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   BFH, 15.10.2008 - I S 27/08   

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https://dejure.org/2008,7149
BFH, 15.10.2008 - I S 27/08 (https://dejure.org/2008,7149)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2008 - I S 27/08 (https://dejure.org/2008,7149)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - I S 27/08 (https://dejure.org/2008,7149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch; Gegenstand der Anhörungsrüge; Vertretung im Verfahren der Anhörungsrüge; Kostenbelastung mit Festbetrag

  • Judicialis

    FGO § 133a Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 133a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes gem. § 134 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) bei Entscheidung durch einen anderen als im Geschäftsverteilungsplan vorgesehen Senat; Inhalt des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Wirksamkeit ...

  • datenbank.nwb.de

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch; kein Vertretungszwang für eine vor dem 1.7.2008 erhobenen Anhörungsrüge; Gegenstand der Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes gem. § 134 Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Entscheidung durch einen anderen als im Geschäftsverteilungsplan vorgesehen Senat; Inhalt des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Wirksamkeit der ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 18.06.2008 - I S 13/07

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - I S 27/08
    Der Antrag blieb erfolglos (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH)).

    Daraufhin erhoben die Antragsteller am 4. August 2008 eine Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO und lehnten zugleich die Richter, die den Beschluss I S 13/07 (PKH) gefasst hatten, wegen einer Besorgnis der Befangenheit ab.

    Die Antragsteller beantragen, das Verfahren I S 13/07 (PKH) fortzuführen und dort antragsgemäß zu entscheiden.

    1. Das Befangenheitsgesuch gegen die am Senatsbeschluss vom 18. Juni 2008 I S 13/07 (PKH) mitwirkenden Richter ist unzulässig.

    aa) Die Antragsteller stützen ihr Ablehnungsgesuch darauf, dass im Beschluss I S 13/07 (PKH) "absichtlich und in Verletzung ... (des Rechts auf Gehör) jegliche rechtstaatliche Befassung mit der substantiiert schriftlich vorgetragenen und mit vielfachem Beweisangebot durch Zeugenbeweis untermauerten Umstand, dass ein ganzer Senat ... willkürlich und weil er ein rechtswidriges Urteil aus niedrigen Beweggründen durchsetzen will, die Rügeführer in der Manier der Richter des Dritten Reichs ohne jede gesetzliche Grundlage 'an die Wand stellt und erschiesst' (vergleiche das Gebaren von FREISLER, der bei etwa 4.000 der durch ihn begangenen Morde, gegen den GVP des Volksgerichtshofs an sich gezogen hat, um ein politisch gewolltes Urteil durchzusetzen) und für die ganze Veranstaltung auch noch das Signet 'rechtsstaatlich' beanspruchen und Gerichtskosten kassieren will", unterblieben sei (es folgen Darlegungen zum Unrecht durch verbrecherische Richter des BFH).

    Die beweisbaren Straftaten der Richter des VI. Senats wären im Beschluss I S 13/07 (PKH) als Irrtum dargestellt und es wären die nicht wahrheitsgemäßen Aussagen der Zeugen, dass ein Irrtum vorgelegen hätte, ohne Beweiserhebung antizipiert worden.

    cc) In entsprechender Weise ist auch das Ablehnungsgesuch gegen die anderen an der Beschlussfassung I S 13/07 (PKH) beteiligten Richter des I. Senats ... erfolglos; im Übrigen sind diese Richter im Verfahren der Anhörungsrüge nicht mit der Sache befasst.

    Die Antragsteller haben nicht dargelegt, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren I S 13/07 (PKH) verletzt wurde.

    c) Die Rüge ist aber nicht statthaft; die Antragsteller haben nicht dargelegt, dass ihr Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren I S 13/07 (PKH) verletzt wurde.

    Das Beweisangebot war schon Inhalt des ursprünglichen Begehrens im Verfahren I S 13/07 (PKH); im gerügten Beschluss ist der Vortrag der Antragsteller (einschließlich des Beweisangebots) zur Kenntnis genommen und gewürdigt worden, ohne dass aber Beweis erhoben wurde.

    Sie rügen im Kern ihrer Ausführungen nicht die Verletzung rechtlichen Gehörs in dem dem Beschluss I S 13/07 (PKH) zugrunde liegenden Verfahren, sondern sie rügen den Umstand, dass der Beschluss "über die Nichtgewähr von PKH hinaus(geht) und ... das Verfahren endgültig ab(schließt) oder versucht ... es endgültig abzuschliessen".

  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - I S 27/08
    Allein ein für die Antragsteller nachteiliges und auf der Grundlage ihrer Vermutungen unzutreffendes Entscheidungsergebnis rechtfertigt eine Besorgnis der Befangenheit nicht; eine Richterablehnung kann grundsätzlich nicht auf die Rüge rechtsfehlerhafter Entscheidung gestützt werden (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1123; vom 4. Mai 2006 VI S 5/06, BFH/NV 2006, 1337).

