Rechtsprechung
BFH, 03.02.2014 - I S 3/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters
- openjur.de
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge; Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 4, FGO § 62 Abs 2, FGO § 133a
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters
- Bundesfinanzhof
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 FGO, § 62 Abs 2 FGO, § 133a FGO
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters - rewis.io
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, "im Auftrag" des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a Abs. 1; FGO § 133a Abs. 2 S. 5
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Schriftsätze eines beim BFH nicht postulationsfähigen Vertreters eines Beteiligten in einem Verfahren mit Vertretungszwang verfahrensrechtlich unbeachtlich; Vertretungszwang bei Erhebung einer Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 13.11.2013 - I B 20/13
- BFH, 03.02.2014 - I S 3/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.04.2009 - IV B 104/07
Benennungsverlangen bei Gesellschaften im Fürstentum Liechtenstein und bei …
Auszug aus BFH, 03.02.2014 - I S 3/14
Die Rügeführerin tritt dem Senatsbeschluss in ihrer Rügeschrift vom 2. Januar 2014 insoweit entgegen, als dieser eine Divergenz des FG-Urteils zu dem BFH-Beschluss vom 24. April 2009 IV B 104/07 (BFH/NV 2009, 1398) als in der seinerzeitigen Beschwerdebegründung nicht schlüssig dargetan angesehen hat und versucht erneut, die behauptete Divergenz zu begründen. - BFH, 03.11.2010 - X S 28/10
Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung …
Auszug aus BFH, 03.02.2014 - I S 3/14
Dies erfordert die schlüssige, substantiierte und nachvollziehbare Darstellung, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409; vom 3. November 2010 X S 28/10, BFH/NV 2011, 203; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.). - BFH, 22.07.2010 - V S 8/10
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge - Keine verfassungsrechtlichen …
Auszug aus BFH, 03.02.2014 - I S 3/14
Das nicht von dem prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt und Steuerberater stammende und unterzeichnete Vorbringen des Geschäftsführers der Rügeführerin in den Schreiben vom 2. und 24. Januar 2014 durfte der Senat bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen, weil es aufgrund des beim BFH --auch im Rahmen der Anhörungsrüge gegen einen eine Nichtzulassungsbeschwerde verwerfenden Beschluss (BFH-Beschluss vom 22. Juli 2010 V S 8/10, BFH/NV 2010, 2095)-- bestehenden Vertretungszwangs (§ 62 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FGO) verfahrensrechtlich unbeachtlich ist. - BFH, 26.11.2008 - VII S 28/08
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge - Willkür - Anfechtbarkeit
Auszug aus BFH, 03.02.2014 - I S 3/14
Dies erfordert die schlüssige, substantiierte und nachvollziehbare Darstellung, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich in dem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409;… vom 3. November 2010 X S 28/10, BFH/NV 2011, 203; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 13.12.2012 - 12 K 1084/11
Eingliederung einer Kapitalgesellschaft in ein anderes gewerbliches Unternehmen …
Auszug aus BFH, 03.02.2014 - I S 3/14
Der beschließende Senat hat mit Beschluss vom 13. November 2013 I B 20/13 die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Rügeführerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 13. Dezember 2012 12 K 1084/11 G als unzulässig verworfen.