2 AZR 225/20 (A) - und vom 27.04.2021 - 9 AZR 383/19 (A) -, jeweils juris) teilt die Kammer nicht.
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