Rechtsprechung
BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer tarifvertraglichen Jubiläumszuwendung ; Konkludente Ablösung eines Tarifvertrages durch tarifliche Neuregelung; Nachwirkung eines Tarifvertrags; Grundsätze des Ablösungsprinzips ; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags ; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gratifikation/Sondervergütung; Tarifrecht; Betriebliche Übung; Gleichbehandlung - Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung; Ablösung durch tarifliche Neuregelung; Gleichbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.10.2000 - 35 Ca 16543/00
- LAG Berlin, 25.04.2001 - 4 Sa 2797/00
- BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Papierfundstellen
- NZA 2002, 815 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98
Gleichbehandlung bei Gratifikationen
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
a) Unter einer betrieblichen Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers zu verstehen, aus dem die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (st. Rspr., zB. BAG 17. November 1998 - 1 AZR 147/98 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 162 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 79).Maßgebend ist vielmehr, ob die Arbeitnehmer aus dem Erklärungsverhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie aller Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften und das entsprechende Angebot stillschweigend annehmen konnten (§ 151 BGB, vgl. BAG 17. November 1998 aaO).
- BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83
Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel - …
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Das gilt, ohne daß der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muß (BAG 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 9 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 4, mwN).Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51; 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - aaO;… Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 262).
- BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97
Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 - nv.; 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219).
- BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 758/00
Nachtarbeitszuschlag - betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Unter diesen Umständen konnte der Beklagte die Verpflichtung überprüfen und die Zahlungen einstellen (vgl. BAG 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - BAGE 21, 332; 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 - nv.; 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219). - BAG, 31.01.1969 - 3 AZR 439/68
Schichtbetrieb - Feiertagsruhezeit - Feiertagszuschlag
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Unter diesen Umständen konnte der Beklagte die Verpflichtung überprüfen und die Zahlungen einstellen (vgl. BAG 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - BAGE 21, 332; 25. Juli 2001 - 10 AZR 758/00 - EzA BGB § 611 Schichtarbeit Nr. 2). - BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00
Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr., zB BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43). - BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93
Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW: …
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 51;… 30. Januar 1985 - 4 AZR 117/83 - aaO;… Wiedemann/Wank TVG 6. Aufl. § 4 Rn. 262). - LAG Berlin, 25.04.2001 - 4 Sa 2797/00
Verschlechternde Neuregelung der Jubiläumszuwendung in einem Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. April 2001 - 4 Sa 2797/00 - wird zurückgewiesen. - BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 478/84
Auszug aus BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01
Eine stillschweigende Ablösung ist auch dann anzunehmen, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrags war (vgl. BAG 6. November 1985 - 4 AZR 478/84 - nv.).
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08
Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld
Ist das (Zahlungs-) Verhalten des Arbeitgebers so zu verstehen, dass dieser sich lediglich tarifkonform verhalten wollte, fehlt es bei objektiver Betrachtung bereits an einer konkludenten Willenserklärung, die Grundlage für eine betriebliche Übung sein könnte (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 2 a bb der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2). - BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). - BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2).
- BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08
Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub …
In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem tarifautonom festgelegten Umfang ab (vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18 mwN, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15; 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 29).Maßgebend ist dabei aber nicht nur - wie generell beim Ablösungsprinzip -, ob ein bestimmter Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu geregelt worden ist, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. ua. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 21. Oktober 2009 - 4 AZR 477/08 - Rn. 23) und damit derselbe Regelungsbereich oder dieselben Regelungsgegenstände betroffen sind.
Ein entsprechender, durch Auslegung zu ermittelnder Wille der Tarifvertragsparteien ist nur anzunehmen, wenn er in den tariflichen Normen selbst einen hinreichend deutlichen Niederschlag gefunden hat (vgl. bei der Abweichung vom Ablösungsprinzip BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, aaO; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 124, 110;… weiterhin auch Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 4 Rn. 261, 262; Däubler/Zwanziger TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 937) .
- BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 477/08
Ersetzung von nachwirkenden Tarifverträgen durch einen Verbandstarifvertrag
Auch eine stillschweigende Ablösung ist möglich, wenn ein Tarifvertrag einen bestimmten Komplex von Arbeitsbedingungen insgesamt neu regelt, der bislang Gegenstand eines anderen Tarifvertrages war (vgl. BAG 6. November 1985 - 4 AZR 478/84 - 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).In diesem Fall löst der neue Tarifvertrag die alte Ordnung nur in dem vorgesehenen Umfang ab (vgl. nur BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - zu II 2 c cc [1] der Gründe, BAGE 100, 377, 383; 30. Januar 2001 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
Eine Ablösung nach § 4 Abs. 5 TVG setzt nicht voraus, dass der ablösende Tarifvertrag die nachwirkenden Rechtsnormen ausdrücklich für beendet erklärt (vgl. BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe, EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2).
- BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 99/19
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung
Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN) .Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN) .
Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichend deutlichen Niederschlag in dem jeweiligen Tarifvertrag selbst gefunden hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe) .
- BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 118/19
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Ablösung
Das gilt, ohne dass der frühere Tarifvertrag durch eine ausdrückliche Vereinbarung aufgehoben werden muss (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN) .Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen solche Abweichungen aber besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe mwN; 28. September 1994 - 4 AZR 738/93 - zu 3 d der Gründe mwN) .
Dies ist nur anzunehmen, wenn ein entsprechender Wille der Tarifvertragsparteien einen hinreichend deutlichen Niederschlag in dem jeweiligen Tarifvertrag selbst gefunden hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - zu II 1 b aa der Gründe) .
- LAG Hamm, 19.09.2006 - 9 Sa 266/06
Günstigkeitsprinzip, Betriebsübergang, Tarifanwendung
Hierbei handelt es sich um eine typische tarifvertragliche Besitzstandsklausel (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 1959, 1 AZR 83/58, DB 1959, 767 und Urteil vom 30. Januar 2002 ,10 AZR 359/01, EzA § 4 TVG Ablösungsprinzip Nr. 2), die nur den Anwendungsfall des Neuabschlusses des Tarifvertrages selbst, aber nicht dessen erstmalige Anwendung auf ein Arbeitsverhältnis, aus welchem Grunde auch immer, beschreibt. - LAG Bremen, 11.05.2016 - 3 Sa 19/16
Eingruppierung eines Hafenarbeiters der Deutschen Seehafenbetriebe
Ob eine für den Arbeitgeber bindende Erklärung vorliegt, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit der Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durfte (vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 -, BAGE 118, 360 -372; 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2). - BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2). - LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 576/18
Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen im Steinkohlenbergbau
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05
Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte …
- LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 577/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07
Zahlung von Weihnachtsgeld
- LAG Berlin, 04.07.2006 - 3 Sa 1964/05
Freizeitausgleich bei Arbeit an Vorfesttagen für Mitarbeiter mit einem Anspruch …
- LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10
Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der …
- LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 18/19
Unwirksamkeit der sachgrundlosen Befristung für sieben Jahre im Tarifvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
Betriebliche Altersversorgung - Nachwirkung eines Tarifvertrags
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 66/07
Zur Berechnung der Zeitspanne bei Schichtarbeit - TVöD
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - 6 Sa 233/10
Nachwirkung des Tarifvertrages über eine zusätzliche Alters- und …
- LAG Hamm, 11.07.2019 - 11 Sa 19/19
- LAG Hamm, 14.02.2019 - 11 Sa 630/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2002 - 3 Sa 746/02
Besitzstandszulage
- ArbG Gera, 04.11.2021 - 5 Ca 103/21
Große dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifwechselklausel - Auslegung