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   BFH, 13.12.2011 - X B 109/11   

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https://dejure.org/2011,9188
BFH, 13.12.2011 - X B 109/11 (https://dejure.org/2011,9188)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2011 - X B 109/11 (https://dejure.org/2011,9188)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - X B 109/11 (https://dejure.org/2011,9188)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater - Ermessensausübung des Gerichts - Kostenentscheidung

  • openjur.de

    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater; Ermessensausübung des Gerichts; Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 6, FGO § 62 Abs 4, FGO § 62 Abs 2, FGO § 121 S 1, FGO § 116, FGO § 135 Abs 2
    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater - Ermessensausübung des Gerichts - Kostenentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater - Ermessensausübung des Gerichts - Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 6 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 62 Abs 2 FGO, § 121 S 1 FGO, § 116 FGO
    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater - Ermessensausübung des Gerichts - Kostenentscheidung

  • rewis.io

    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater - Ermessensausübung des Gerichts - Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 62 Abs. 6 S. 1
    Fehlender Nachweis einer Bevollmächtigung als Grund für eine Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Nichtvorlage einer Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.11.2009 - I B 152/09

    Fehlen der schriftlichen Prozessvollmacht eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 13.12.2011 - X B 109/11
    Das alles gilt auch für das Revisionsverfahren (§ 121 Satz 1 FGO) und gleichermaßen für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschluss vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 449, m.w.N.).

  • BFH, 10.02.2009 - X B 211/08

    Nachweis der Bevollmächtigung - Ausschlussfrist - Gehörsverletzung durch

    Auszug aus BFH, 13.12.2011 - X B 109/11
    Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Entscheidungen vom 6. April 2011 IX B 54/11, BFH/NV 2011, 1373, und vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 62 Rz 103, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2011 - IX B 54/11

    Keine Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen mit der Beschwerde -

    Auszug aus BFH, 13.12.2011 - X B 109/11
    Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Entscheidungen vom 6. April 2011 IX B 54/11, BFH/NV 2011, 1373, und vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 62 Rz 103, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.1998 - VII B 118/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Erlaß einer einstweiligen Anordnung -

    Auszug aus BFH, 13.12.2011 - X B 109/11
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind X als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschluss vom 24. August 1998 VII B 118/98, BFH/NV 1999, 212).
  • BFH, 07.05.2014 - II B 117/13

    Nachlassinsolvenzverfahren bei Erbengemeinschaft; Fehlen einer Prozessvollmacht

    Das gilt auch für das Revisionsverfahren (§ 121 Satz 1 FGO) und gleichermaßen für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, und vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 449, m.w.N.; vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830, und in BFH/NV 2012, 438).

    Die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ist ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannte Person oder Gesellschaft tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1830, und in BFH/NV 2012, 438, je m.w.N.).

    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Vorlage der Vollmacht nicht verzichtbar ist, so ist der von dem vollmachtlosen Vertreter eingelegte Rechtsbehelf als unzulässig zu verwerfen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1830, und in BFH/NV 2012, 438).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Kläger zu 1. bis 6., 8. und 10. bis 16. waren R als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1830, Rz 7, und in BFH/NV 2012, 438, Rz 7).

  • BFH, 12.04.2012 - X B 190/11

    Auftreten eines Steuerberaters ohne Prozessvollmacht; Kostenpflicht des

    Vielmehr muss das Gericht in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob es die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet oder nicht (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438, m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung u.a. bejaht worden, wenn der vor dem BFH auftretenden Person das Mandat bereits im Verfahren vor dem FG entzogen worden war (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449, und vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830), wenn Eheleute getrennt leben und ein Berufsträger eine große Zahl unzulässiger Rechtsbehelfe für beide Ehegatten einlegt, obwohl er nur eine von einem der Ehegatten unterzeichnete Vollmacht vorlegen kann (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 VIII B 167/09, BFH/NV 2010, 450: Annahme fehlender Bevollmächtigung durch den anderen Ehegatten) oder die vor dem BFH auftretende Person schon vom FG erfolglos aufgefordert worden war, eine Prozessvollmacht vorzulegen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438).

    Die Kosten der Beschwerdeverfahren sind S als vollmachtlosem Vertreter aufzuerlegen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 438, unter II.4., m.w.N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2016 - 6 K 734/16

    Nachweis der Bevollmächtigung vor der Gewährung von Akteneinsicht

    Im Verhältnis zu einer der in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannten Personen ist die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438 m. w. N.).

    Entsprechende Anhaltspunkte bestehen z. B. dann, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Originalvollmacht vorgelegt wurde (BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438) oder wenn die Prozessführung nicht auf die Sache und den konkreten Einzelfall bezogen ist und unstatthafte oder aus anderen Gründen unzulässige Anträge mit entsprechendem Kostenrisiko für den vorgeblich Vertretenen gestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2012, X B 190-196, BFH/NV 2012, 1164).

  • BFH, 19.01.2017 - IV B 84/16

    Antrag auf Akteneinsicht durch Berufsträger ohne Vorlage einer Originalvollmacht

    Vielmehr ist in einem solchen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Vorlage einer Vollmacht für notwendig erachtet wird oder nicht (BFH-Beschlüsse vom 11. November 2009 I B 152/09, BFH/NV 2010, 449; vom 13. Dezember 2011 X B 109/11).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

    Die Anforderung einer schriftlichen Prozessvollmacht ist ermessensgerecht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die in § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO genannte Person oder Gesellschaft tatsächlich nicht oder nicht wirksam bevollmächtigt ist (BFH-Beschlüsse vom 07. Mai 2014 II B 117/13, BFH/NV 2014, 1232; vom 12. April 2012 X B 190-196/11, BFH/NV 2012, 1164; vom 06. April 2011 IX B 54/11, BFH/NV 2011, 1373; vom 13. Dezember 2011 X B 109/11, BFH/NV 2012, 438; vom 15. April 2010 V B 7/09, BFH/NV 2010, 1830; vom 10. Februar 2009 X B 211/08, BFH/NV 2009, 782).
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