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   BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06   

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https://dejure.org/2007,14770
BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06 (https://dejure.org/2007,14770)
BFH, Entscheidung vom 27.03.2007 - VII R 24/06 (https://dejure.org/2007,14770)
BFH, Entscheidung vom 27. März 2007 - VII R 24/06 (https://dejure.org/2007,14770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten bei einem Verstoß gegen eine Gemeinschaftsbestimmung; Rückforderung einer vorschussweise gewährten Ausfuhrerstattung aufgrund der Lieferung einer für Jordanien genehmigten Fleischsendung in den ...

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Dialog zwischen beredt Schweigenden - Wer keine zweite Meinung hören will, muß fühlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 524
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
    Die vom Senat zu treffende Entscheidung erfordert die Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts, welche dem Senat durch die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), insbesondere auch das Urteil vom 24. Juni 2004 Rs. C-278/02 ("Handlbauer" - EuGHE 2004, I-6171), nicht ausreichend geklärt scheinen.

    Nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 beträgt die Verjährungsfrist für die Verfolgung einer Unregelmäßigkeit --wozu nach dem Urteil des EuGH in EuGHE 2004, I-6171 auch das Verlangen der Rückerstattung eines rechtswidrig gezahlten Geldbetrages gemäß Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 2988/95 gehören soll-- vier Jahre ab Begehung der die Verfolgung auslösenden Tat.

    Wenn der Senat bei seiner eben entwickelten Fragestellung gleichwohl von der Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 auch auf die Rückforderung von Ausfuhrerstattungen ausgeht, so beruht dies ausschließlich auf dem Urteil des EuGH in EuGHE 2004, I-6171, das in diesem Sinne allgemein verstanden worden ist.

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
    Die Frage, ob die Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 der Rückforderung von Geldbeträgen entgegensteht, die infolge einer vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift begangenen Unregelmäßigkeit erlangt worden sind und deren Rückforderung die bis zum Inkrafttreten der Verordnung anzuwendenden Verjährungsvorschriften nicht entgegenstanden, wird durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. März 2003 T-125/01 (EuGHE 2003, II-865) nicht beantwortet.

    Denn aus dem vom EuGH dort im Anschluss an das Urteil des Gerichts erster Instanz in EuGHE 2003, II-865 erwähnten Umstand, dass nach Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 2988/95 der Regelungsbereich der Verordnung schuldhaft und schuldlos begangene Verstöße gegen Gemeinschaftsregelungen umfasst, kann nach Überzeugung des beschließenden Senats nicht ohne weiteres geschlossen werden, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95 müsse ebenfalls nicht nur für Sanktionen, die eine vorsätzliche oder durch Fahrlässigkeit verursachte Unregelmäßigkeit voraussetzen (vgl. Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 1), sondern auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen (Art. 4) gelten, bei denen das nicht notwendigerweise der Fall ist.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
    Sie hat vielmehr nicht anders als z.B. Art. 221 Abs. 3 des Zollkodex, welchem der EuGH in dem Urteil vom 23. Februar 2006 Rs. C-201/04 (EuGHE 2006, I-2049) zu Recht materiell-rechtliche Wirkung zugemessen hat, zur Folge, dass der Rückforderungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 27.03.2007 - VII R 24/06
    Ein dahin gehendes Verständnis der VO Nr. 2988/95 erscheint dem Senat jedoch nicht klar und eindeutig geboten im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 --C.I.L.F.I.T.-- (EuGHE 1982, 3415).
  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 547/07

    Antrag auf Rindersonderprämie durch den Erzeuger bei Haltung von männlichen

    D ie Vorlagefrage zu der vorstehend in Bezug genommenen Vorabentscheidung betraf die Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist des BGB (vgl. BFH, Beschluss vom 27. März 2007 - VII R 24/06 - ).
  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 1969/06

    Gewährung und Rücknahme von Rindersonderprämie; Ordnungsgemäß geführtes

    D ie Vorlagefrage zu der vorstehend in Bezug genommenen Vorabentscheidung betraf die Anwendung der regelmäßigen Verjährungsfrist des BGB (vgl. BFH, Beschluss vom 27. März 2007 - VII R 24/06 - ).
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