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   BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93   

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https://dejure.org/1995,257
BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93 (https://dejure.org/1995,257)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1995 - IX R 54/93 (https://dejure.org/1995,257)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1995 - IX R 54/93 (https://dejure.org/1995,257)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswohnung - Wechselseitige Vermietung - Werbungskosten - Sportmediziner

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommenssteuer; Werbungskostenüberschuss durch Vermietung der übertragenen Eigentumswohnung; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages mit nahem Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 42; EStG § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AO § 42
    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Wohnungsvermietung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gegenseitiger Mietvertrag unter Verwandten als Steuertrick erlaubt

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Wechselseitige Vermietung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 542
  • NJW 1996, 1623
  • BB 1996, 203
  • BB 1996, 98
  • DB 1996, 74
  • BStBl II 1996, 158
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 AO 1977 gegeben sind, d. h. wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N., und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397, betr. "Kauf" eines Grundstücks von der Mutter).

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von den Entscheidungen zur wechselseitigen Vermietung ab (vgl. Urteile in BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904; vom 1. April 1993 V R 85/91, BFH/NV 1994, 64, und vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738).

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Danach setzt die steuerrechtliche Anerkennung eines solchen Vertrages voraus, daß er eindeutig und ernstlich vereinbart ist und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt (vollzogen) wurde (BFH-Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83

    Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Die Steuerpflichtigen sind grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, daß sich eine geringere Steuerbelastung ergibt (BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, zu 3. a); die gewählte Gestaltung ist auch der Besteuerung zugrunde zu legen.
  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Demgegenüber beruht die steuerliche Nichtanerkennung von schenkweise begründeten Darlehensforderungen im wesentlichen darauf, daß durch die Verbindung von Schenkung des Kapitals und seiner darlehensweisen Rückgewährung unklar ist, ob das Kapital tatsächlich in die Verfügungsmacht des angeblich Beschenkten gelangt ist (grundlegend BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 134/81, BFHE 141, 308, BStBl II 1984, 705; vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468, m. w. N.; vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Dezember 1992, BStBl I 1992, 729).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90

    Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Rechtsmißbrauchs i. S. des § 42 AO 1977 gegeben sind, d. h. wenn eine Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N., und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397, betr. "Kauf" eines Grundstücks von der Mutter).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 130/90

    Keine erhöhten Absetzungen nach § 82i EStDV für Teilherstellungskosten

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Diese Bindung besteht dann nicht, wenn die tatsächlichen Feststellungen auf einem Rechtsirrtum oder Verfahrensmangel beruhen oder gegen Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder anerkannte Schätzungsgrundsätze verstoßen (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 72/85, BFH/NV 1991, 369, und vom 27. Juni 1995 IX R 130/90, BFHE 178, 151).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90

    Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von den Entscheidungen zur wechselseitigen Vermietung ab (vgl. Urteile in BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904; vom 1. April 1993 V R 85/91, BFH/NV 1994, 64, und vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BFHE 174, 386, BStBl II 1994, 738).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Die Mutter des Klägers konnte ihm die Wohnung ohne jede Auflage oder Einschränkung übertragen, sie konnte sich aber auch die Nutzungsmöglichkeit, sei es dinglich gesichert, sei es lediglich schuldrechtlich, vorbehalten (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 1988 III R 268/84, BFHE 156, 403, BStBl II 1989, 872).
  • BFH, 19.10.1989 - VI R 155/88

    Kein Abzug der Aufwendungen für einen medizinischen Fortbildungslehrgang an einem

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Entscheidungen den Abzug von Aufwendungen für einen Lehrgang zum Erwerb der Bezeichnung "Sportmedizin" als Werbungskosten/Betriebsausgaben verneint, wenn der Lehrgang in der Skihauptsaison in einem bekannten Wintersportort stattfand und dabei Wintersport in nicht unbedeutendem Umfang so, wie es üblicherweise auch bei anderen Besuchern des Ortes als Freizeitsport geschah, betrieben wurde (z. B. Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20; vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134, und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313, BStBl II 1990, 736).
  • FG Saarland, 19.03.1991 - 1 K 55/91
    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die von der Revision angeführten Urteile des FG des Saarlandes vom 19. März 1991 1 K 55/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 377, rkr.), und vom 2. Juli 1991 1 K 272/90 (EFG 1991, 725, rkr.) keinen Anlaß, von dieser gefestigten Rechtsprechung abzuweichen.
  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 134/81

    Schenkung mit anschließendem Darlehen oder Schenkungsversprechen.

  • BFH, 04.03.1993 - X R 70/91

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

  • BFH, 01.04.1993 - V R 85/91

    Noch eine schädliche Praxisvermietung (§ 42 AO )

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88

    Aufwendungen für einen sportmedizinischen Fortbildungslehrgang in einem bekannten

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 72/85

    Besteuerung des Nutzungswertes einer Immobilie in Spanien

  • BFH, 17.07.1992 - VI R 140/89

    Voraussetzungen der Einordnung von Aufwendungen für einen Lehrgang als

  • BFH, 14.12.1990 - VI R 117/89

    Abzug von Kosten für die Teilnahme an einem Lehrgang als Werbungskosten

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 109/88

    Anrechenbarkeit eines Lehrgangs für Ärzte auf die Einkommensteuer

  • BFH, 23.06.1992 - VI R 15/90

    Berücksichtigung von Teilnahmegebühren an Fortbildungslehrgängen als

  • FG Saarland, 02.07.1991 - 1 K 272/90

    Lohnsteuer; Aufwendungen für Club-Sprachkurs im Ausland

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Steuerumgehung ist die durch den Mißbrauch qualifizierte Steuervermeidung (vgl. BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158, 159, m.w.N.; vom 28. März 1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59; Tipke/Kruse, a.a.O., § 42 AO 1977 Rz. 2).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).

    Denn der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs durch Verzicht auf das Wohnungsrecht oder --wie im Streitfall-- auf dessen Unentgeltlichkeit steht regelmäßig entgegen, dass selbst eine umfassendere, vorbehaltlose Schenkung eines Grundstücks mit anschließender (Rück-)Anmietung durch den Schenker nach der ständigen BFH-Rechtsprechung nicht als unübliche Gestaltung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404).

    Ersetzen die Vertragspartner aber tatsächlich --wie im Streitfall-- eine bisher gewährte unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch eine entgeltliche (ohne dass für diese Ersetzung eine Gegenleistung erbracht wird), stellen sie eine materiell-rechtliche Lage her, die sie bereits bei Eigentumsübergang rechtskonform hätten herstellen können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404) und deren Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Übergangs keiner anderen rechtlichen Würdigung unterworfen sein kann (ebenso Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 187).

  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

    Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).

    bb) Ob das Eigentum entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wurde, ist danach für die Prüfung von Nutzungsverhältnissen zwischen dem Übertragenden und dem Erwerber am Maßstab des § 42 AO 1977 ebenso wenig von Bedeutung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158, betreffend die Vermietung einer zuvor von der Mieterin entgeltlich übertragenen Wohnung), wie die Art der Entgeltvereinbarung.

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