Rechtsprechung
   BFH, 30.03.2011 - XI R 9/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16925
BFH, 30.03.2011 - XI R 9/10 (https://dejure.org/2011,16925)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2011 - XI R 9/10 (https://dejure.org/2011,16925)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2011 - XI R 9/10 (https://dejure.org/2011,16925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 01. 2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09; Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 2 S 2, UStG § 24, EWGRL 388/77 Anh B
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 2 S 2 FGO, § 24 UStG 2005, Anh B EWGRL 388/77
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • ra.de
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09 - Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Reitstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.01.2011 V R 65/09

  • datenbank.nwb.de

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und Vermietung eigener Reitpferde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG
    Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gem. § 24 Abs. 2 UStG
    Pferdepension und Reitunterricht
    Umsätze aus der Pensionspferdehaltung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.01.2011 - V R 65/09

    Keine Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG für Umsätze aus sog.

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - XI R 9/10
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf das BFH-Urteil vom 13. Januar 2011 V R 65/09.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 1 K 4936/09

    Durchschnittssatzbesteuerung für Umsätze aus Pensionspferdehaltung und

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - XI R 9/10
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1547.
  • BFH, 10.05.1990 - V R 17/85

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BFH, 30.03.2011 - XI R 9/10
    Dabei ist vom rechtlichen Standpunkt der Vorentscheidung auszugehen; die Rüge mangelnder Sachaufklärung ist daher nur schlüssig, wenn die nicht berücksichtigten Tatsachen auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich waren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 1990 V R 17/85, BFH/NV 1991, 201).
  • BFH, 21.01.2015 - XI R 13/13

    Zur Durchschnittssatzbesteuerung bei einer Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken

    Danach unterliegen insbesondere die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG (BFH-Urteile in BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; vom 30. März 2011 XI R 9/10, BFH/NV 2011, 1405, und XI R 26/09, BFH/NV 2011, 1540).

    Danach scheidet bei einer Pensionshaltung von Pferden die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung aus, wenn die betreuten Pferde aus privaten Gründen zu Freizeitzwecken gehalten werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; in BFH/NV 2011, 1405; in BFH/NV 2011, 1540, und in DStR 2015, 111) nicht aber dann, wenn die Pferde von ihren Haltern --ausnahmsweise-- zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (vgl. Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 1112).

  • BFH, 10.09.2014 - XI R 33/13

    Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für

    Danach unterliegen insbesondere die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG (BFH-Urteile in BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; vom 30. März 2011 XI R 9/10, BFH/NV 2011, 1405, und XI R 26/09, BFH/NV 2011, 1540).

    (1) Das FG hat zutreffend ausgeführt, dass der Streitfall sich zwar von den bisher vom BFH entschiedenen Sachverhalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; in BFH/NV 2011, 1405, und in BFH/NV 2011, 1540) dadurch unterscheidet, dass die hier eingestellten Pferde als Fohlen noch nicht oder als rekonvaleszente Pferde im streitbefangenen Zeitraum nicht bzw. als "Gnadenbrotpferde" nicht mehr zur Ausübung des Reitsports geeignet sind und der Kläger auf seinem Hof auch keine Reithalle oder Reitbahn zur Ausübung des Reitsports anbietet.

  • FG Niedersachsen, 19.05.2016 - 5 K 85/15

    Anwendung der Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG bei einer

    Danach scheidet bei einer Pensionshaltung von Pferden die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung aus, wenn die betreuten Pferde aus privaten Gründen zu Freizeitzwecken gehalten werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 72, BStBl II 2011, 465; in BFH/NV 2011, 1405; in BFH/NV 2011, 1540, und in DStR 2015, 111) nicht aber dann, wenn die Pferde von ihren Haltern --ausnahmsweise-- zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (vgl. Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 1112).

    Danach scheidet bei einer Pensionshaltung von Pferden die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung aus, wenn die betreuten Pferde aus privaten Gründen zu Freizeitzwecken gehalten werden (vgl. BFH-Urteile vom 30. März 2011 XI R 9/10, BFH/NV 2011, 1405, und XI R 26/09, BFH/NV 2011, 1540), nicht aber dann, wenn die Pferde von ihren Haltern - ausnahmsweise - zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden (vgl. Lippross, Umsatzsteuer, 23. Aufl., S. 1112).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht