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   BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11   

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https://dejure.org/2012,19625
BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11 (https://dejure.org/2012,19625)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2012 - VI B 111/11 (https://dejure.org/2012,19625)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VI B 111/11 (https://dejure.org/2012,19625)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

  • openjur.de

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33 Abs 1, SGB 2 § 21 Abs 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

  • Bundesfinanzhof

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 6 SGB 2, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

  • IWW
  • rewis.io

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 6
    Abgrenzung von Kosten der Lebensführung und außergewöhnlichen Belastungen; Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung von Kosten der Lebensführung und außergewöhnlichen Belastungen; Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als außergewöhnliche Belastung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trennungsbedingte Umgangskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besuchsfahrt als außergewöhnliche Belastung?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 27.09.2007 - III R 71/06

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.

    An den Grundsätzen jener Entscheidung hat der III. Senat des BFH auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume festgehalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 41/04 für das Jahr 1998, III R 28/05 für das Jahr 1999, III R 55/05 für die Jahre 1999 und 2000, III R 30/06 für die Jahre 2001 und 2002 bzw. III R 71/06 für die Jahre 2000 bis 2002).

    Denn eine räumliche Trennung zwischen Eltern und Kindern ist auch bei zusammenlebenden Eltern nicht unüblich, etwa wenn Kinder eine Schule im Ausland besuchen, auswärtig für einen Beruf ausgebildet werden, in einem Heim, einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht sind oder im Rahmen eines Schüleraustauschs längere Zeit im Ausland leben (BFH-Urteil vom 27. September 2007 III R 71/06, juris).

  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
    Familienbedingte Aufwendungen sind bis 1995 durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs (Freibeträge und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz) und ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Freibeträge oder Kindergeld, vgl. § 31, § 32 Abs. 6 und X. Abschnitt EStG) abgegolten (z.B. BFH-Urteile vom 28. März 1996 III R 208/94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, und vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).

    Die Aufwendungen eines geschiedenen, nicht sorgeberechtigten Vaters für Fahrten zu seinem Kind aufgrund seines Besuchsrechts nach § 1634 des Bürgerlichen Gesetzbuchs a.F. hat der III. Senat des BFH --in einem den Veranlagungszeitraum 1990 betreffenden Fall-- ebenfalls als typische nicht nach § 33 EStG steuermindernd zu berücksichtigende Kosten der Lebensführung behandelt (Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54).

    Auf solche typisierenden und generalisierenden Regelungen kann er bei der Ordnung von Massenerscheinungen umso weniger verzichten, als die Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls oder besonderer, nur bei einer kleinen Gruppe von Steuerpflichtigen gegebener Verhältnisse aufgrund der Vielfalt der Lebensverhältnisse mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist (BFH-Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, m.w.N.).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07

    Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche

    Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der VI. Senat des BFH angeschlossen (z.B. Urteil in BFH/NV 2009, 1111, und Beschluss vom 11. Januar 2011 VI B 60/10, BFH/NV 2011, 876).

    cc) Zu der vom FG --wegen der Befugnis des Gesetzgebers, auch im Bereich des subjektiven Nettoprinzips generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, und der Abgeltungswirkung von Grund- und Kinderfreibetrag-- vorgenommenen und von den Klägern gerügten "verfassungsrechtlichen Reduktion des Anwendungsbereichs des § 33 Abs. 1 EStG" hat sich der BFH ebenfalls schon verhalten (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1111, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Es liegt im Regelungsspielraum der Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufwendungen eines getrennt lebenden Elternteils für den Umgang mit den Kindern durch den Familienleistungsausgleich abgegolten sind (ausführlich: BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 28/05 und III R 41/04, jeweils a.a.O.; vergl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. September 2011 5 K 2011/10, n.v., JURIS, NZB VI B 111/11).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen

    Familienbedingte Aufwendungen sind ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) abgegolten (Senatsurteil vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287, unter B.II.1.b; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2012 VI B 111/11, BFH/NV 2012, 1434, Rz 4, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11

    Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche

    Familienbedingte Aufwendungen sind bis 1995 durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs (Freibeträge und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz) und ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Freibeträge oder Kindergeld) abgegolten (BFH Beschluss vom 15.05.2012 VI B 111/11, BFH/NV 2012, 1434).

    Außergewöhnlich sind Aufwendungen, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen (BFH Beschluss vom 15.05.2012 VI B 111/11, BFH/NV 2012, 1434).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 7 K 7030/11

    Aufwendungen für eine Hochzeit mit einem kanadischen Staatsbürger keine

    Auch in anderen, ähnlichen Konstellationen werden Reisekosten nicht als außergewöhnlich angesehen (vgl. z. B. BFH vom 15.05.2011 VI B 111/11, juris zu Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei einem Kind; Finanzgericht München, Urteil vom 08.03.1995 1 K 1007/93, juris zu Reisekosten zu weit entfernt wohnenden Verwandten).
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