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   BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53   

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BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53 (https://dejure.org/1954,5315)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1954 - 3 StR 378/53 (https://dejure.org/1954,5315)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1954 - 3 StR 378/53 (https://dejure.org/1954,5315)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Es muss deshalb mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass sie ein Mitverschulden überhaupt nicht in Erwägung gezogen oder rechtsirrig verneint hat, und dass aus diesem Grunde die Strafe höher ausgefallen ist, als es bei Annahme eines Mitverschuldens der Fall gewesen wäre (vgl BGH 3 StR 389/52 vom 2. Oktober 1952 in BGHSt 3, 218 = VRS 5, 50).

    Eine solche ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Mitverschulden des Motorradfahrers neben der Schuld des Angeklagten von einiger Erheblichkeit ist (BGH 3 StR 389/52 vom 2. Oktober 1952 a.a.O.).

  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52

    Vorfahrtrecht und Wartepflicht

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Dabei kommt eine Verletzung der Vorfahrt schon dann in Betracht, wenn der Führer des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges an der freien Weiterfahrt behindert und wegen der drohenden Gefahr eines Zusammenstosses zu einer Verringerung seiner Geschwindigkeit oder zu Ausweichbewegungen gezwungen wird (BGH VI ZR 37/52 vom 30. Januar 1953 in VRS 5, 182, VI ZR 70/52 vom 4. Februar 1953 in BGHZ 9, 6 [9] = VRS 5, 172 [173]; 3 StR 670/53 vom 7. Januar 1954 in VRS 6, 157).

    Das gilt euch gegenüber solchen Wartepflichtigen, die er infolge der örtlichen Bebauung vor der Einfahrt in die Kreuzung nicht beobachten kann (BGH VI ZR 70/52 vom 4. Februar 1953 in BGHZ 9, 6 [10] = VRS 5, 172 [174], sowie dieUrteile des erkennenden Senats vom 12. September 1952 - 3 StR 435/52 - in VRS 4, 612 [614] undvom 5. Februar 1953 - 3 StR 755/52 - in BGHSt 4, 47 = VRS 5, 218).

