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   BFH, 17.12.2003 - IV B 65/02   

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https://dejure.org/2003,13310
BFH, 17.12.2003 - IV B 65/02 (https://dejure.org/2003,13310)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - IV B 65/02 (https://dejure.org/2003,13310)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - IV B 65/02 (https://dejure.org/2003,13310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz; ; AO 1977 § 180 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IV B 65/02
    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO stützt, fehlt es an substantiierten Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist, sowie an der Darlegung, warum der Rechtssache über den konkreten Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung zukommt (Senatsbeschluss vom 23. April 2002 IV B 63/01, juris; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 23.04.2002 - IV B 63/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis - Beschwerdebegründung -

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IV B 65/02
    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO stützt, fehlt es an substantiierten Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich und die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärungsfähig ist, sowie an der Darlegung, warum der Rechtssache über den konkreten Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung zukommt (Senatsbeschluss vom 23. April 2002 IV B 63/01, juris; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
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