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   BFH, 19.12.2012 - V B 71/12   

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https://dejure.org/2012,46350
BFH, 19.12.2012 - V B 71/12 (https://dejure.org/2012,46350)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2012 - V B 71/12 (https://dejure.org/2012,46350)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - V B 71/12 (https://dejure.org/2012,46350)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins

  • openjur.de

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 94, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 160, ZPO § 164, ZPO § 165, AO § 34, AO § 69, AO § 71, AO § 191
    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins

  • Bundesfinanzhof

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 94 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 160 ZPO, § 164 ZPO
    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins

  • rewis.io

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 76; AO § 71
    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Einholung eines Sachverständigengutachtens im Ermessen des Gerichts; Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung; schlüssige Darlegung einer mangelnden Sachaufklärung; Haftung für Steuerschulden einer GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers bei Geltendmachung der fehlenden Einräumung einer Erwiderungsfrist

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 22.10.2008 - X B 248/07

    Schlüssige Darlegung der Rüge mangelnder Sachaufklärung - Hinweispflicht nach

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Ein Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung liegt aber dann nicht vor, wenn kein ordnungsgemäßer Beweisantrag gestellt wurde (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2009 IX B 27/09, nicht veröffentlicht, juris; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2008 X B 248/07, BFH/NV 2009, 186 Leitsatz 3).

    Zur schlüssigen Darlegung einer mangelnden Sachaufklärung ist es jedoch erforderlich auszuführen, warum der Kläger, nachdem er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, sowie in BFH/NV 2009, 186).

  • BFH, 08.07.1998 - I R 17/96

    Bekanntgabe von Einspruchsentscheidungen per Telefax

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Der Beweis des ersten Anscheins ist eine Anwendung von allgemeinen Erfahrungssätzen auf einen bestimmten Geschehensablauf in dem Sinne, dass bei einem feststehenden typischen Geschehensablauf und nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 17/96, BFHE 186, 491, BStBl II 1999, 48; BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 XI B 75/04, juris, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw.

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Zur schlüssigen Darlegung einer mangelnden Sachaufklärung ist es jedoch erforderlich auszuführen, warum der Kläger, nachdem er durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, sowie in BFH/NV 2009, 186).
  • BFH, 06.07.2011 - III S 4/11

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Es fehlen substantiierte Ausführungen dazu, was er in einem weiteren Schriftsatz zusätzlich vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2012 VIII B 51/11, BFH/NV 2012, 1780; vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291 Rz 16; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717).
  • BFH, 05.10.2011 - VI B 58/11

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    aa) Abgesehen davon, dass die Einholung von Sachverständigengutachten im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (BFH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 VI B 58/11, BFH/NV 2012, 233; vom 30. September 1998 X B 28, 29/98, BFH/NV 1999, 491), ist der hilfsweise gestellte Beweisantrag des Klägers zur Beantwortung der im Streitfall allein entscheidungserheblichen Frage, ob die in den streitigen Rechnungen berechneten Leistungen in dem abgerechneten Umfang tatsächlich erbracht worden sind, nicht hinreichend substantiiert.
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Aus dem Protokoll des FG vom 23. Februar 2012 ergibt sich weder, dass der Kläger das Übergehen des Beweisantrags gerügt hätte noch, dass er eine Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung gemäß § 94 FGO i.V.m. den §§ 160 Abs. 4, 164 ZPO beantragt hätte (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338).
  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Es verstößt daher gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715).
  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Diese Pflicht zur Amtsermittlung erfordert es, dass das Gericht jedenfalls solchen tatsächlichen Zweifeln nachgeht, die sich ihm nach Lage der Dinge und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2012 III B 54/10, BFH/NV 2012, 1151; vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207; vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502).
  • BFH, 30.11.2011 - I B 105/11

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Auf Gesichtspunkte, die nach dem Rechtsstandpunkt des FG nicht entscheidungserheblich sind, muss in den Entscheidungsgründen nicht näher eingegangen werden (BFH-Beschluss vom 30. November 2011 I B 105/11, BFH/NV 2012, 456).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 19.12.2012 - V B 71/12
    Es fehlen substantiierte Ausführungen dazu, was er in einem weiteren Schriftsatz zusätzlich vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2012 VIII B 51/11, BFH/NV 2012, 1780; vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291 Rz 16; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717).
  • BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11

    Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen

  • BFH, 11.08.2006 - VIII B 322/04

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht, Hinweispflicht

  • BFH, 23.12.2002 - III B 77/02

    NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung

  • BFH, 30.06.2009 - IX B 27/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensfehlern -

  • BFH, 28.02.2012 - III B 54/10

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Zurückverweisung wegen

  • BFH, 07.12.2005 - XI B 75/04

    Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises

  • BFH, 16.01.2014 - V R 26/13

    Für Klauenpflege kein ermäßigter Steuersatz

    Aus dem Protokoll des FG vom 16. April 2013 ergibt sich weder, dass der Kläger das Übergehen des Beweisantrags gerügt hätte, noch, dass er eine Protokollierung der Rüge verlangt und --im Falle der Weigerung des Gerichts, die Protokollierung vorzunehmen-- eine Protokollberichtigung gemäß § 94 FGO i.V.m. den §§ 160 Abs. 4, 164 der Zivilprozessordnung beantragt hätte (BFH-Beschlüsse vom 11. August 2006 VIII B 322/04, BFH/NV 2006, 2280; vom 20. April 2006 VIII B 33/05, BFH/NV 2006, 1338, und vom 19. Dezember 2012 V B 71/12, nicht veröffentlicht).
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