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   BGH, 01.07.2010 - IX ZR 118/09   

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https://dejure.org/2010,12939
BGH, 01.07.2010 - IX ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,12939)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - IX ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,12939)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - IX ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,12939)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung eines durch öffentliche Versorgungsleistungen geschädigten Abnehmers auf eine Beweislastumkehr aufgrund einer Pflichtverletzung des Wasserversorgers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gehörsrüge vor Verfassungsbeschwerde; Beweislast für Schadensersatz gegen Wasserversorger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; ZPO § 321a
    Berufung eines durch öffentliche Versorgungsleistungen geschädigten Abnehmers auf eine Beweislastumkehr aufgrund einer Pflichtverletzung des Wasserversorgers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 118/09
    Dieser verlangt neben der Erschöpfung des Rechtsweges, dass - sofern eine bestimmte Normauslegung angestrebt wird, die ohne verfassungsrechtliche Erwägungen nicht begründbar ist, oder der Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels oder das Rechtsmittel selbst auf die Verletzung von Verfassungsrecht gestützt wird - der Verfassungsverstoß schon in den Instanzen geltend gemacht wird (BVerfGE 112, 50, 62).
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 24/82

    Schutzgesetz - Wasserversorgungsanlage - Untersuchung - Schadstoffe - Grenzwerte

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZR 118/09
    Im Übrigen sind die Voraussetzungen, unter denen ein durch öffentliche Versorgungsleistungen geschädigter Abnehmer sich auf eine Beweislastumkehr berufen kann, weil der Wasserversorger seinen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten nicht nachgekommen ist, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (BGH, Urt. v. 25. Januar 1983 - VI ZR 24/82, NJW 1983, 2935).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13

    Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer

    Kann der Versicherungsvermittler eine Dokumentation nach § 61 Abs. 1 VVG nicht vorlegen, ist dem Versicherungsnehmer eine Beweislasterleichterung bis hin zur Beweislastumkehr zuzubilligen (Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2.Aufl., § 18a Rdn. 47; Reiff in: MünchKomm(VVG), § 63 Rdn. 49; Schwintowski in: Bruck/Möller, VVG, 9.Aufl., § 63 Rdn. 24; Dörner in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 63 Rdn. 12; BGH, Beschl. v. 01.07.2010 - IX ZR 118/09 - und BGH, Urt. v. 16.07.2009 - III ZR 21/09 - VersR 2009, 1495 allgemein zur Beweislast bei Verletzung einer Dokumentationspflicht; Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 16/1935 S. 26 linke Spalte oben).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2011 - 5 U 502/10

    Vermittlung einer Lebensversicherung: Beratungspflicht des Versicherungsmaklers

    Kann der Versicherungsvermittler eine Dokumentation nach § 61 Abs. 1 VVG n.F. nicht vorlegen, ist dem Versicherungsnehmer eine Beweislasterleichterung bis hin zur Beweislastumkehr zuzubilligen (Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2.Aufl., § 18a Rdn. 47; Reiff in: MünchKomm(VVG), § 63 Rdn. 49; Schwintowski in: Bruck/Möller, VVG, 9.Aufl., § 63 Rdn. 24; Dörner in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28.Aufl., § 63 Rdn. 12; BGH, Beschl. v. 01.07.2010 - IX ZR 118/09 - und BGH, Urt. v. 16.07.2009 - III ZR 21/09 - VersR 2009, 1495 allgemein zur Beweislast bei Verletzung einer Dokumentationspflicht; Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 16/1935 S. 26 linke Spalte oben).
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