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   BFH, 26.10.2011 - X B 224/10   

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https://dejure.org/2011,15910
BFH, 26.10.2011 - X B 224/10 (https://dejure.org/2011,15910)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2011 - X B 224/10 (https://dejure.org/2011,15910)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - X B 224/10 (https://dejure.org/2011,15910)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • openjur.de

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, BGB § 2303 Abs 2
    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • Bundesfinanzhof

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 2303 Abs 2 BGB
    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • rewis.io

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • ra.de
  • rewis.io

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Bestimmung des Generationennachfolge-Verbunds und der erzielbaren Netto-Erträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2303 Abs. 2
    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Nichtberücksichtigung einer nach den Akten klar feststehenden Tatsache bzgl. der Verwandtschaftsverhältnisse

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung: Ermittlung der Nettoerträge; Bestimmung des Generationennachfolge-Verbundes; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 224/10
    Denn dieser Verbund schließt die --gemäß § 2303 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich pflichtteilsberechtigten-- Eltern des Vermögensübergebers mit ein, wenn der Vermögensübergeber das erworbene Vermögen seinerseits von den Eltern im Wege der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erhalten hatte (Senatsurteil vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820, unter II.3.c aa).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 50/01

    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 224/10
    Der Senat weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der erzielbaren Nettoerträge nur eine überschlägige Berechnung vorzunehmen ist und geringfügige Unterschreitungen außer Betracht bleiben (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.4.b).
  • BFH, 11.11.2010 - X B 159/09

    Wirksamkeit eines Beschlusses nach § 6 FGO durch formlose Bekanntgabe -

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 224/10
    Ein solcher Verfahrensmangel ist u.a. gegeben, wenn das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 26.10.2011 - X B 224/10
    Ein solcher Verfahrensmangel ist u.a. gegeben, wenn das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (Senatsbeschlüsse vom 11. November 2010 X B 159/09, BFH/NV 2011, 610, unter II.2., und vom 19. Januar 2011 X B 127/10, BFH/NV 2011, 632, unter 3.).
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