Rechtsprechung
BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; EStG § 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Hinweis auf erhebliche Rechtsfehler des FG reicht zur Bezeichnung des Zulassungsgrundes einer Willkürentscheidung nicht aus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 08.12.2005 - 3 K 5408/02
- BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.12.2005 - IX B 38/05
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Willkürentscheidung; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06
Mit solchen der Revision vorbehaltenen Angriffen könne sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2005 IX B 38/05, BFH/NV 2006, 772).Aus diesem Vorbringen ergibt sich nur, dass das FG (nach Ansicht der Kläger) erhebliche Rechtsfehler begangen hat; das Vorliegen einer "Willkürentscheidung" i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wird dadurch nicht bezeichnet (z.B. Beschluss in BFH/NV 2006, 772, m.w.N.).
- BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Auszug aus BFH, 06.07.2006 - IX B 23/06
Die Beschwerdebegründung lässt nicht erkennen, weshalb sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunktes eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
- BFH, 18.01.2007 - III B 85/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen …
Dieser Verfahrensmangel ist nur dann gegeben, wenn sich dem FG auf der Grundlage seines materiell-rechtlichen Standpunktes eine weitere Sachverhaltsaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2006 IX B 23/06, BFH/NV 2006, 1871).