Rechtsprechung
   BFH, 07.12.1994 - II R 58/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1535
BFH, 07.12.1994 - II R 58/89 (https://dejure.org/1994,1535)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1994 - II R 58/89 (https://dejure.org/1994,1535)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - II R 58/89 (https://dejure.org/1994,1535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 275
  • BB 1995, 613
  • DB 1995, 1260
  • BStBl II 1995, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.12.1965 - III 156/62 U
    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Auch würde dies zu einer (weiteren) Ungleichmäßigkeit gegenüber dem auf das Vielfache der Jahresrohmiete abstellenden Ertragswertverfahren führen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1965 III 156/62 U, BFHE 86, 1, BStBl III 1966, 346; Gürsching/Stenger, a. a. O., § 86 BewG Tz. 3.1).

    Denkbar wäre es beispielsweise, daß Instandsetzungen und Überholungsarbeiten ausgeführt worden sind (vgl. BFH in BFHE 86, 1, BStBl III 1966, 346, 347).

    Dies rechtfertigte nach Auffassung des damals zuständigen III. Senats (Urteil in BFHE 86, 1, BStBl III 1966, 346) eine Nichtberücksichtigung dieser Wertminderungen auch über einen längeren Zeitraum (damals für die nach dem 1. Januar 1935 eingetretene Alterung).

  • BFH, 11.06.1986 - II B 49/83

    Einheitsbewertung von Grundbesitz - Verfassungsmäßigkeit - Hauptfeststellung für

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Eine Überlänge des Hauptfeststellungszeitraums führt dazu, daß irgendwann ein Zeitpunkt erreicht ist, nach dem die Anwendung dieser Regelung zu in sich willkürlichen und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ergebnissen führt (vgl. beispielsweise Senatsbeschluß vom 11. Juni 1986 II B 49/83, BFHE 146, 474, BStBl II 1986, 782).

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu dem Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 146, 474, BStBl II 1986, 782.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Eine Klage müßte somit regelmäßig auch dann abgewiesen werden, wenn auf die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag 1. Januar 1984 abzustellen wäre (vgl. Urteil des BVerfG vom 10. Dezember 1987 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82, BStBl II 1987, 240).

    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenze der gesetzgeberischen Freiheit ist verfassungsgerichtlich nachprüfbar (vgl. Urteil des BVerfG vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82, BStBl II 1987, 240, 245, m. w. N.).

  • BFH, 12.06.1974 - III R 49/73

    Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück -

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Grundsätzlich ist es daher verfassungsrechtlich nicht bereits zu beanstanden, daß beide Bewertungsverfahren von ihrer Konzeption her auf eine Ebene unterhalb der Verkehrswerte eingestellt sind (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 III R 49/73, BFHE 112, 520, BStBl II 1974, 602, 605).

    Zu berücksichtigen ist darüber hinaus die relativ niedrige Belastung des Einheitswerts des Grundvermögens mit laufenden Steuern (vgl. dazu BFH in BFHE 112, 520, BStBl II 1974, 602, 605).

  • BFH, 12.05.1978 - III R 18/76

    Verfassungsrechtsfrage - Einheitsbewertung - Ertragswertverfahren -

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Ein Hauptfeststellungszeitraum kann allerdings nicht wesentlich über die gesetzlich vorgesehene Dauer von sechs Jahren hinaus verlängert werden, ohne daß Wertverzerrungen auftreten, die die Verfassungsfrage aufwerfen (BFH-Beschluß vom 12. Mai 1978 III R 18/76, BFHE 125, 188, BStBl II 1978, 446, 451).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Der Gleichheitssatz hat im Steuerrecht seine besondere Ausprägung in Form des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit gefunden, wobei die Besteuerung - insbesondere im Einkommensteuerrecht - grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist (vgl. z. B. Beschluß des BVerfG vom 28. November 1984 1 BvR 1157/82, BVerfGE 68, 287, 310, BStBl II 1985, 181).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Dieses Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 9. November 1988 1 BvR 243/86, BStBl II 1989, 938; vom 23. Januar 1990 1 BvL 4, 5, 6, 7/87, BStBl II 1990, 483, 486).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Dieses Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 9. November 1988 1 BvR 243/86, BStBl II 1989, 938; vom 23. Januar 1990 1 BvL 4, 5, 6, 7/87, BStBl II 1990, 483, 486).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (Beschluß des BVerfG vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis - AuA - 1994, 334).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der

    Eine Wertminderung wegen Alters kann für die Zeit nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt nicht vorgenommen werden und ist somit für alle nach diesem Zeitpunkt errichteten Gebäude ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, und vom 21. Februar 2006 II R 31/04, BFH/NV 2006, 1450).

    Nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt tatsächlich eingetretene Verschlechterungen im Gebäudezustand können daher bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen nur nach Maßgabe des § 87 BewG berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, unter II.4.a).

