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   BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94   

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https://dejure.org/1996,613
BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94 (https://dejure.org/1996,613)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1996 - IV R 91/94 (https://dejure.org/1996,613)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - IV R 91/94 (https://dejure.org/1996,613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 2a, § 10d; EStG 1975 § 15 Abs. 2; EStG 1979 § 10d; EStG 1979 i. d. F. vom 20. August 1980 § 15a, § 52 Abs. 20a Satz 4; EStG 1990 § 10d

  • Wolters Kluwer

    Verlustabzug - Veräußerungsgewinn - Tierzucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten - Entstehung durch Verluste aus gewerblicher Tierhaltung - Keine Nachversteuerung bei Betriebsaufgabe - Auf Erlaß der Steuer reduziertes Ermessen der Finanzbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, AO 1977 § 227
    Billigkeit; Erlaß; Gewerbliche Tierzucht; Veräußerungsgewinn; Verlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 61
  • BB 1996, 1203
  • DB 1996, 1215
  • BStBl II 1996, 289
  • BStBl II 1996, 29
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
    Die Besteuerung eines aus der Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten resultierenden Veräußerungsgewinns ist sachlich unbillig, wenn dem negativen Kapitalkonto Verluste zugrunde liegen, die der Steuerpflichtige wegen des Ausgleichs- und Abzugsverbots für gewerbliche Tierzucht und -haltung nicht hatte verrechnen können (Anschluß an BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

    Sachlich unbillig ist die Festsetzung oder Einziehung einer Steuer, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwiderläuft, daß die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 4. Juli 1972 VII R 103/69, BFHE 106, 268, BStBl II 1972, 806; vom 26. Oktober 1972 I R 125/70, BFHE 108, 146, BStBl II 1973, 271; vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466; vom 21. Januar 1992 VIII R 51/88, BFHE 168, 500, BStBl II 1993, 3; vom 9. September 1993 V R 45/91, BFHE 172, 237, BStBl II 1994, 131, und vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297 sowie Senatsurteile vom 11. Dezember 1986 IV R 77/84, BFH/NV 1987, 768, und vom 26. Mai 1994 IV R 51/93 BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833).

    Dagegen rechtfertigen Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat, einen Billigkeitserlaß nicht, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (BVerfG-Beschluß in StRK, Abgabenordnung, § 227, Rechtsspruch 58; BFH-Urteile in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, und vom 23. November 1994 X R 124/92, BFHE 177, 246, BStBl II 1995, 824).

    Nach Meinung des X. Senats des BFH ist diesem Sinneswandel des Gesetzgebers auch Rechnung zu tragen, wenn ein negatives Kapitalkonto versteuert werden soll, obwohl die zugrundeliegenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen und nach der früheren Regelung des § 10 d Satz 4 EStG auch nicht gegen spätere Einkünfte vorgetragen werden konnten; in diesem Fall müsse aus Billigkeitsgründen von der Nachversteuerung abgesehen und die entstandene Einkommensteuerschuld erlassen werden (Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297).

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
    Deren Erfassung sei die notwendige Folge aus der früheren Verlustzurechnung (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).

    Hierauf ist bereits der Große Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164 eingegangen.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - IV R 91/94
    Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603), die durch die Gerichte nur nach Maßgabe des § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens oder Ermessensfehlgebrauch geprüft werden kann.
  • FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16

    BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu

    Dagegen rechtfertigen Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, einen Billigkeitserlass nicht, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben" (BFH-Urteil vom 25.01.1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl. II 1996, 289 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Dagegen rechtfertigen Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, einen Billigkeitserlass nicht, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben" (BFH-Urteil vom 25.01.1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Dagegen rechtfertigen Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, einen Billigkeitserlass nicht, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben" (BFH-Urteil vom 25.01.1996, IV R 91/94, BFHE 180, 61, BStBl II 1996, 289 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
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