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   BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79   

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https://dejure.org/1980,1559
BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79 (https://dejure.org/1980,1559)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1980 - VII B 49/79 (https://dejure.org/1980,1559)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1980 - VII B 49/79 (https://dejure.org/1980,1559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 287; GG Art. 13 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 134
  • DB 1980, 1676
  • BStBl II 1980, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79
    Die in Art. 13 Abs. 2 GG für eine Wohnungsdurchsuchung geforderte Einschaltung des Richters diene nicht der nachträglichen, sondern der präventiven Kontrolle (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. April 1979 1 BvR 994/76, BStBl II 1979, 601, 604).

    Das BVerfG hat durch den Beschluß in BStBl II 1979, 601 entschieden, daß § 758 ZPO durch Art. 13 Abs. 2 GG dahin ergänzt wird, daß die Durchsuchung, soweit nicht Gefahr im Verzuge ist, der Anordnung durch den Richter bedarf und das dabei einzuhaltende Verfahren in Analogie zu dem Verfahren nach § 761 ZPO gestaltet werden kann.

    Die auch für eine Wohnungsdurchsuchung nach § 287 AO 1977 gemäß Art. 13 Abs. 2 GG erforderliche Einschaltung des Richters betrifft zwar nicht eine nachträgliche Rechtskontrolle, wie sie schon durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet ist, sondern soll im Interesse eines wirksamen Schutzes der "räumlichen Privatsphäre" eine präventive richterliche Kontrolle sicherstellen (BVerfG-Beschluß in BStBl II 1979, 601).

    Die Sache war an das FG zurückzuverweisen, damit dieses nunmehr die gemäß dem BVerfG-Beschluß (BStBl II 1979, 601) erforderliche Prüfung des Verlangens des FA nach Durchbrechung der durch Art. 13 Abs. 1 GG gewährleisteten Unverletzlichkeit der Wohnung nach dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck vornimmt.

  • BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76

    Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79
    Der VII. Senat des BFH hält an der im Beschluß vom 5. November 1976 VII B 35/76 (BFHE 120, 455, BStBl II 1977, 183) vertretenen Auffassung fest, daß für eine vom FA beantragte richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch den Vollziehungsbeamten das FG zuständig ist.

    Der Antragsteller und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) ersuchte das Finanzgericht (FG) mit Schreiben vom 7. September 1979 unter Berufung auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. November 1976 VII B 35/76 (BFHE 120, 455, BStBl II 1977, 183), die Durchsuchung der Wohnung des Antragsgegners und Beschwerdegegners zum Zwecke der Vollstreckung wegen Steuerforderungen und Säumniszuschlägen anzuordnen.

    Es könne sich nicht der vom BFH im oben angeführten Beschluß (BFHE 120, 455, BStBl II 1977, 183) vertretenen Auffassung anschließen, für die Entscheidung über einen solchen Antrag sei nach § 33 der Finanzgerichtsordnung (FGO) der Finanzrechtsweg gegeben.

    Der erkennende Senat hält an der im oben angegebenen Beschluß (BFHE 120, 455, BStBl II 1977, 183) vertretenen Auffassung fest, daß für eine vom FA beantragte richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch den Vollziehungsbeamten das FG zuständig ist.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79
    Dennoch ist die vom Richter getroffene Anordnung der Durchsuchung ein Akt der Rechtsprechung (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Oktober 1978 2 BvR 1055/76, BVerfGE 49, 329, 341, und vom 15. November 1978 2 BvR 65/77, BVerfGE 50, 48).
  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79
    Dennoch ist die vom Richter getroffene Anordnung der Durchsuchung ein Akt der Rechtsprechung (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Oktober 1978 2 BvR 1055/76, BVerfGE 49, 329, 341, und vom 15. November 1978 2 BvR 65/77, BVerfGE 50, 48).
  • FG Niedersachsen, 05.10.1979 - VI 366/79
    Auszug aus BFH, 16.04.1980 - VII B 49/79
    Das Niedersächsische FG erklärte durch den in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1980 S. 32 veröffentlichten Beschluß vom 5. Oktober 1979 VI 368/79 den Finanzrechtsweg für unzulässig und verwies die Sache an das Amtsgericht.
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88

    Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs

    Entgegen der Auffassung des FG ist insbesondere unerheblich, daß die Veräußerungserlöse für die Finanzierung der von den Klägern erworbenen Wohnungen bestimmt und erforderlich waren (Urteil in BFHE 130, 134, BStBl II 1980, 318).
  • BFH, 12.11.1980 - VII B 8/80

    Perpetuatio fori - Eintritt der Rechtshängigkeit - Rechtsweg - Antragsverfahren -

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für eine vom FA beantragte richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch den Vollziehungsbeamten das FG zuständig ist (vgl. Beschluß vom 16. April 1980 VII B 49/79, BFHE 130, 134, BStBl II 1980, 408).
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