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   BFH, 10.10.2011 - V B 35/11   

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https://dejure.org/2011,9082
BFH, 10.10.2011 - V B 35/11 (https://dejure.org/2011,9082)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2011 - V B 35/11 (https://dejure.org/2011,9082)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2011 - V B 35/11 (https://dejure.org/2011,9082)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • openjur.de

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen; Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • Bundesfinanzhof

    UStDV § 17a Abs 2 Nr 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2
    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 2 Nr 4 UStDV 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • rewis.io

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die Rechtseinheit gefährdende Abweichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Übergehens von Beweisanträgen durch das Finanzgericht i.R.e. Rüge

  • datenbank.nwb.de

    Belegnachweis in Beförderungsfällen von Kfz durch die Vorlage einer Versicherung des Abnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.09.2010 - II B 7/10

    Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Hat das FG selbst im Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise mit klar bezeichneten Beweisthemen abgesehen hat, genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280; vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, m.w.N.).

    Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), muss jedoch auch in diesem Fall grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden oder weshalb die Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1089, und in BFH/NV 2010, 2280).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Rüge der unterlassenen Beweiserhebung aus dem Urteil oder dem Sitzungsprotokoll ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2280; vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787).

  • BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05

    Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Hat das FG selbst im Urteil begründet, weshalb es von der Erhebung beantragter Beweise mit klar bezeichneten Beweisthemen abgesehen hat, genügt bereits die schlichte Rüge der Nichtbefolgung des Beweisantritts den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. September 2010 II B 7/10, BFH/NV 2010, 2280; vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089, m.w.N.).

    Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt (vgl. § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), muss jedoch auch in diesem Fall grundsätzlich vorgetragen werden, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden oder weshalb die Rüge nicht möglich gewesen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1089, und in BFH/NV 2010, 2280).

  • BFH, 23.04.2009 - V R 84/07

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Der Kläger trägt lediglich vor, die Entscheidung werde "den Urteilen des Bundesfinanzhofs V R 84/07, 65/06 und 23/08 nicht gerecht".
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Das abweichende Gericht muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 04.03.2011 - III B 166/10

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Das abweichende Gericht muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung nicht übereinstimmt (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 08.06.2010 - V B 6/10

    Rügeverzicht: Beantragte Zeugeneinvernahme

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Wurde --wie im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen, ist für den Kläger erkennbar, dass das FG die beantragte Zeugeneinvernahme nicht beabsichtigt; wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, liegt ein Verzicht auf den Verfahrensmangel des Übergehens eines Beweisantrags vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314; vom 20. September 2007 IX B 54/07, BFH/NV 2008, 30, vom 8. Juni 2010 V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841).
  • BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Rüge der unterlassenen Beweiserhebung aus dem Urteil oder dem Sitzungsprotokoll ergibt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2280; vom 30. Dezember 2002 XI B 58/02, BFH/NV 2003, 787).
  • BFH, 28.09.2005 - XI B 134/04

    Verfahrensmangel: Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 10.10.2011 - V B 35/11
    Wurde --wie im Streitfall-- zur mündlichen Verhandlung kein Zeuge geladen, ist für den Kläger erkennbar, dass das FG die beantragte Zeugeneinvernahme nicht beabsichtigt; wird dies in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt, liegt ein Verzicht auf den Verfahrensmangel des Übergehens eines Beweisantrags vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2005 XI B 134/04, BFH/NV 2006, 314; vom 20. September 2007 IX B 54/07, BFH/NV 2008, 30, vom 8. Juni 2010 V B 6/10, BFH/NV 2010, 1841).
  • BFH, 20.09.2007 - IX B 54/07

    Führung eines selbständigen Haushalts auch ohne Bad oder Dusche; Verletzung der

  • BFH, 05.09.2006 - IV B 128/05

    Auslegung von VA

  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der EuGH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10. Oktober 2011 V B 35/11, BFH/NV 2012, 76, Rz 5; vom 21. Januar 2013 III B 167/11, BFH/NV 2013, 754, Rz 7; vom 10. April 2014 X B 250/13, BFH/NV 2014, 1045, Rz 2; vom 22. Juli 2014 XI B 29/14, BFH/NV 2014, 1780, Rz 10; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG

    a) Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als u.a. der Bundesfinanzhof (BFH) oder der EuGH (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Oktober 2011 V B 35/11, BFH/NV 2012, 76; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 174).
  • FG Düsseldorf, 31.01.2014 - 1 K 3117/12

    Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung

    Insbesondere ist in den sog. Abholfällen nach § 17 Abs. 2 Nr. 4 UStDV eine Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten erforderlich, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern (BFH Beschluss vom 10.10.2011 V B 35/11, BFH/NV 2012, 76).
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