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   BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06   

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https://dejure.org/2006,14963
BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06 (https://dejure.org/2006,14963)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2006 - IX B 23/06 (https://dejure.org/2006,14963)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - IX B 23/06 (https://dejure.org/2006,14963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler des FG reicht zur Bezeichnung des Zulassungsgrundes einer Willkürentscheidung nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06
    Mit solchen der Revision vorbehaltenen Angriffen könne sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772).

    Aus diesem Vorbringen ergibt sich nur, dass das FG (nach Ansicht der Kläger) erhebliche Rechtsfehler begangen hat; das Vorliegen einer "Willkürentscheidung" i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wird dadurch nicht bezeichnet (z.B. Beschluss in BFH/NV 2006, 772, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06
    Die Beschwerdebegründung lässt nicht erkennen, weshalb sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunktes eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2007 - III B 85/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen

    Dieser Verfahrensmangel ist nur dann gegeben, wenn sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunktes eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2006 IX B 23/06, BFH/NV 2006, 1871).
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