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   BFH, 19.07.2012 - V S 23/12   

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https://dejure.org/2012,26780
BFH, 19.07.2012 - V S 23/12 (https://dejure.org/2012,26780)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2012 - V S 23/12 (https://dejure.org/2012,26780)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - V S 23/12 (https://dejure.org/2012,26780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Kostenfestsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.03.2010 - V S 20/09

    Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - Ablehnung

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - V S 23/12
    Da eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFH über eine Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statthaft ist (BFH-Beschlüsse vom 11. März 2010 V S 20/09, BFH/NV 2010, 1289; vom 23. Juli 2009 IX B 134/09, Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R-968), sind die Einwendungen des Rügeführers als Anhörungsrüge nach § 69a GKG auszulegen; diese ist unzulässig.

    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber dem Ablehnenden hindeuten können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 3771; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289; vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60).

    Über ein rechtsmissbräuchliches und damit offensichtlich unzulässiges Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats kann, ohne dass es einer dienstlichen Äußerung der betroffenen Richter bedarf, zusammen mit der Sachentscheidung entschieden werden (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1289).

    Die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge erfordert schlüssige und substantiierte Darlegungen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen in dem vorausgegangenen Verfahren, auf das sich die Anhörungsrüge bezieht (hier V E 2/12), sich der Rügeführer nicht hat äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe, und dass die Entscheidung ohne die behauptete Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1289, mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Mit der Anhörungsrüge kann im Übrigen nur die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht jedoch eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank oder eine fehlerhafte Sachentscheidung gerügt werden (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289; vom 12. März 2009 XI S 17-21/08, ZSteu 2009, R-536, m.w.N.).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - V S 23/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber dem Ablehnenden hindeuten können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 3771; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289; vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60).
  • BFH, 26.09.2007 - V S 10/07

    Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte zur Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - V S 23/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber dem Ablehnenden hindeuten können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2007  1 BvR 2228/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 3771; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289; vom 26. September 2007 V S 10/07, BFHE 219, 27, BStBl II 2008, 60).
  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - V S 23/12
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).
  • BFH, 23.07.2009 - IX B 134/09

    Keine Beschwerde gegen Entscheidung des BFH über Erinnerung im

    Auszug aus BFH, 19.07.2012 - V S 23/12
    Da eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFH über eine Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statthaft ist (BFH-Beschlüsse vom 11. März 2010 V S 20/09, BFH/NV 2010, 1289; vom 23. Juli 2009 IX B 134/09, Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R-968), sind die Einwendungen des Rügeführers als Anhörungsrüge nach § 69a GKG auszulegen; diese ist unzulässig.
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 15 SF 293/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Zudem - auch darauf macht der Senat noch der Vollständigkeit halber aufmerksam - kann mit der Anhörungsrüge nur die Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank gerügt werden (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 19.07.2012, Az.: V S 23/12, und vom 07.09.2012, Az.: V S 24/12).
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