Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6256
BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07 (https://dejure.org/2009,6256)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 13/07 (https://dejure.org/2009,6256)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 13/07 (https://dejure.org/2009,6256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Materiell vorläufiger Charakter von Abschreibungen auf Anzahlungen und Teilherstellungskosten; Rückabwicklung eines Bauvertrags keine nachträglich bekanntgewordene Tatsache

  • Judicialis

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; FördG § 1 Abs. 1 S. 1; ; FördG § 3; ; FördG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Gewährung von Sonderabschreibungen wegen Rückabwicklung eines Bauvertrags; Rückabwicklung eines Bauvertrags als ein rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de

    Entfallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen rückwirkend, umfasst dieses Ereignis auch materiell-rechtlich vorläufig gewährte Sonderabschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 175 Abs 1 Nr 2, FöGbG § 4 Abs 1 S 5, FöGbG § 3 S 1
    Anzahlung; Bauvertrag; Rückabwicklung; Sonderabschreibungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06

    Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07
    Konnte und musste es bei Erlass des geänderten Bescheides bereits berücksichtigt werden, greift § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht ein (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 79/06, BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227, unter II. 1. a, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 72/06

    Änderung und Widerruf des Antrags auf Absehen vom Verlustrücktrag

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07
    Ob dies der Fall ist, richtet sich allein nach den Normen des jeweils einschlägigen materiellen Steuerrechts (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2008 IX R 72/06, BFHE 222, 571, unter II. 2. b, dd).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07

    Keine Sonderabschreibung nach FördG bei fehlendem Vollzug des

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07
    Für die Begünstigung maßgebend ist allein der Vollzug des Anschaffungsgeschäfts (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248).
  • BFH, 23.11.2000 - IV R 85/99

    Rechtsfehlerkorrektur bei rückwirkendem Ereignis

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07
    Entfallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen --wie hier-- rückwirkend, weil der Herstellungsvorgang nicht vollzogen wird, so umfasst dieses Ereignis materiell-rechtlich vorläufig gewährte Sonderabschreibungen unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Förderung vorlagen oder nicht (so auch BFH-Urteil vom 23. November 2000 IV R 85/99, BFHE 193, 75, BStBl II 2001, 122, m.w.N.).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07
    Denn Berechtigte und Verpflichtete des Kaufvertrages und des Bauvertrags sind jeweils verschiedene Personen, so dass nicht von einem einheitlich auf den Erwerb des Grundstücks gerichteten Vertragsbündel auszugehen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918).
  • FG München, 10.02.2010 - 13 V 3809/09

    Zufluss von Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der

    15 Zwar kann die Rückabwicklung eines Kaufvertrages ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) sein, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang - wie im Streitfall - nicht abgeschlossen wird (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801 m.w.N.).

    Eine solche Rechtslage ist insbesondere bei Steuertatbeständen gegeben, die an ein einmaliges, punktuelles Ereignis anknüpfen, wie z.B. die Veräußerung eines nach § 6b EStG begünstigten Anlagegutes (BFH-Urteil vom 13. September 2000 X R 148/97, BStBl II 2001, 641), die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs nach § 16 EStG (BFH-Beschluss in BStBl II 1993, 897, unter C. II. 1. d) oder die Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 5 Fördergebietsgesetz (FördG) für Anzahlungen auf Anschaffungskosten (BFH-Urteile vom 6. März 2007 IX R 51/04, BFH/NV 2007, 1456 und in BFH/NV 2009, 1801).

    Denn Sonderabschreibungen für Anzahlungen (§ 4 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 5 FördG i.V.m. § 7a Abs. 2 EStG) haben materiell-rechtlich vorläufigen Charakter (BFH-Urteile vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BStBl II 2009, 471; in BFH/NV 2009, 1801).

    Die Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist in diesem Zusammenhang ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und die Begünstigung entfällt deshalb rückwirkend, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1801 m.w.N.).

  • FG Köln, 01.06.2016 - 14 K 545/14

    Einkommensteuerliche Ermittlung der Entstehung sowie der Höhe steuerpflichtiger

    a) Die Rückabwicklung eines Gesellschaftsverhältnisses könnte, soweit sie mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Begründung des Gesellschaftsverhältnisses (ex tunc) erfolgt, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801) mit der Folge, dass die nur im Feststellungsverfahren der C-KG zu klärende Frage des Gesellschafterbestandes und damit der Feststellungsbeteiligten betroffen wäre.
  • FG München, 31.07.2013 - 13 K 101/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags, rückwirkendes Ereignis, Übergang des

    22 Die bereits auf die Anzahlung gewährte Sonderabschreibung (§ 4 Abs. 1 Satz 5 FöGbG) war nicht deshalb rückgängig zu machen, weil Sonderabschreibungen auf Anzahlungen materiell-rechtlich vorläufigen Charakter haben und rückwirkend entfallen, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 20.01.2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248, BStBl II 2009, 471; vom 25.06.2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801).

    28 So führt der BFH in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2009 (IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801) zwar aus, dass, sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen rückwirkend entfallen, dieses Ereignis materiell-rechtlich auch vorläufig gewährte Sonderabschreibungen (z.B. Abschreibungen auf Anzahlungen) umfasst.

  • BFH, 11.08.2010 - IX R 5/10

    Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG (juris: FöGbG)

    Soll es Investoren dadurch ermöglicht werden, Sonderabschreibungen schon vor Abschluss der Investitionen in Anspruch zu nehmen (BTDrucks 12/219, S. 40), so ist für die Begünstigung allein der Vollzug des Anschaffungsgeschäfts maßgebend (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248, BStBl II 2009, 471; vom 25. Juni 2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801, und vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758).
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 34/13

    Sonderabschreibung - Rückabwicklung des Vertrags - rückwirkendes Ereignis

    Ein auf den Anspruch zurückwirkendes Ereignis hat der Senat dementsprechend bei der Rückabwicklung eines Bauvertrags nur angenommen, solange der Erwerb noch nicht vollzogen war (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801).
  • FG München, 21.04.2011 - 13 V 102/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags als rückwirkendes Ereignis - Voraussetzungen

    Denn Sonderabschreibungen für Anzahlungen (§ 4 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 5 FördG i.V.m. § 7a Abs. 2 EStG) haben materiell-rechtlich vorläufigen Charakter (BFH-Urteile vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BStBl II 2009, 471; in BFH/NV 2009, 1801).

    Die Rückabwicklung eines Kaufvertrages ist in diesem Zusammenhang ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und die Begünstigung entfällt deshalb rückwirkend, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wird (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1801 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht