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   BFH, 04.08.2009 - VII B 16/09   

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https://dejure.org/2009,9999
BFH, 04.08.2009 - VII B 16/09 (https://dejure.org/2009,9999)
BFH, Entscheidung vom 04.08.2009 - VII B 16/09 (https://dejure.org/2009,9999)
BFH, Entscheidung vom 04. August 2009 - VII B 16/09 (https://dejure.org/2009,9999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährungsfrist durch einen Abrechnungsbescheid

  • Judicialis

    AO § 218 Abs. 2; ; AO § 228 Satz 1; ; AO § 231 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Zahlungsverjährungsfrist gem. § 231 Abs. 1 Abgabenordnung ( AO ) durch einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Unterbrechung der Zahlungsverjährungsfrist durch Erlass eines Abrechnungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.08.2003 - VII R 22/01

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung

    Auszug aus BFH, 04.08.2009 - VII B 16/09
    Ob ein solcher Wille auch aus der Übersendung eines Kontoauszugs, also einer bloßen Mitteilung der Kasse, die ohne jede Prüfung über den Inhalt der dort in elektronischer Datenverarbeitung erfassten Sollstellungen unterrichtet, entnommen werden könnte, mag zweifelhaft erscheinen (vgl. Urteil des Senats vom 28. August 2003 VII R 22/01, BFHE 203, 20, BStBl II 2003, 933; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 231 AO Rz 14, m.w.N.), ist jedoch hier nicht zu entscheiden und für die Bewertung des "Aufforderungscharakters" eines Abrechnungsbescheids des FA, der eine Prüfung des Bestehens der in ihm berücksichtigten Steueransprüche gerade zum Gegenstand hat, nicht präjudiziell.
  • BFH, 26.11.1974 - VII R 45/72

    Verjährung - Abschließende Regelung - Anwendbarkeit - Schriftliche

    Auszug aus BFH, 04.08.2009 - VII B 16/09
    Es genügt also, wenn ein --etwa durch Bezugnahme auf einen bestimmten Steuerbescheid oder einen bestimmten Besteuerungszeitraum-- bezeichneter konkreter Steueranspruch vom FA in einer Weise benannt wird, dass der Steuerpflichtige das Schreiben dahin verstehen muss, dass das FA die Begleichung dieser Steuerschuld von ihm erwarte (vgl. schon Urteil des Senats vom 26. November 1974 VII R 45/72, BFHE 114, 522, BStBl II 1975, 460).
  • BFH, 19.03.2019 - VII R 27/17

    Rechtsprechungsänderung zum Zuständigkeitswechsel bei Abrechnungsbescheiden

    Mit diesem Abrechnungsbescheid sind die noch nicht getilgten Säumniszuschläge (erneut) schriftlich geltend gemacht worden (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 4. August 2009 VII B 16/09, juris; s. auch Klein/Rüsken, a.a.O., § 231 Rz 21).
  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

    Erforderlich ist der konkrete Wille, die Begleichung der Abgabenschuld zu verlangen (BFH, U. v. 04.08.2009 - VII B 16/09, juris, Rn. 5; Tipke/Kruse AO Kommentar, § 231 Rn 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2010 - 1 M 134/08

    Abwasserabgabe; Zahlungsverjährung; Unterbrechung

    Erforderlich ist der konkrete Wille, die Begleichung der Abgabenschuld zu verlangen (BFH, 04.08.2009 - VII B 16/09, juris, Rn. 5; Pahlke/König, AO, 2. Aufl., § 231, Rn. 13; Koch/Scholz, a.a.O., Rn. 4).
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