Rechtsprechung
BFH, 10.11.2011 - V R 35/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte - Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel - Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel - Zur Bindung von ...
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10; Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte; Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel; Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel; Zur Bindung von Verwaltungsanweisungen
- Bundesfinanzhof
UStG § 15 Abs 4, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte - Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel - Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel - Zur Bindung von ...
- Bundesfinanzhof
Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte - Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel - Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel - Zur Bindung von ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 4 UStG 1993, § 15 Abs 4 UStG 1999, Art 17 Abs 5 EWGRL 388/77, Art 13 Teil B Buchst f EWGRL 388/77
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte - Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel - Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel - Zur Bindung von ... - rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte - Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel - Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel - Zur Bindung von ...
- ra.de
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht betreffend Geldspielgeräte - Keine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel - Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel - Zur Bindung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 15 Abs. 4; RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5
Sachgerechtheit einer Vorsteueraufteilung entsprechend einem Flächenschlüssel im Zusammenhang mit der Besteuerung von Geldspielgeräten; Sachgerechtheit als Voraussetzung für einen Anspruch auf flächenbezogene Vorsteueraufteilung - datenbank.nwb.de
Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Gemeinschaftsrecht; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; flächenbezogene Vorsteueraufteilung nicht sachgerecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06
- BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Der Senat hat mit Urteil vom 7. Juli 2011 V R 36/10 (BFH/NV 2011, 2192) entschieden, dass über die Frage der Vorsteueraufteilung nach der Richtlinie 77/388/EWG zu entscheiden ist, wenn sich ein Unternehmer aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen auf eine im UStG nicht zutreffend umgesetzte Steuerbefreiung dieser Richtlinie beruft, und dass der Unternehmer unabhängig davon, ob Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 dieser Richtlinie eine hinreichende Rechtsgrundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist, eine flächenbezogene Vorsteueraufteilung nur beanspruchen kann, wenn diese sachgerecht ist.a) Das Senatsurteil in BFH/NV 2011, 2192 führt entgegen der Auffassung der Klägerin nicht dazu, dass die Richtlinie 77/388/EWG unter Verstoß gegen das nationale Recht zu ihren Lasten angewendet wird.
- EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 u.a., Linneweber u.a. (Slg. 2005, I-1131) und das Folgeurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), nach dem sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Anwendung findet, beantragte die Klägerin mit Schreiben vom 29. Juli 2005 die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre nach Maßgabe dieser Rechtsprechung und dementsprechend die Herabsetzung der Umsatzsteuer. - BFH, 12.05.2005 - V R 7/02
Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 u.a., Linneweber u.a. (Slg. 2005, I-1131) und das Folgeurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), nach dem sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Anwendung findet, beantragte die Klägerin mit Schreiben vom 29. Juli 2005 die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre nach Maßgabe dieser Rechtsprechung und dementsprechend die Herabsetzung der Umsatzsteuer.
- BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Senats eine Vorsteueraufteilung nach Flächen im Fall einer teils steuerpflichtigen und teils steuerfreien Vermietung eindeutig abgegrenzter Büro- oder Wohnungseinheiten zulässt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417). - BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966). - BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93
Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966). - BFH, 04.02.2010 - II R 1/09
Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966). - BFH, 07.12.2005 - I R 123/04
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für …
Auszug aus BFH, 10.11.2011 - V R 35/10
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244, und vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966).
- BFH, 08.01.2013 - V B 23/12
Zum Ende der Verfahrensruhe
Mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 ordnete das FG durch den Berichterstatter des zuständigen Senats im finanzgerichtlichen Verfahren im Einverständnis beider Beteiligter das Ruhen des Verfahrens "... bis zum Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren V R 35/10 und V R 36/10" an.Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied über das Verfahren V R 36/10 am 7. Juli 2011 (BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77) und über das Verfahren V R 35/10 am 10. November 2011 (juris).
Das Urteil V R 36/10 wurde am 2. November 2011 und das Urteil V R 35/10 am 28. März 2012 veröffentlicht.
Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin teilten daraufhin mit, dass ihrer Ansicht nach das Verfahren noch ruhe, weil der BFH noch nicht über das Verfahren V R 35/10 entschieden habe.
Das Ruhen war "bis zum Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren V R 35/10 und V R 36/10" angeordnet.
Das Verfahren V R 36/10 wurde am 7. Juli 2011 und das Verfahren V R 35/10 am 10. November 2011 jeweils durch Urteil entschieden.
Dass das dieselbe Rechtsfrage betreffende Urteil V R 35/10 erst am 28. März 2012 veröffentlicht wurde, steht dem Ende der Verfahrensruhe nicht entgegen.
- BFH, 23.04.2015 - V R 32/14
Zur gerichtlichen Überprüfung von Schätzungen
Zwar besteht, anders als bei norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften, die für die Gerichte nicht bindend sind (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13. Januar 2011 V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61;… vom 24. September 2013 VI R 48/12, BFH/NV 2014, 341; vom 31. Juli 2008 V R 21/06, BFHE 222, 143, BStBl II 2014, 344), im Bereich des Ermessens, der Billigkeit, der Typisierung und der Pauschalierung als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes eine Selbstbindung der Verwaltung, die grundsätzlich auch von den Gerichten zu beachten ist (BFH-Urteile vom 10. November 2011 V R 35/10, juris; vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966). - FG Münster, 29.04.2022 - 10 K 1297/20
Hinzurechnungen für Sachentnahmen bei der Ermittlung des Gewinns aus …
Haben derartige Verwaltungsanweisungen aber - wie vorliegend die amtlichen Richtsatzsammlungen - auf Erfahrung der Verwaltung beruhende Schätzungen zum Inhalt, sind sie nach ständiger Rechtsprechung des BFH aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Steuergerichten zu beachten, solange sie im Einzelfall offensichtlich nicht zu falschen Ergebnissen führen (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1975 - IV R 142/72, BStBl. II 1976, 192; vom 7.11.1975 - III R 134/73, BStBl. II 1976, 207; vom 27.10.1978 - VI R 8/76, BStBl. II 1979, 54; vom 26.4.1995 - XI R 81/93, BStBl. II 1995, 754;… vom 7.12.2005 - I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4.2.2010 - II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11.11.2010 - VI R 16/09, BStBl II 2011, 966; vom 10.11.2011 - V R 35/10, juris).