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   BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10   

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https://dejure.org/2011,22844
BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10 (https://dejure.org/2011,22844)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2011 - IV B 32/10 (https://dejure.org/2011,22844)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2011 - IV B 32/10 (https://dejure.org/2011,22844)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, unter 2.a der Gründe, m.w.N.).

    Denn das Übergehen eines Beweisantrags stellt einen verzichtbaren Verfahrensmangel dar (u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 52, unter 2.c der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
    Der im Klageverfahren sachkundig vertretene Beschwerdeführer muss deshalb Ausführungen dazu machen, dass entweder die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aber warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).
  • BFH, 18.09.2006 - IX B 154/05

    Berechnung der Spekulationsfrist; Kapitalerhöhung gegen Einlage als entgeltlicher

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
    Weiter ist auszuführen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. September 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31, unter 4. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1999 - VI R 106/98

    Pflegekindverhältnis; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt allerdings nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1.
  • BFH, 03.02.2003 - I B 49/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt allerdings nicht vor, wenn das FG das angefochtene Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt hat, der im bisherigen Verfahren zumindest am Rande angesprochen worden ist (BFH-Urteil vom 23. September 1999 VI R 106/98, BFH/NV 2000, 448, m.w.N.; ferner BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2003 I B 49/02, BFH/NV 2003, 1058, unter II.1.
  • BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei

    Auszug aus BFH, 20.04.2011 - IV B 32/10
    der Gründe, m.w.N.; vom 10. Mai 2005 IV B 114/03, juris, unter I.2.b der Gründe).
  • BFH, 19.12.2019 - IV R 53/16

    Ladungsfrist bei Terminverlegung - Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen

    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.04.2011 - IV B 32/10, Rz 8, und vom 14.03.2018 - IV B 46/17, Rz 13).
  • BFH, 16.08.2012 - III B 73/11

    Offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim

    Die Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung kann daher keinen Erfolg haben, wenn die Tatsachen, von denen der Kläger meint, sie seien vom FG zu Unrecht nicht berücksichtigt worden, aus der Sicht des FG nicht entscheidungserheblich waren (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1356; vom 20. April 2011 IV B 32/10, BFH/NV 2011, 1884).
  • BFH, 25.03.2013 - VII B 85/12

    Terminverlegung wegen Verhinderung eines zweiten Prozessbevollmächtigten,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur das Übergehen von Beweisanträgen als Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt werden kann, in denen das Beweisthema substantiiert formuliert worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65; vom 20. April 2011 IV B 32/10, BFH/NV 2011, 1884).
  • BFH, 19.01.2012 - IV B 9/11

    Fehlerhafte Handhabung einer Bekanntgabenorm als Verfahrensmangel

    Die ordnungsgemäße Darlegung eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht hätte --woran es fehlt-- Ausführungen dazu erfordert, welche Tatfragen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass entweder die Nichterhebung angebotener Beweise von der --anwaltlich vertretenen-- Klägerin in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder aber warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (z.B. BFH-Beschluss vom 20. April 2011 IV B 32/10, BFH/NV 2011, 1884).
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