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   BFH, 27.07.2020 - V B 78/18   

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https://dejure.org/2020,22450
BFH, 27.07.2020 - V B 78/18 (https://dejure.org/2020,22450)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2020 - V B 78/18 (https://dejure.org/2020,22450)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - V B 78/18 (https://dejure.org/2020,22450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, BGB § 399, HGB § 1, HGB § 343, HGB § 344, HGB § 354a, UStG § 27 Abs 19 S 1, UStG VZ 2009
    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot; Bauträgerfälle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 399 BGB, § 1 HGB, § 343 HGB
    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot; Bauträgerfälle

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens durch das Finanzgericht durch unterbliebene Berücksichtigung eines vertraglichen Abtretungsverbots

  • rewis.io

    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot; Bauträgerfälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens durch das Finanzgericht durch unterbliebene Berücksichtigung eines vertraglichen Abtretungsverbots

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler; Gesamtergebnis des Verfahrens; vertragliches Abtretungsverbot; Bauträgerfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    aa) Das FG ist zwar im Grundsatz von der Senatsrechtsprechung ausgegangen, wonach eine Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nur dann geändert werden kann, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (Senatsurteil vom 23.02.2017 - V R 16, 24/16, BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760, Leitsatz 1).

    Der Senat hat daher im Urteil in BFHE 257, 177, BStBl II 2017, 760 in Rz 61 entschieden, das FG sei zutreffend davon ausgegangen, dass das vereinbarte Abtretungsverbot durch § 354a Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) suspendiert wurde.

  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Zur Begründung seines Ergebnisses führt das FG aber lediglich aus, dass dem Bauunternehmer in Fällen wie dem hier streitigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17, Der Betrieb 2018, 1462) aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zusteht, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Eine entsprechende Anwendung des § 354a HGB auf Rechtsgeschäfte, die nicht für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft darstellen, kommt nach dem BGH-Urteil vom 13.07.2006 - VII ZR 51/05 (Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3486) hingegen nicht in Betracht.
  • BFH, 10.02.2015 - V B 87/14

    Verfahrensfehler durch Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2015 - V B 87/14, BFH/NV 2015, 662; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624; vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19.10.2011 - IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Der Senat hält es für sachgerecht, nach § 116 Abs. 6 FGO zu verfahren, da im Streitfall von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.09.2003 - I B 18/03, BFH/NV 2004, 207, und vom 29.01.2010 - II B 107/09, BFH/NV 2010, 938).
  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2015 - V B 87/14, BFH/NV 2015, 662; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624; vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19.10.2011 - IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Von einer weiteren Begründung wird daher nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.2012 - X B 22/12, BFH/NV 2013, 226, und vom 23.09.2002 - IV B 156/00, BFH/NV 2003, 191).
  • BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz -

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    b) Das ist unter Berücksichtigung des maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.10.2011 - IX B 108/11, BFH/NV 2012, 245, und vom 07.09.2012 - IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001, Rz 9) im Streitfall nicht geschehen.
  • BFH, 17.10.2011 - IX B 108/11

    Anfechtbarkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung - Sachaufklärungsrüge -

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    b) Das ist unter Berücksichtigung des maßgebenden materiell-rechtlichen Standpunkts des FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.10.2011 - IX B 108/11, BFH/NV 2012, 245, und vom 07.09.2012 - IX B 125/11, BFH/NV 2012, 2001, Rz 9) im Streitfall nicht geschehen.
  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 27.07.2020 - V B 78/18
    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder sonst Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10.02.2015 - V B 87/14, BFH/NV 2015, 662; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.06.2013 - IX B 1/13, BFH/NV 2013, 1624; vom 22.03.2011 - X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19.10.2011 - IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.2013 - IX B 1/13

    Gesamtergebnis des Verfahrens; nach Leerstand fehlende Vermietungsabsicht

  • BFH, 29.01.2010 - II B 107/09

    Bemessungsgrundlage bei Erwerb einer stillgelegten, aber noch voll eingerichteten

  • BFH, 23.09.2002 - IV B 156/00

    Übergehen von Beweisanträgen; Rügeverlust

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2018 - 5 K 5261/15

    Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber einem Unternehmer

  • BFH, 31.01.2024 - V R 24/21

    Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des

    Nachdem der BFH das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil des FG mit Beschluss vom 27.07.2020 - V B 78/18 (BFH/NV 2020, 1091) aufgehoben und die Sache gemäß § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an das FG zurückverwiesen hatte, erteilte der Kläger am 28.12.2020 Rechnungen an die Q-KG mit gesondertem Steuerausweis.
  • FG Sachsen, 03.02.2021 - 2 K 763/20

    Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an einen Bauträger i.R.e.

    Die Situation, dass die Abtretung einem Dritten zusteht, entspricht derjenigen eines Abtretungsverbotes, das ebenfalls die Anwendung von § 27 Nr. 19 UStG hindert (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Juli 2020 - V B 78/18, zitiert nach Juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 K 5261/15

    Umsatzsteuer 2009

    Der BFH hat mit Beschluss vom 27. Juli 2020 - V B 78/18 auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers das Urteil des 5. Senats im ersten Rechtsgang aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
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