Rechtsprechung
BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht
- openjur.de
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht
- Bundesfinanzhof
EStG § 33 Abs 1, SGB 2 § 21 Abs 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht
- Bundesfinanzhof
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 6 SGB 2, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht - IWW
- rewis.io
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind keine außergewöhnliche Belastung- Gleichklang von Steuer- und Sozialrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 6
Abgrenzung von Kosten der Lebensführung und außergewöhnlichen Belastungen; Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de
Aufwendungen eines alleinstehenden Elternteils für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind keine außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgrenzung von Kosten der Lebensführung und außergewöhnlichen Belastungen; Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts als außergewöhnliche Belastung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Trennungsbedingte Umgangskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Besuchsfahrt als außergewöhnliche Belastung?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Größere Aufwendungen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10
- BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (25)
- BFH, 27.09.2007 - III R 71/06
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287;… III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.An den Grundsätzen jener Entscheidung hat der III. Senat des BFH auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume festgehalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 41/04 für das Jahr 1998, III R 28/05 für das Jahr 1999, III R 55/05 für die Jahre 1999 und 2000, III R 30/06 für die Jahre 2001 und 2002 bzw. III R 71/06 für die Jahre 2000 bis 2002).
Denn eine räumliche Trennung zwischen Eltern und Kindern ist auch bei zusammenlebenden Eltern nicht unüblich, etwa wenn Kinder eine Schule im Ausland besuchen, auswärtig für einen Beruf ausgebildet werden, in einem Heim, einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht sind oder im Rahmen eines Schüleraustauschs längere Zeit im Ausland leben (BFH-Urteil vom 27. September 2007 III R 71/06, juris).
- BFH, 28.03.1996 - III R 208/94
Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Familienbedingte Aufwendungen sind bis 1995 durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs (Freibeträge und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz) und ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Freibeträge oder Kindergeld, vgl. § 31, § 32 Abs. 6 und X. Abschnitt EStG) abgegolten (z.B. BFH-Urteile vom 28. März 1996 III R 208/94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, …und vom 18. Juni 1997 III R 60/96, BFH/NV 1997, 755).Die Aufwendungen eines geschiedenen, nicht sorgeberechtigten Vaters für Fahrten zu seinem Kind aufgrund seines Besuchsrechts nach § 1634 des Bürgerlichen Gesetzbuchs a.F. hat der III. Senat des BFH --in einem den Veranlagungszeitraum 1990 betreffenden Fall-- ebenfalls als typische nicht nach § 33 EStG steuermindernd zu berücksichtigende Kosten der Lebensführung behandelt (Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54).
Auf solche typisierenden und generalisierenden Regelungen kann er bei der Ordnung von Massenerscheinungen umso weniger verzichten, als die Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls oder besonderer, nur bei einer kleinen Gruppe von Steuerpflichtigen gegebener Verhältnisse aufgrund der Vielfalt der Lebensverhältnisse mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist (BFH-Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, m.w.N.).
- BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07
Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287;… III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.Dieser Rechtsprechung hat sich der VI. Senat des BFH angeschlossen (z.B. Urteil in BFH/NV 2009, 1111, …und Beschluss vom 11. Januar 2011 VI B 60/10, BFH/NV 2011, 876).
cc) Zu der vom FG --wegen der Befugnis des Gesetzgebers, auch im Bereich des subjektiven Nettoprinzips generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, und der Abgeltungswirkung von Grund- und Kinderfreibetrag-- vorgenommenen und von den Klägern gerügten "verfassungsrechtlichen Reduktion des Anwendungsbereichs des § 33 Abs. 1 EStG" hat sich der BFH ebenfalls schon verhalten (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1111, m.w.N.).
- BFH, 27.09.2007 - III R 28/05
Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287;… III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.An den Grundsätzen jener Entscheidung hat der III. Senat des BFH auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume festgehalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 41/04 für das Jahr 1998, III R 28/05 für das Jahr 1999, III R 55/05 für die Jahre 1999 und 2000, III R 30/06 für die Jahre 2001 und 2002 bzw. III R 71/06 für die Jahre 2000 bis 2002).
- BFH, 27.09.2007 - III R 41/04
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287;… III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.An den Grundsätzen jener Entscheidung hat der III. Senat des BFH auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume festgehalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 41/04 für das Jahr 1998, III R 28/05 für das Jahr 1999, III R 55/05 für die Jahre 1999 und 2000, III R 30/06 für die Jahre 2001 und 2002 bzw. III R 71/06 für die Jahre 2000 bis 2002).
