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   BFH, 23.02.2011 - V B 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16098
BFH, 23.02.2011 - V B 61/10 (https://dejure.org/2011,16098)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2011 - V B 61/10 (https://dejure.org/2011,16098)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - V B 61/10 (https://dejure.org/2011,16098)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • openjur.de

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 138 Abs 1, FGO § 138 Abs 2, FGO § 139 Abs 3 S 3, FGO § 143 Abs 1
    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 FGO, § 138 Abs 2 FGO, § 139 Abs 3 S 3 FGO, § 143 Abs 1 FGO
    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • rewis.io

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Erledigung der Hauptsache im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 138 Abs. 2 S. 1; FGO § 143 Abs. 1
    Erledigung eines Rechtsstreits durch Änderung eines angefochtenen Umsatzsteuerbescheids

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.02.2006 - V R 57/03

    Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - V B 61/10
    Da die Erklärungen der Beteiligten erst im Nichtzulassungsverfahren abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2006 V R 57/03, BFH/NV 2006, 1121 zur Erledigung im Revisionsverfahren).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 165/01

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - V B 61/10
    Für die Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist das Finanzgericht zuständig (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 165/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 25.02.1994 - V R 128/85

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - V B 61/10
    Das gilt auch, wenn die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 25.01.1994 - V R 128/85
    Auszug aus BFH, 23.02.2011 - V B 61/10
    Das gilt auch, wenn die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1994 V R 128/85, BFH/NV 1995, 918).
  • BFH, 08.11.2012 - V R 15/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Grundstücken im Rahmen

    Für die Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG zuständig (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Februar 2011 V B 61/10, BFH/NV 2011, 832, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2015 - VII B 207/12

    Energiesteuerbefreiung für Kraftstoffe in nicht vom Hersteller eingebauten

    Da die Erklärungen der Beteiligten erst im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde abgegeben wurden, ist das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2012 V B 61/10, BFH/NV 2011, 832).

    Für die Entscheidung darüber, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren notwendig war (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO), ist das FG selbst dann zuständig, wenn die übereinstimmenden Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache erst vor dem BFH abgegeben werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 832).

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