Rechtsprechung
BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Duldungsbescheid - Veräußerung einer Eigentumswohnung - Abtretung der Kaufpreisforderung - Darlehensgewährung - Schenkung - Prozeßkostenhilfe
- Judicialis
AO § 191 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 132; ; FGO § 155; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 575; ; BGB § 607
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114
PKH; Anforderung an Darlegungspflichten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von …
Auszug aus BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98
Er darf nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217; vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, …und vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.).Das gilt jedenfalls dann, wenn es um die erstmalige Vernehmung von Zeugen geht, deren Ergebnis typischerweise nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann (Senat in BFH/NV 1994, 149, 150, m.w.N.).
Das schließt nicht aus, daß das Gericht die Möglichkeit einer Beweisführung dann für ganz unwahrscheinlich hält, wenn das FA für die Richtigkeit des von ihm angenommenen Sachverhalts konkrete Tatsachen und Schlußfolgerungen benennt und der Betroffene dies lediglich pauschal bestreitet (Senat in BFH/NV 1994, 149, 150).
- BFH, 22.02.1994 - VII B 114/92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Inanspruchnahme als Haftender für …
Auszug aus BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98
Er darf nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217;… vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, und vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.).Daher kann noch im Beschwerdeverfahren neues, die Erfolgsaussicht begründendes tatsächliches Vorbringen vorgetragen und können weitere Beweismittel vorgelegt werden, falls die Klage noch beim FG anhängig ist und dort im Klageverfahren solches neues tatsächliches Vorbringen berücksichtigt werden muß (Senat in BFH/NV 1994, 822).
- BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der …
Auszug aus BFH, 29.09.1998 - VII B 107/98
Er darf nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217;… vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, …und vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, m.w.N.).
- BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
Eine abschließende Prüfung darf bei Abwägung der für und gegen den Erfolg sprechenden Umstände nicht vorgenommen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342). - BFH, 25.01.2001 - X B 41/00
Einkommensteuer - Verlustvortrag - Anschaffungskosten - Prozesskostenhilfe - …
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eigenständig zu prüfen (…BFH-Beschlüsse vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822;… vom 12. August 1997 VII B 212/96, BFH/NV 1998, 433; vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342;… vom 16. März 1999 IV B 107/98, BFH/NV 1999, 1231).Denn dieses Verbot bezieht sich auf die erstmalige Vernehmung eines Zeugen, weil dessen Aussage ihrem Inhalt nach --anders als bei schon vorliegenden Äußerungen-- nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 149, und in BFH/NV 1999, 342;… vom 2. Juli 1999 VII B 60/99, BFH/NV 2000, 56).
- BFH, 02.07.1999 - VII B 60/99
PKH; Zollfahndung und Zigarettenschmuggel
Daher kann noch im Beschwerdeverfahren neues, die Erfolgsaussicht begründendes tatsächliches Vorbringen vorgetragen und können weitere Beweismittel vorgelegt werden --auch nach Ablauf der Beschwerdefrist, sofern die Beschwerde, wie im Streitfall, fristgerecht eingelegt worden ist--, falls die Klage noch beim FG anhängig ist und dort im Klageverfahren solches neues tatsächliches Vorbringen berücksichtigt werden muß (…Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1994 VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822, und vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342).Eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung beim Hintanstellen des Angebots eines (entscheidungserheblichen) Zeugenbeweises im PKH-Verfahren hat der Senat in ständiger Rechtsprechung aber nur dann bejaht, wenn es um die erstmalige Vernehmung eines Zeugen geht, deren Ergebnis typischerweise nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, und in BFH/NV 1999, 342).
- BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00
Beweiswürdigung im PKH-Verfahren
Eine solche Feststellung kann indes bei der erstmaligen Vernehmung eines Zeugen, deren Ergebnis typischerweise nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann, in der Regel nicht getroffen werden (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, und vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342). - BFH, 14.03.2008 - X B 211/07
Zulassungsgrund der Divergenz - Zurechnung von Einkünften aus gewerblicher …
a) Der Kläger sieht die behauptete Divergenz zwischen dem angefochtenen Urteil und einem Beschluss des BFH vom 29. September 1998 VII B 107/98 (BFH/NV 1999, 342) in einer unterschiedlichen Betrachtung des Anwendungsbereichs des Fremdvergleichs für die Beurteilung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2008 - 2 K 179/05
Versuch der rückwirkenden Beseitigung der Folgen der Beendigung einer …
Jedoch ist ein Fremdvergleich, wie der Beklagte zu Recht einwendet, nur insoweit anzustellen, als aus dem Vereinbarten steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden (so ausdrücklich BFH, Beschluss vom 29.09.1998 - VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342 sowie FG Köln, Urteil vom 09.06.1999 - 15 K 440/95, EFG 1999, 1288). - FG Hamburg, 08.11.2002 - IV 58/00
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache:
Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Erfolgsaussicht, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. nur Beschluss vom 21.12.2001 - VII S 13/01 -, 10.11.1999 - X B 20/99 - und 29.9.1998 - VII B 107/98 -, juris). - FG Rheinland-Pfalz, 04.06.2002 - 6 K 2012/99
Hoher Beweiswert einer notariell beurkundeten Schenkung; formelle …
Insbesondere ist kein Fremdvergleich anzustellen, da es bei den Zahlungen der Klägerin an ihren Ehemann nicht um die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile geht (BFH-Beschluss vom 29. September 1998 VII B 107/98, BFH/NV 1999, 342 ). - FG Köln, 09.06.1999 - 15 K 440/95
Vorliegen eines Veräußerungsgewinns aus Verkauf von Anteilen an einer …
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