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   BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04   

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https://dejure.org/2005,18096
BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04 (https://dejure.org/2005,18096)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2005 - XI B 199/04 (https://dejure.org/2005,18096)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2005 - XI B 199/04 (https://dejure.org/2005,18096)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.04.1998 - VII R 102/97

    Senatswechsel nach Übertragung auf Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04
    Denn die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan; die namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Beschluss ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544; vom 26. Januar 1999 I R 136/97, BFHE 187, 412, BStBl II 1999, 305).
  • BFH, 26.01.1999 - I R 136/97

    Ordnungsgemäße Besetzung des FG

    Auszug aus BFH, 30.11.2005 - XI B 199/04
    Denn die Person des Einzelrichters, dem die Sache zur Entscheidung übertragen werden kann, ergibt sich aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan; die namentliche Nennung des zuständigen Einzelrichters im Beschluss ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 1998 VII R 102/97, BFHE 186, 5, BStBl II 1998, 544; vom 26. Januar 1999 I R 136/97, BFHE 187, 412, BStBl II 1999, 305).
  • BFH, 30.05.2022 - II B 89/21

    Einzelrichterbeschluss

    Um welchen Richter es sich handelt, muss sich dann aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan ergeben (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 22.09.2005 - V B 137-138/04, BFH/NV 2006, 559, unter II.2., am Ende; vom 30.11.2005 - XI B 199/04, juris, unter 3., und vom 22.01.2009 - VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779, die alle eine entsprechende Regelung als selbstverständlich voraussetzen).
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