- BFH, 27.09.2007 - III R 30/06
Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.An den Grundsätzen jener Entscheidung hat der III. Senat des BFH auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume festgehalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 41/04 für das Jahr 1998, III R 28/05 für das Jahr 1999, III R 55/05 für die Jahre 1999 und 2000, III R 30/06 für die Jahre 2001 und 2002 bzw. III R 71/06 für die Jahre 2000 bis 2002).
- BFH, 27.09.2007 - III R 55/05
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 5. März 2009 VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111, und Urteile jeweils vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287;… III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; III R 41/04, III R 55/05 und III R 71/06; jeweils juris) sind Aufwendungen außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.An den Grundsätzen jener Entscheidung hat der III. Senat des BFH auch für nachfolgende Veranlagungszeiträume festgehalten (vgl. BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 41/04 für das Jahr 1998, III R 28/05 für das Jahr 1999, III R 55/05 für die Jahre 1999 und 2000, III R 30/06 für die Jahre 2001 und 2002 bzw. III R 71/06 für die Jahre 2000 bis 2002).
- BFH, 11.03.2011 - III B 76/10
Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer u.a. tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, mit Datum sowie Aktenzeichen und/oder Fundstelle bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2011 III B 76/10, BFH/NV 2011, 981). - BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282). - BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen - …
Auszug aus BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
b) Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören --wie der III. Senat des BFH in den genannten Urteilen vom 27. September 2007 nochmals wiederholt hervorgehoben hat-- in der Regel die Kosten für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895 --Besuch des Ehegatten bzw. des Kindes in der Haftanstalt--;… vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96, m.w.N. --Besuch des kranken Vaters--), es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958). - BFH, 10.05.2007 - III R 39/05
Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar
- BFH, 11.01.2011 - VI B 60/10
Trennungsbedingte Umgangskosten sind keine außergewöhnliche Belastung - …
- BFH, 23.05.1990 - III R 145/85
Strafverteidigung - Besuchsfahrten - Eltern
- BFH, 29.08.1986 - III R 209/82
Fahrtkosten, die entstehen, um das Kind zur Betreuungsperson zu bringen, sind …
- BFH, 18.06.1997 - III R 60/96
Außergewöhnliche Belastung - Rechtsstreit - Fehlgeschlagene Heilbehandlung - …
- BFH, 24.06.2004 - III R 141/95
Betreuungs- und Erziehungsbedarf für VZ vor dem 1.1.2000
- BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der …
- BFH, 23.05.1990 - III R 63/85
Aufwendungen für den Besuch des inhaftierten Ehegatten sind durch Grundfreibetrag …
- BFH, 20.12.2005 - X B 10/05
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz
- BFH, 03.11.2011 - IV B 62/10
Prüfungsanordnung bei atypisch stiller Gesellschaft - Gewinnfeststellung bei …
- BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03
FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand
- BFH, 15.11.2006 - XI B 18/06
NZB: Verhältnis Strafverfahren-FG-Verfahren
- BFH, 29.06.2005 - VI B 130/04
Verfassungsmäßigkeit von § 53 EStG
- BFH, 02.07.2007 - VI B 147/06
Die Geltendmachung der Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten durch den …
- BFH, 12.07.1991 - III R 23/88
Außergewöhnlichen Belastung durch enstandene Fahrtkosten für die Erbringung einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09
Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz …
Es liegt im Regelungsspielraum der Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufwendungen eines getrennt lebenden Elternteils für den Umgang mit den Kindern durch den Familienleistungsausgleich abgegolten sind (…ausführlich: BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 28/05 und III R 41/04, jeweils a.a.O.; vergl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. September 2011 5 K 2011/10, n.v., JURIS, NZB VI B 111/11). - BFH, 17.09.2015 - III R 36/14
Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen …
Familienbedingte Aufwendungen sind ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) abgegolten (Senatsurteil vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287, unter B.II.1.b; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2012 VI B 111/11, BFH/NV 2012, 1434, Rz 4, jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11
Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche …
Familienbedingte Aufwendungen sind bis 1995 durch die Regelungen des Kinderlastenausgleichs (Freibeträge und Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz) und ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Freibeträge oder Kindergeld) abgegolten (BFH Beschluss vom 15.05.2012 VI B 111/11, BFH/NV 2012, 1434).Außergewöhnlich sind Aufwendungen, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen (BFH Beschluss vom 15.05.2012 VI B 111/11, BFH/NV 2012, 1434).
- FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 7 K 7030/11
Aufwendungen für eine Hochzeit mit einem kanadischen Staatsbürger keine …
Auch in anderen, ähnlichen Konstellationen werden Reisekosten nicht als außergewöhnlich angesehen (vgl. z. B. BFH vom 15.05.2011 VI B 111/11, juris zu Fahrten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei einem Kind; Finanzgericht München, Urteil vom 08.03.1995 1 K 1007/93, juris zu Reisekosten zu weit entfernt wohnenden Verwandten).