Rechtsprechung
BFH, 09.09.2015 - V B 166/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz durch Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
UStDV § 17a Abs 2 Nr 4, UStG § 6a Abs 4 S 1, AO § 164
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz durch Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
- Bundesfinanzhof
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz durch Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17a Abs 2 Nr 4 UStDV 1999, § 6a Abs 4 S 1 UStG 1999, § 164 AO
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz durch Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - IWW
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Vertrauensschutz durch Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 4
Umsatzsteuerliche Anerkennung von Belegen über innergemeinschaftliche Lieferungen - rechtsportal.de
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; UStDV § 17a Abs. 2 Nr. 4
Umsatzsteuerliche Anerkennung von Belegen über innergemeinschaftliche Lieferungen - datenbank.nwb.de
Erfordernis der Erkennbarkeit des Belegausstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - und die unterschiedlichen Unterschriften
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - und der Vertrauensschutz
Verfahrensgang
- FG München, 22.10.2014 - 3 K 2507/11
- BFH, 09.09.2015 - V B 166/14
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.10.2014 - C-492/13
Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Auszug aus BFH, 09.09.2015 - V B 166/14
Damit steht das Erfordernis der Erkennbarkeit des Belegausstellers entgegen der Auffassung des Klägers nicht im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Traum vom 9. Oktober 2014 C-492/13 (EU:C:2014:2267).Da es sich um ein wesensimmanentes Kriterium handelt, ist das Erfordernis der Erkennbarkeit des Belegausstellers kein zusätzlicher Beweis i.S. des EuGH-Urteils Traum, EU:C:2014:2267.
Diese Belegwürdigung im Einzelfall führt nicht dazu, wie der Kläger meint, dass er, wie vom EuGH im Urteil Traum, EU:C:2014:2267, beanstandet, die Echtheit von Unterschriften nachzuweisen hätte.
Wie vorstehend dargelegt (s. oben 1.a), besteht insbesondere keine Abweichung zum EuGH-Urteil Traum, EU:C:2014:2267.
- BFH, 19.03.2015 - V R 14/14
Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen
Auszug aus BFH, 09.09.2015 - V B 166/14
Die darüber hinaus aufgeworfene Frage, ob Belege der hier vorliegenden Art der Gewährung von Vertrauensschutz gemäß § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entgegenstehen, würde sich zudem im Streitfall erst stellen, wenn feststünde, dass der Kläger den Beleg- und Buchnachweis der Art nach vollständig und damit einschließlich der erforderlichen Angaben zum Bestimmungsort (BFH-Urteil vom 19. März 2015 V R 14/14) erbracht hätte, woran es hier --unter Berücksichtigung der der Beschwerdeschrift beigefügten Unterlagen-- fehlt.Diese Frage ist aus den im BFH-Urteil vom 19. März 2015 V R 14/14 dargelegten Gründen zu bejahen.
b) Die Sachaufklärungsrügen (§ 76 FGO) greifen nicht durch, da nach dem BFH-Urteil vom 19. März 2015 V R 14/14 der Belegnachweis nicht durch andere Formen der Beweiserhebung wie etwa Zeugenbeweis ersetzt werden kann.
- BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und …
Auszug aus BFH, 09.09.2015 - V B 166/14
Hierfür muss der Belegaussteller mit Name und Anschrift identifizierbar sein (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511). - EuGH, 09.07.2015 - C-183/14
Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Auszug aus BFH, 09.09.2015 - V B 166/14
Unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils, Salomie und Oltean, vom 9. Juli 2015 C-183/14 (EU:C:2015:454) ist diese Frage zu Lasten des Klägers zu verneinen. - BFH, 31.01.2013 - X B 21/12
Vorliegen von Scheinrechnungen - Geltendmachung von Verfahrensfehlern wegen …
Auszug aus BFH, 09.09.2015 - V B 166/14
Hierin liegt jedoch nicht die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers, sondern die einer falschen materiellen Rechtsanwendung, die grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führt (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2013 X B 21/12, BFH/NV 2013, 759).
- BFH, 12.10.2018 - XI B 65/18
Voraussetzungen des Gutglaubensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen …
Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, trägt der Unternehmer (vgl. BFH-Beschluss vom 9. September 2015 V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706, Rz 25 f., m.w.N.).Jedenfalls ist die Frage, ob die "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" beachtet wurde, durch eine Würdigung der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, ggf. nach Durchführung einer entsprechenden Beweisaufnahme, zu entscheiden und hat daher keine grundsätzliche Bedeutung (…vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2009 XI B 103/08, BFH/NV 2010, 73, Rz 5; s. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1706, Rz 11).
- BFH, 10.07.2019 - XI R 27/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.07.2019 XI R 28/18 - …
Dabei dient das Rechnungsdoppel i.S. von § 17a Abs. 2 Nr. 1 UStDV a.F. dem Nachweis der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG, weil sich aus ihm ergeben soll, dass es sich bei der Lieferung um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt, die zusammen mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb zu einem innergemeinschaftlichen Umsatz gehört (vgl. BFH-Urteil vom 12.05.2011 - V R 46/10, BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957, Rz 23; BFH-Beschluss vom 09.09.2015 - V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706, Rz 4). - FG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - 1 K 1939/18
Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Die Beweislast trägt der Unternehmer (BFH-Entscheidungen vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, Rz 43; vom 9. September 2015 V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706, Rz 25;… vom 12. Oktober 2018 XI B 65/18, BFH/NV 2019, 129, Rz 9; EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-184/05, Twoh International, UR 2007, 282, Rz 26).
- FG Hessen, 12.04.2022 - 6 K 805/21
Zum Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
Belege zum Nachweis der Beförderung oder Versendung i.S.d. § 17a UStDV müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH vom 09.09.2015 - V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706).a) Die vorgelegten und für das Streitjahr 2018 einschlägigen Gelangensbestätigungen (d.h. die Endfassung der diesbezüglichen Sammelbestätigung vom 04.01.2019 mit Angaben zum Erhalt am 20.12.2018 in Frankreich, Bl. 27 des Fallheftes N19 und Bl. 62 des Fallheftes N20) sind bereits deshalb nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 17a UStDV, weil sie nach den allgemeinen Grundsätzen ihren Aussteller nicht leicht und eindeutig nachprüfbar erkennen lassen (vgl. BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH vom 09.09.2015 - V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706).
- FG Münster, 14.03.2019 - 5 K 3770/17
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit bloßen Gattungsbezeichnungen
Da die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, der Unternehmer trägt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9.9.2015 V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706, Rz. 25 f.; BFH…, vom 12.10.2018 XI B 65/18, BFH/NV 2019, 129, Rz. 9), geht dies zu Lasten des Klägers. - FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17
Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs
Belege zum Nachweis der Beförderung oder Versendung i.S.d. § 17a UStDV a. F. müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511; BFH vom 09.09.2015 - V B 166/14, BFH/NV 2015, 1706). - FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 28/14
§ 15 Abs. 1 Nr. Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG, UStDV (2009) § 17a …
Belege zum Nachweis der Beförderung oder Versendung i.S.d. § 17a UStDV a.F. müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen (BFH-Urteil vom 12.05.2009 - V R 65/06 -, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, und Beschluss vom 09.09.2015 - V B 166/14 -, BFH/NV 2015, 1706).