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   BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07   

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https://dejure.org/2008,8389
BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07 (https://dejure.org/2008,8389)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2008 - IX R 47/07 (https://dejure.org/2008,8389)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - IX R 47/07 (https://dejure.org/2008,8389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme des Kostenrisikos eines fremden Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung; Steuerbarkeit der vereinnahmten Prämie als sonstige Einkünfte

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Einkünfte bei Übernahme des Prozesskostenrisikos

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme des Kostenrisikos eines fremden Prozesses gegen Beteiligung am Erfolg als sonstige Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3
    Einkünfteerzielungsabsicht; Erfolgsaussichten; Finanzierung; Partiarisches Darlehen; Prozesskosten; Wette

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07
    Das Verhalten des Klägers erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG, indem es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags ist und sich nicht als veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44; vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, unter II. 2., m.w.N.).

    Der Kläger hat keinen Vermögensgegenstand im Sinne eines greifbaren Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.) aufgegeben.

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07
    Insoweit fehlt es auch nicht an der im Rahmen von § 22 Nr. 3 EStG typisierten Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, unter II. 1. b).
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04

    Steuerbarkeit eines Reugeldes - Umfang der sonstigen Leistung nach § 22 Nr. 3

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07
    Das Verhalten des Klägers erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG, indem es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags ist und sich nicht als veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44; vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, unter II. 2., m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2003 - IX R 2/02

    Optionsgeschäfte an der Deutschen Terminbörse

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07
    Das Verhalten des Klägers war auch nicht als Bestandteil eines veräußerungsähnlichen Geschäfts darauf gerichtet, auf ein Wirtschaftsgut einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2003 IX R 2/02, BFHE 202, 351, BStBl II 2003, 752).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 108/91

    Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07
    Es handelt sich um ein einmaliges Gelegenheitsgeschäft (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 108/91, BFHE 171, 500, BStBl II 1994, 96, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05

    Anwalt; Beteiligung am Prozesskostenrisiko

    Auszug aus BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07
    Im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 2007 IX R 48/05 (BFH/NV 2007, 886) zu Grunde liegenden Sachverhalt zählt die Prozessfinanzierung weder zum Leistungsumfang der Steuerberatungsgesellschaft noch zu seiner steuerberatenden Tätigkeit.
  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Ausreichend ist für eine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG bereits die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 47/07, BFH/NV 2008, 2001).
  • FG Hamburg, 14.12.2009 - 6 K 13/09

    Prozesskostenbeteiligung als sonstige Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

    Damit habe er, wie der BFH zu einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden habe (BFH-Urteil vom 10.07.2008 IX R 47/07), eine sonstige Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG verwirklicht.

    Es handelt sich um ein einmaliges Gelegenheitsgeschäft (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 47/07, BFH/NV 2008, 2001 m. w. N.).

    Diese Bekräftigung stellt ein aktives Tun i. S. d. Leistungsbegriffs des § 22 Nr. 3 EStG dar (so auch BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 47/07, BFH/NV 2008, 2001).

    Der Kläger hat mit seinem Kostenbeitrag Geld und damit nicht ein anderes, im Vermögensbereich selbstständig übertragbares Wirtschaftsgut aufgegeben (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 47/07, BFH/NV 2008, 2001 m. w. N.).

    Das Verhalten des Klägers war auch nicht als Bestandteil eines veräußerungsähnlichen Geschäfts darauf gerichtet, auf ein Wirtschaftsgut einzuwirken, es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 IX R 47/07, BFH/NV 2008, 2001 m. w. N.).

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Ob dem vom Kläger gewährten Prozesskostenzuschuss --ähnlich wie in den BFH-Urteilen vom 16. Januar 2007 IX R 48/05 (BFH/NV 2007, 886), vom 10. Juli 2008 IX R 47/07 (BFH/NV 2008, 2009) und vom 8. Mai 2008 VI R 50/05 (BFHE 221, 157, BStBl II 2008, 868)-- eine entsprechende gegenseitige Vereinbarung zugrunde lag, kann dahinstehen.
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