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   BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10   

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https://dejure.org/2011,18878
BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10 (https://dejure.org/2011,18878)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2011 - VII B 142/10 (https://dejure.org/2011,18878)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2011 - VII B 142/10 (https://dejure.org/2011,18878)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung - Rügeverzicht

  • openjur.de

    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung; Rügeverzicht

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103, AnfG § 4 Abs 1, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 155, ZPO § 295
    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung - Rügeverzicht

  • Bundesfinanzhof

    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung - Rügeverzicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 GG, § 4 Abs 1 AnfG, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 155 FGO
    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung - Rügeverzicht

  • rewis.io

    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung - Rügeverzicht

  • rewis.io

    Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen nicht die Revisionszulassung - Rügeverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 4
    Wertung der Übertragung des hälftigen Anteils an einem gemeinsam bewohnten Hausgrundstück vom Vollstreckungsschuldner an seinen Ehegatten als unentgeltliche Zahlung i.S.d. § 4 AnfG

  • datenbank.nwb.de

    Keine Darlegung des Zulassungsgrundes des § 115 Abs. 2 FGO bei Einwendungen gegen die Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10
    Mit Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des FG wird allenfalls ein Korrekturinteresse im Einzelfall dargelegt, das regelmäßig nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt (Senatsbeschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10
    Das Übergehen eines Beweisantrages oder eine unterlassene Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seiner Beweisanträge erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 26.08.2004 - II B 117/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10
    Mit Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidung des FG wird allenfalls ein Korrekturinteresse im Einzelfall dargelegt, das regelmäßig nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt (Senatsbeschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 28.03.2011 - VII B 142/10
    Mit der Rüge, das FG habe einen angebotenen Beweis nicht erhoben, ist der Verfahrensfehler der Gehörsverletzung nur dann ordnungsgemäß dargelegt, wenn zusätzlich vorgetragen wird, dass die nicht zureichende Aufklärung des Sachverhalts und die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2013 - VII B 146/12

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verwertung fremdsprachiger Internet-Auszüge

    Das Übergehen eines Beweisantrages oder einer unterlassenen Zeugeneinvernahme kann deshalb im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit der Verfahrensrüge angegriffen werden, wenn der in der maßgeblichen Verhandlung selbst anwesende oder fachkundig vertretene Beteiligte, dem die Nichtbefolgung seiner Beweisanträge erkennbar war, den Verfahrensverstoß nicht gerügt und damit auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichtet hat (Senatsbeschluss vom 28. März 2011 VII B 142/10, BFH/NV 2011, 1370, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 28. März 2011 VII B 142/10, BFH/NV 2011, 1370).
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