    Der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gemäß § 133a FGO kann dann auch ohne besondere Vertretung i.S. des § 62a FGO gestellt werden (BFH-Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 VI S 18/05, BFH/NV 2006, 764; in BFH/NV 2006, 1337; s. auch zur Situation der sogenannten Gegenvorstellung zu einem ablehnenden Beschluss zur PKH BFH-Beschluss vom 18. September 2001 XI S 26/01, BFH/NV 2002, 210; so wohl auch Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 133a FGO Rz 18; anderer Ansicht Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 133a Rz 12).

    Eine weitere bzw. nochmalige Befassung mit der Sache ist aber nicht Gegenstand eines Verfahrens der Anhörungsrüge (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2005 VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614; in BFH/NV 2006, 1337).

  • BFH, 16.02.2006 - VII S 2/06

    Befangenheitsantrag; Anhörungsrüge nach § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 15.10.2008 - I S 27/08
    Insoweit war auch keine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters einzuholen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123; vom 12. Juni 2008 V E 1/08, BFH/NV 2008, 1687).

    Allein ein für die Antragsteller nachteiliges und auf der Grundlage ihrer Vermutungen unzutreffendes Entscheidungsergebnis rechtfertigt eine Besorgnis der Befangenheit nicht; eine Richterablehnung kann grundsätzlich nicht auf die Rüge rechtsfehlerhafter Entscheidung gestützt werden (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1123; vom 4. Mai 2006 VI S 5/06, BFH/NV 2006, 1337).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 2 FGO; die Kostenbelastung mit dem Festbetrag der Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1123; in BFH/NV 2007, 923).

  • BFH, 24.02.2009 - I S 2/09

    Keine Wiederholung einer Anhörungsrüge

    Der erkennende Senat hat sowohl die Ablehnungsgesuche als auch die Anhörungsrüge als unzulässig verworfen (Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 I S 27/08).

    Daraufhin stellten die Antragsteller einen "neuerlichen Antrag" auf PKH "verbunden mit neuerlichen und erneuerten Gesuch(en) wegen der Besorgnis der Befangenheit" (gerichtet gegen die an den Verfahren I S 13/07 (PKH) und I S 27/08 beteiligten Richter) und einer "neuerlichen und einer erneuerten Gehörsrüge nach § 133a FGO wegen einer rechtliches Gehör nicht gewährenden Abwicklung eines Befangenheitsgesuchs" (verbunden mit weiteren Verfahrensanträgen, z.B. Übersendung einer vom Präsidenten des BFH beglaubigten Abschrift des Geschäftsverteilungsplans, Übersendung der Akten in Ablichtung).

    Auch wenn der Senat die Antragsteller als beim BFH postulationsfähig ansieht, da sich die Anträge als (weitere) Folge eines vor dem 1. Juli 2008 eingeleiteten Verfahrens auf Gewährung von PKH darstellen (Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2008 I S 27/08), sind die Anträge als unzulässig zu verwerfen.

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat eine Fortführung des Verfahrens I S 13/07 (PKH) abgelehnt; das Begehren der Antragsteller auf Gewährung von PKH für ein beabsichtigtes Wiederaufnahmeverfahren ist damit abschlägig beschieden und abgeschlossen.

    Mit dem Senatsbeschluss I S 27/08 hat der Senat auch das Ablehnungsverfahren gegen die am Verfahren I S 13/07 (PKH) beteiligten Richter abschlägig beschieden und abgeschlossen.

    Allein der Umstand einer abschlägigen Entscheidung kann nicht wiederum als Ablehnungsgrund für die an der Entscheidung I S 27/08 beteiligten Richter mit Blick auf eine gegen den Beschluss I S 27/08 erhobene Anhörungsrüge herangezogen werden, ebenfalls nicht eine einem Schreiben der Geschäftsstelle des Senats entnommene --aber rechtlich nicht auf einer Entscheidung des Senats beruhende und damit rechtlich irrelevante-- Bezeichnung des Verfahrens in einer Eingangsmitteilung als "Gegenvorstellung".

  • BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14

    Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Dies gilt auch dann, wenn wie im Streitfall mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen Bewilligung von PKH fortgesetzt werden soll (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 VII S 2/06, BFH/NV 2006, 1123; vom 14. Dezember 2006 VIII S 25/06, BFH/NV 2007, 923; vom 15. Oktober 2008 I S 27/08, nicht veröffentlicht, juris).
  • BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23

    Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

    Der Senat hält den nicht vertretenen Kläger daher für befugt, das Ablehnungsgesuch für das Anhörungsrügeverfahren vorzubringen (vgl. BFH-Beschluss vom 15.10.2008 - I S 27/08, juris, unter II.1.a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2012 - L 11 SF 126/12

    Rentenversicherung

    Insoweit war auch keine dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters einzuholen (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.10.2008 - I S 27/08 - m.w.N.).
  • FG München, 18.03.2009 - 1 K 2795/07

    Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums - nachträgliche schriftlich Fixierung einer

    An der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnten die abgelehnten Richter mitwirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 I S 27/08, [...], m.w.N.).
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