  • BGH, 10.12.1953 - 4 StR 254/53
    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Da er die Entwicklung der Gefahrenlage beobachten konnte, wird er sich diesem Vorwurf auch nicht mit dem Hinweis darauf entziehen können, dass er im Schrecken über die durch die Vorfahrtverletzung entstandene Bedrohung die falsche Abwehrmaßnahme ergriffen habe, nämlich nach rechts ausgebogen sei, statt zu bremsen und gegebenenfalls nach links auszubiegen (vgl BGH 4 StR 254/53 vom 10. Dezember 1953 in VRS 6, 58 [62]).
  • BGH, 05.06.1952 - 4 StR 18/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Die Vorfahrtregelung greift nicht nur dann Platz, wenn die beteiligten Fahrzeuge zur selben Zeit an der Kreuzung ankommen, sondern auch dann, wenn das eine (wartepflichtige) Fahrzeug die Kreuzung vor dem anderen (vorfahrtberechtigten) Fahrzeug erreicht, wegen der Verschiedenheit der beiderseitigen Geschwindigkeiten oder der Länge und Beweglichkeit der Fahrzeuge aber gleichwohl zu besorgen ist, dass das zuerst ankommende (wartepflichtige) Fahrzeug die Kreuzung (d.i. hier den Schnittpunkt der beiderseitigen Fahrtlinien) noch nicht verlassen haben werde, bevor das andere (bevorrechtigte) Fahrzeug zur Stelle ist (RGZ 125, 203 [207]; 168, 253 [255]; RGSt 71, 80 [81]; BGH 4 StR 18/52 vom 5. Juni 1952 in VRS 4, 429 [430]).
  • BGH, 12.09.1952 - 3 StR 435/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Das gilt euch gegenüber solchen Wartepflichtigen, die er infolge der örtlichen Bebauung vor der Einfahrt in die Kreuzung nicht beobachten kann (BGH VI ZR 70/52 vom 4. Februar 1953 in BGHZ 9, 6 [10] = VRS 5, 172 [174], sowie dieUrteile des erkennenden Senats vom 12. September 1952 - 3 StR 435/52 - in VRS 4, 612 [614] undvom 5. Februar 1953 - 3 StR 755/52 - in BGHSt 4, 47 = VRS 5, 218).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 401/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Fremdes Vorfahrtrecht missachtet auch derjenige, der sich durch zu rasches Einfahren in die Kreuzung der Möglichkeit, es zu beachten, fahrlässig selbst begibt (BGH 1 StR 401/52 vom 28. Oktober 1952 in VRS 5, 70).
  • BGH, 05.02.1953 - 3 StR 755/52
    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Das gilt euch gegenüber solchen Wartepflichtigen, die er infolge der örtlichen Bebauung vor der Einfahrt in die Kreuzung nicht beobachten kann (BGH VI ZR 70/52 vom 4. Februar 1953 in BGHZ 9, 6 [10] = VRS 5, 172 [174], sowie dieUrteile des erkennenden Senats vom 12. September 1952 - 3 StR 435/52 - in VRS 4, 612 [614] undvom 5. Februar 1953 - 3 StR 755/52 - in BGHSt 4, 47 = VRS 5, 218).
  • BGH, 19.02.1953 - 4 StR 475/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Dabei ist davon auszugehen, daß bei einem durch Nichtbeachtung der Vorfahrt herbeigeführten Verkehrsunfall das überwiegende Verschulden in der Regel den Verletzer des Vorfahrtrechtes trifft, weil sein Verstoss die entscheidende Ursache für den Unfall bildet (BGH 4 StR 475/52 vom 19. Februar 1953 in VRS 5, 206).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Im Hinblick auf die seit dem 1. September 1953 geltende Neufassung des § 49 StVO hält es der Senat nach den §§ 2 Abs. 2 StGB, 354 a StPO lediglich für angezeigt, die Verurteilung wegen Übertretung der §§ 1, 9 Abs. 2, 13, 49 StVO zu beseitigen (vgl BGH VRS 6, 203 [204] und das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des BGH bestimmte Urteil 2 StR 473/53 vom 5. März 1954).
  • BGH, 20.05.1954 - 3 StR 360/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 3 StR 378/53
    Sobald der Vorfahrtberechtigte jedoch aus besonderen Umständen erkennt oder bei der gebotenen Aufmerksamkeit erkennen kann, dass ihm der Wartepflichtige die Vorfahrt nicht einräumt, muss er auf Grund der auch ihm obliegenden allgemeinen Sorgfaltspflicht von der Beanspruchung der Vorfahrt absehen und seinerseits alles Zumutbare zur Vermeidung eines Zusammenstosses unternehmen (vgl die im Kraftverkehrsrecht A-Z Blatt "Vorfahrt; Verhalten des Berechtigten, Erläuterungen 1" unter IV 2 zusammengestellte Rechtsprechung sowie zuletzt dasUrteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1954 - 3 StR 360/53 -).
  • BGH, 16.06.1954 - 3 StR 183/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1953 - VI ZR 37/52
  • BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
  • RG, 08.07.1929 - VI 754/28

    1. Zum Begriffe des Hauptverkehrswegs im Sinne des § 21 c der

  • RG, 01.03.1937 - 2 D 811/36

    Geht der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt, dadurch seines Vorfahrtrechtes

  • RG, 04.02.1942 - VIII 147/41

    Zum Begriffe des Vorfahrtrechts.

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 82/55

    Rechtsmittel

    Sobald jedoch ein Vorfahrtsberechtigter aus besonderen Umständen erkennt oder bei gebotener Aufmerksamkeit erkennen kann, dass ihm der Wartepflichtige die Vorfahrt nicht einräumt, muss er auf Grund der ihm allgemein obliegenden Sorgfaltspflicht von der Beanspruchung der Vorfahrt absehen und seinerseits alles Zumutbare zur Vermeidung eines Zusammenstosses tun (3 StR 378/53 vom 1. Juli 1954).
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