Rechtsprechung
BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche Zwischenvermietung - Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- openjur.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten; gewerbliche Zwischenvermietung; Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 139 Abs 3 S 3, EStG VZ 2005
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche Zwischenvermietung - Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- Bundesfinanzhof
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche Zwischenvermietung - Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 139 Abs 3 S 3 FGO
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche Zwischenvermietung - Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren - IWW
- cpm-steuerberater.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten – gewerbliche Zwischenvermietung – Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Originär festzustellende (statt typisierend vermutete) Einkünfteerzielungsabsicht bei Gewerbeimmobilie
- rewis.io
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche Zwischenvermietung - Antrag auf Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
- datenbank.nwb.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche Zwischenvermietung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nicht vermarktungsfähige Gewerbeimmobilie: Notfalls Vermietungsfähigkeit herstellen! (IMR 2013, 262)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitszimmerüberlassung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber
- Abgrenzung zwischen Vermietung und Verpachtung und Arbeitslohn
- Liebhaberei
- Vermietung und Verpachtung
- Werbungskosten
- Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Werbungskostenabzug bei einer leer stehenden Wohnung
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07
- BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Papierfundstellen
- BFHE 240, 258
- NJW 2013, 2222
- NZM 2014, 565
- DB 2013, 1149
- BStBl II 2013, 436
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für …
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, m.w.N.).a) Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht der Klägerin --als subjektives Element der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung-- nicht typisierend vermutet werden kann, sondern --da es sich bei dem maßgeblichen Objekt um eine Gewerbeimmobilie handelt-- originär festzustellen ist (BFH-Urteil in BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038).
- BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, 239, 453, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 247, Der Betrieb 2013, 264, m.w.N.). - BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07
Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer …
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Denn das Anbringen einer Tafel mit dem Hinweis auf die Vermietungsabsicht, die Schaltung von Vermietungsanzeigen und die Kontaktaufnahme mit etwaigen Interessenten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BFHE 240, 12, DStR 2013, 642, m.w.N.) reichen für die Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht jedenfalls dann nicht aus, wenn das Objekt nach bisherigem Leerstand gleichzeitig über eine Immobilienverwaltungs- und Vermittlungs-GmbH in regionalen Tages- und Wochenzeitungen auch zum Verkauf angeboten wird (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848).
- BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Darüber hinaus hätte die Klägerin angesichts des ihr bekannten, im "Nutzungsüberlassungsvertrag" eigens erwähnten schlechten Bau- und Erhaltungszustands des im Verfall begriffenen Objekts und der noch ungeklärten Altlastensituation --jenseits einer bloßen Umorientierung in der Gestaltung von Mietvertragskonditionen (Vermietung einzelner Teilflächen statt Vermietung des gesamten Grundstücks)-- auch auf die geringe, wenn nicht sogar nahezu völlig fehlende Marktgängigkeit des Objekts reagieren müssen, um eine für sie günstige Ertragsprognose zu erreichen (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124). - BFH, 01.04.2009 - IX R 39/08
Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei nicht zu Wohnzwecken …
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Das von der Klägerin bemühte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. April 2009 IX R 39/08 (BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776) ist insoweit nicht einschlägig, da es nicht eine Gewerbeimmobilie, sondern eine Wohnimmobilie betraf, die lediglich zu anderen als Wohnzwecken genutzt wurde. - BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Der Antrag der Kläger, die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 14. Mai 2009 IV R 47/07, BFHE 225, 116, BStBl II 2009, 900). - BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08
Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern - …
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Insoweit ist (nur) von Bedeutung, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst (oder ggf. durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter) wirtschaftlich ausübt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, BFH/NV 2010, 863, m.w.N.). - BFH, 11.12.2012 - IX R 68/10
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - Ernennung …
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Denn das Anbringen einer Tafel mit dem Hinweis auf die Vermietungsabsicht, die Schaltung von Vermietungsanzeigen und die Kontaktaufnahme mit etwaigen Interessenten (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 68/10, BFHE 240, 12, DStR 2013, 642, m.w.N.) reichen für die Aufnahme der Einkünfteerzielungsabsicht jedenfalls dann nicht aus, wenn das Objekt nach bisherigem Leerstand gleichzeitig über eine Immobilienverwaltungs- und Vermittlungs-GmbH in regionalen Tages- und Wochenzeitungen auch zum Verkauf angeboten wird (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, BStBl II 2009, 848). - BFH, 02.06.1999 - X R 16/96
Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Zuständig ist deshalb das FG als Gericht des ersten Rechtszugs (z.B. BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 16/96, BFHE 189, 67, BStBl II 1999, 596). - BFH, 14.05.2009 - IV R 47/07
Behandlung der Umlagen und Nebenentgelte des Mieters im Rahmen der …
Auszug aus BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10
Der Antrag der Kläger, die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, ist im Revisionsverfahren unzulässig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 14. Mai 2009 IV R 47/07, BFHE 225, 116, BStBl II 2009, 900).
- BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14
Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Zuständig ist deshalb das FG als Gericht des ersten Rechtszugs (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436, m.w.N.). - BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
Abweichend von vorstehendem Grundsatz ist bei Gewerbeimmobilien die Überschusserzielungsabsicht stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436). - BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14
Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es dem zukünftigen Vermieter bei vorübergehender Unvermietbarkeit des Mietobjekts im eigenen wirtschaftlichen Interesse, aber auch zum Beleg seiner Vermietungsabsicht obliegt, das Vermietungsobjekt zügig und innerhalb eines überschaubaren Zeitraums so herzurichten, dass eine Vermietung wieder möglich erscheint (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436).
- BFH, 04.02.2015 - XI R 42/13
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars …
Zuständig dafür ist das FG als Gericht des ersten Rechtszugs (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 2009 IV R 47/07, BFHE 225, 116, BStBl II 2009, 900, unter II.3.; vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436, Rz 22, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.03.2022 - IX B 18/21
Einkünfteerzielungsabsicht bei § 21 EStG
Demgegenüber gilt bei Immobilien, die nicht Wohnzwecken dienen (sog. "Gewerbeimmobilien"), die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht (…BFH-Urteile vom 19.02.2019 - IX R 16/18, BFH/NV 2019, 804; vom 17.04.2018 - IX R 9/17, BFHE 261, 400, BStBl II 2019, 219; vom 09.10.2013 - IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und vom 19.02.2013 - IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436); hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (BFH-Urteile vom 20.07.2010 - IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038; in BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, und in BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436).
Das BFH-Urteil in BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436 besagt entgegen der Auffassung der Klägerin nichts anderes; soweit der Senat in Rz 18 dieser Entscheidung auf die Motivlage des Steuerpflichtigen eingegangen ist, ging es im maßgeblichen Zusammenhang jenes Streitfalls nur um die Indizwirkung von Einzelfallumständen bei der Beantwortung der Frage, ob der Steuerpflichtige --als gewerblicher Zwischenmieter-- die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich eines bestimmten --leerstehenden-- Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat (s. insbesondere Leitsatz 2 des BFH-Urteils in BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436).
- BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person - …
Zuständig ist deshalb das FG als Gericht des ersten Rechtszugs (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436, m.w.N.). - BFH, 18.06.2015 - IV R 5/12
Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & atypisch Still - …
Zuständig dafür ist das FG als Gericht des ersten Rechtszugs (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 2009 IV R 47/07, BFHE 225, 116, BStBl II 2009, 900, unter II.3.; vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436, Rz 22, jeweils m.w.N.). - BFH, 16.09.2015 - IX R 31/14
Einkünfteerzielungabsicht bei Gewerbeimmobilien
Abweichend von vorstehendem Grundsatz ist bei Gewerbeimmobilien die Überschusserzielungsabsicht stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436).Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die Feststellungslast (BFH-Urteil in BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436).
- FG München, 16.11.2017 - 11 K 1149/14
Liebhaberei bei Verlusten im Hotelbereich
Bei diesen ist die Überschusserzielungsabsicht stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 7/10, BStBl II 2013, 436).Den Steuerpflichtigen trifft insoweit die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 19. Februar 2013, IX R 7/10, BStBl II 2013, 436).
- BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches …
Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat, muss das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung treffen; den Steuerpflichtigen trifft insoweit die objektive Beweislast (Senatsurteile vom 20.07.2010 - IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, Rz 20; vom 19.02.2013 - IX R 7/10, BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436, Rz 12; vom 09.10.2013 - IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527, Rz 20; vgl. auch Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 226).Auch das FG ist davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen (etwa durch das Einschalten eines Maklers oder die Veröffentlichung von Anzeigen) nachweisen kann und muss (vgl. Senatsurteile in BFHE 230, 385, BStBl II 2010, 1038, Rz 21; in BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436, Rz 13).
- BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 - …
- BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 - …
- FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09
§ 9 Abs.1 , § 7 EStG
- FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16
§ 21 EStG
- BFH, 08.08.2017 - IX B 42/17
Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Fehlen der Gründe
- FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16
Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als …
- FG München, 09.07.2015 - 15 K 3325/14
Vermietung und Verpachtung: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG München, 28.10.2014 - 2 K 1965/11
Gewerblicher Grundstückshandel, privater Veräußerungsverlust i.S. des § 23 EStG, …
- FG Köln, 12.02.2020 - 5 K 2225/18
Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung?
- FG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 K 1653/20
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand eines Mietobjekts - …
- FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13
Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags
- FG München, 26.06.2014 - 15 K 1986/11
Keine steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses zwischen nahestehenden …