    Der BFH hat bereits im Urteil in BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, unter II.4.

  • BFH, 22.10.2014 - II R 37/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 -

    Eine Wertminderung wegen Alters kann für die Zeit nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt nicht vorgenommen werden und ist somit für alle nach diesem Zeitpunkt errichteten Gebäude ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, und vom 21. Februar 2006 II R 31/04, BFH/NV 2006, 1450).

    Nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt tatsächlich eingetretene Verschlechterungen im Gebäudezustand können daher bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen nur nach Maßgabe des § 87 BewG berücksichtigt werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, unter II.4.a).

    Der BFH hat bereits im Urteil in BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, unter II.4.

  • BFH, 30.06.2010 - II R 60/08

    Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der

    Eine Wertminderung wegen des Alters des Gebäudes nach § 85 Satz 3 i.V.m. § 86 BewG scheidet bei Nachfeststellungen aus (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235, und in BFH/NV 2006, 1450).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2004 - 8 K 460/98

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung nach § 86 BewG

    Jedenfalls beinhalte die Nichtberücksichtigung eines altersbedingten Abschlags für die nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 eingetretene Alterung des Gebäudes im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1994 II R 58/89 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 235) einen Verfassungsverstoß gemäß Art. 3 des Grundgesetzes (GG).

    Der BFH habe mit Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89 (BStBl II 1995, 235) bereits für den Stichtag 1. Januar 1984 - vom nunmehr strittigen Stichtag bereits wieder 13 Jahre entfernt - festgestellt, dass eine Überlänge des Hauptfeststellungszeitraums irgendwann zu einem Zeitpunkt führe, in dem die Nichtberücksichtigung einer Wertminderung wegen Alters im Hinblick auf die Instandhaltungskosten gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

    Nach diesem eindeutigen und unmissverständlichen Wortlaut der Vorschrift ist daher das Zunehmen des Gebäudealters während des Hauptfeststellungszeitraums nicht - auch nicht bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten - zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BStBl II 1985, 235).

    Der BFH hat zwar zwischenzeitlich mehrfach die Ansicht vertreten, dass die Überlänge des Hauptfeststellungszeitraums und die dadurch begründete Nichtberücksichtigung der nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt eingetretenen Alterung eines Gebäudes auf den Stichtag 1. Januar 1964 dazu führt, dass irgendwann ein Zeitpunkt erreicht sein kann, in dem die Anwendung dieser Regelung zu in sich willkürlichen und damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ergebnissen führen kann (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BStBl II 1995, 235).

    Der BFH hat dieses Ergebnis im Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89 (a.a.O.) deswegen für sachgerecht angesehen, weil die im Ertragswert- bzw. Sachwertverfahren ermittelten Einheitswerte des Grundvermögens von ihrer Konzeption her bereits auf eine Bewertungsebene unterhalb der Verkehrswerte abzielen, was es rechtfertige, im Massenbewertungsverfahren nach dem BewG die Einheitswerte nicht so zueinander abzustufen, wie die sich nach den Marktverhältnissen ergebenden Verkehrswerte zueinander abgestuft seien.

    Bereits im Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89 (a.a.O.) hatte der BFH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ungleichen Belastung für Fälle wie den der Kl, in denen ausschließlich die Grundsteuer berührt wird, nur untergeordnete Bedeutung beizumessen ist.

  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich in seiner Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis 1994, 334; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235).
  • BFH, 21.02.2006 - II R 31/04

    Bewertung: Sachwertverfahren - keine Berücksichtigung altersbedingter

    Das Zunehmen des Gebäudealters während des Hauptfeststellungszeitraums ist nicht --auch nicht bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten-- zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235).
  • BFH, 26.06.1996 - II R 18/95
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte --bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich in seiner Eigenart-- ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis 1994, 334; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235 [BFH 07.12.1994 - II R 58/89]).
  • BFH, 26.06.2002 - II B 120/01

    Trennung zusammengefasster Verfahren; grundsätzliche Bedeutung -

    Der bloße Hinweis auf das zur Verfassungsgemäßheit der Nichtberücksichtigung einer Gebäudealterung bei der Bewertung ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1994 II R 58/89 (BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235) genügt zu einer schlüssigen Darlegung des Zulassungsgrundes nicht.
  • FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93

    Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen

    Dieser Frage (dazu auch BFH-Urteil v. 7. Dezember 1994 II R 58/89, BStBl II 1995, 235) mißt der Senat jedoch - wie unter IV. 2. c. dargelegt - für die hier zur Entscheidung gestellten Rechtsfragen keine hervorgehobene Bedeutung zu.
  • FG Thüringen, 31.01.1995 - I 58/95

    Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage; Vornahme begünstigter Investitionen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Thüringen, 14.02.1996 - I 277/95

    Gewährung der großen Investitionszulage bei mittelbarer Beteiligung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht