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   BFH, 15.05.2019 - II B 55/18   

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https://dejure.org/2019,22396
BFH, 15.05.2019 - II B 55/18 (https://dejure.org/2019,22396)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2019 - II B 55/18 (https://dejure.org/2019,22396)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - II B 55/18 (https://dejure.org/2019,22396)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 3
    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • Bundesfinanzhof

    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG 1997, § 1 Abs 3 GrEStG 1997
    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. ... 3 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 1 Abs. 3 GrEStG, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • rewis.io

    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    cc) Wie das FG in seiner Urteilsbegründung bereits unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, und vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164).

    dd) Im Bereich des Steuerrechts wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, und in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192).

    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleichhoch zu besteuern (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 116, 164).

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, und in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    Daraus ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. November 2006  1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, und vom 4. Februar 2009  1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, BStBl II 2009, 1035).

    dd) Im Bereich des Steuerrechts wird die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers durch das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit begrenzt (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, und in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192).

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, und in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192).

  • BFH, 09.09.2015 - II B 28/15

    Erlass von Säumniszuschlägen bei späterer Aufhebung der

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    aa) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. September 2015 II B 28/15, BFH/NV 2015, 1668, Rz 9, und vom 12. Juni 2017 III B 157/16, BFH/NV 2017, 1318, Rz 13).

    Zur schlüssigen Darlegung einer solchen Abweichungsrüge muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten, genau bezeichneten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1668, Rz 9).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    bb) Nach Auffassung des Klägers ist das FG von der Entscheidung des BVerfG zur Einheitsbewertung des Grundvermögens (BVerfG-Urteil vom 10. April 2018  1 BvL 11/14, BVerfGE 148, 147) insoweit abgewichen, als es genügen lasse, dass eine Steuer auf dem Papier gleichmäßig wirke, während das BVerfG verlange, dass eine Steuer auch in der Realität gleichmäßig belasten müsse.
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    cc) Wie das FG in seiner Urteilsbegründung bereits unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02, BVerfGE 112, 164, und vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    Daraus ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. November 2006  1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, und vom 4. Februar 2009  1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1, BStBl II 2009, 1035).
  • BFH, 09.04.2008 - II R 32/06

    Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerrechtlichen Erfassung von übertragenden

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    Anders als bei der Einkommensteuer kommt dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz für die Verbrauch- und Verkehrsteuern jedoch keine prägende Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil vom 9. April 2008 II R 32/06, BFH/NV 2008, 1526).
  • BFH, 29.08.2018 - II B 9/18

    Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs (Grunderwerbsteuer)

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 29. August 2018 II B 9/18, BFH/NV 2019, 44, Rz 10).
  • BFH, 31.01.2017 - III B 55/16

    Altersentlastungsbetrag - Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    Erforderlich ist hierzu eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientierte rechtliche Auseinandersetzung (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2017 III B 55/16, BFH/NV 2017, 609, Rz 6).
  • BFH, 12.06.2017 - III B 157/16

    Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder - Wohnsitz im Inland - Zulassung der

    Auszug aus BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
    aa) Die Zulassung der Revision aus diesem Grund setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. September 2015 II B 28/15, BFH/NV 2015, 1668, Rz 9, und vom 12. Juni 2017 III B 157/16, BFH/NV 2017, 1318, Rz 13).
  • BFH, 21.06.2016 - III B 95/15

    Zur vorrangigen Kindergeldberechtigung bei Aufnahme eines volljährigen Kindes in

  • FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 900/17

    Grunderwerbsteuer

  • BFH, 23.08.2004 - II B 122/03

    Anteilsvereinigung bei beherrschendem Gesellschafter

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