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   BFH, 18.03.2004 - V R 104/01   

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https://dejure.org/2004,3376
BFH, 18.03.2004 - V R 104/01 (https://dejure.org/2004,3376)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2004 - V R 104/01 (https://dejure.org/2004,3376)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2004 - V R 104/01 (https://dejure.org/2004,3376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sonderregelung der Besteuerung von Reiseleistungen - Steuerfreiheit der Leistungen im Erziehungs- und Ausbildungsbereich für Jugendliche - Veranstalter von Schüleraustauschprogrammen

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 23; ; UStG 1993 § 25; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderregelung für Reiseleistungen (§ 25 UStG ) auch beim Schüleraustausch?

  • datenbank.nwb.de

    Margenbesteuerung nach § 25 UStG für im Rahmen sog. High-School- und College-Programme erbrachte Reiseleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sprach- und Studienreisen ? Handelt es sich um Reiseleistungen oder um Leistungen im Erziehungs- und Ausbildungsbereich für Jugendliche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 511
  • BB 2004, 1152
  • DB 2004, 1134
  • BStBl II 2004, 632
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    Die durch Artikel 26 der Sechsten Richtlinie eingeführte Mehrwertsteuer-Sonderregelung hat zum Ziel, das anwendbare Recht den besonderen Merkmalen der Tätigkeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern anzupassen (Urteile vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-163/91, Van Ginkel, Slg. 1992, I-5723, Randnr. 15, und Madgett und Baldwin, Randnr. 18).

    Die Anwendung der allgemeinen Bestimmungen über den Ort der Besteuerung, die Besteuerungsgrundlage und den Vorsteuerabzug würde aufgrund der Vielzahl und der Lokalisierung der erbrachten Leistungen bei diesen Unternehmen zu praktischen Schwierigkeiten führen, die die Ausübung ihrer Tätigkeit behindern würden (Urteile Van Ginkel, Randnrn. 13 und 14, und Madgett und Baldwin, Randnr. 18).

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    "21. Artikel 26 der Sechsten Richtlinie sieht eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung der Besteuerungsgrundlage für bestimmte Umsätze von Reisebüros und Reiseveranstaltern vor (Urteil vom 22. Oktober 1998 in den Rechtssachen C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Randnr. 5).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-149/01

    First Choice Holidays

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    a) Zuletzt führte er im Urteil vom 19. Juni 2003 Rs. C-149/01, First Choice Holidays plc (Slg. 2003, I-6289, BFH/NV Beilage 2003, 218) aus:.
  • EuGH, 11.02.1999 - C-237/97

    AFS Intercultural Programs Finland

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    Der EuGH erkannte im Urteil vom 11. Februar 1999 Rs. C-237/97, AFS Intercultural Programs Finland ry (Slg. 1999, I-825, Europäische Zeitschrift für Wirtschaft --EuZW-- 1999, 219) für die Frage der Anwendung der Richtlinie 90/314/EWG auf Reisen im Zusammenhang mit Schüleraustauschprogrammen:.
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 104/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1125 veröffentlicht.
  • BFH, 01.06.2006 - V R 104/01

    Durchführung von Sprachstudienaufenthalten als Reiseleistungen

    Der Senat setzte mit Beschluss vom 18. März 2004 V R 104/01 (BFHE 204, 511, BStBl II 2004, 632) das Revisionsverfahren aus (§ 74 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung die Frage vor:.
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