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   BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12   

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https://dejure.org/2014,26623
BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12 (https://dejure.org/2014,26623)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 7 ABR 36/12 (https://dejure.org/2014,26623)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 (https://dejure.org/2014,26623)
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Volltextveröffentlichungen (17)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsverfassungswidriges Verhalten des Betriebsrats - und der Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung betriebsverfassungswidriger Handlungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 182
  • NZA 2014, 1213
  • BB 2014, 2484
  • DB 2014, 2539
  • JR 2015, 403
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Ob ein solches Vertrauen gerechtfertigt ist, entzieht sich dabei jedoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BAG 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 3 c der Gründe) .

    Das gilt dann, wenn sie hinsichtlich ihrer Kenntnisse und Erfahrungen offensichtlich ungeeignet sind, über die der Einigungsstelle zugrunde liegende Regelungsmaterie zu entscheiden (für diese Fallgestaltung: BAG 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 3 d der Gründe) .

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Der Betriebsrat ist als Organ der Betriebsverfassung im Rahmen seines betriebsverfassungsrechtlichen Wirkungskreises rechtsfähig (vgl. BGH 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11 - BGHZ 195, 174 mit umfassenden Nachweisen) und damit rechtlich von seinen Einzelmitgliedern zu unterscheiden.
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich im Beschluss vom 15. Oktober 2013 (- 1 ABR 31/12 - Rn. 26) diesen Argumenten auch für die Regelung in § 74 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG angeschlossen, wonach Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig sind.
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Obwohl es sich um eine nichttypische Vereinbarung handelt (zu diesem Rechtscharakter auch bei gerichtlichem Vergleich: BAG 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 17) , kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht den Vergleich auslegen, da es weiterer Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht nicht bedarf (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 33, BAGE 116, 254 für die vergleichbare Situation im Revisionsverfahren) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Der Senat hat dies im Beschluss vom 17. März 2010 (- 7 ABR 95/08 - Rn. 24 ff., BAGE 133, 342) zum in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierten Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb entschieden.
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit folgt deshalb, dass sich aus der Wertung der im Gesetz vorgesehenen Rechte auch Nebenpflichten ergeben können (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 23, BAGE 134, 249) .
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05

    Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Obwohl es sich um eine nichttypische Vereinbarung handelt (zu diesem Rechtscharakter auch bei gerichtlichem Vergleich: BAG 24. August 2006 - 8 AZR 574/05 - Rn. 17) , kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht den Vergleich auslegen, da es weiterer Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht nicht bedarf (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - Rn. 33, BAGE 116, 254 für die vergleichbare Situation im Revisionsverfahren) .
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Die Bestimmung betrifft lediglich die Art der Ausübung bestehender Rechte (BAG 23. August 1984 - 6 AZR 520/82 - zu I 4 der Gründe, BAGE 46, 282) .
  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Dabei kann dahinstehen, inwieweit allgemein eine derartige Feststellungsverfügung zulässig ist (verneinend zB LAG München 1. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 -; einschränkend auch zB OLG Frankfurt 15. November 1996 - 24 W 37/96 -) .
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12
    Sie müssen dabei auch auf die Interessen anderer Betriebsparteien Rücksicht nehmen (vgl. BAG 14. März 1989 - 1 ABR 80/87 - zu B II 3 b cc der Gründe, BAGE 61, 189) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

  • BAG, 31.07.1986 - 6 ABR 79/83

    Honoraranspruch eines Anwalts für Tätigkeit als Arbeitnehmer-Beisitzer der

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 67/79

    Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremd - Honorar

  • LAG Hamburg, 15.11.2011 - 1 TaBV 5/11

    Ehemaliges Betriebsratsmitglied als Beisitzer im Einigungsstellenverfahren -

  • OLG Frankfurt, 15.11.1996 - 24 W 37/96
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Damit geht es letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Rahmen der Betriebsverfassung (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 56; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35, BAGE 148, 182) .

    Sie müssen dabei auch auf die Interessen der jeweils anderen Betriebspartei Rücksicht nehmen (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35, BAGE 148, 182) .

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Damit geht es letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Rahmen der Betriebsverfassung (BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, juris, Rn. 34; vom 28.05.2014 - 7 ABR 36/12, juris, Rn. 35; vom 26.09.2018 - 7 ABR 18/16, juris, Rn. 56; BAG vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17, juris, Rn. 43; Fitting/Engels/T./Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 2 Rn. 16; Richardi BetrVG/Richardi/Maschmann, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 2 Rn. 7).
  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Hierbei besteht die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Loyalität (vgl. BAG vom 28.05.2014 - 7 ABR 36/12 Juris Rn. 35).
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