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   BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23   

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https://dejure.org/2023,36293
BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23 (https://dejure.org/2023,36293)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2023 - 4 StR 88/23 (https://dejure.org/2023,36293)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2023 - 4 StR 88/23 (https://dejure.org/2023,36293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 6 StPO, § 171b Abs. 1 GVG, § 257 StPO, § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 169 Abs. 1, § 171b GVG, § 257 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens als absoluter Revisionsgrund; Schutz der Intimsphäre der Nebenklägerin i.R.e. Verfahrens wegen schwerer Vergewaltigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    Infolgedessen muss zur Begründung der Rüge eines zu weit erstreckten Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht nur vorgetragen werden, welche Verfahrensvorgänge während seiner Dauer, also in nichtöffentlicher Hauptverhandlung, ausgeführt wurden, sondern diese müssen dabei auch so genau bezeichnet werden, dass dem Revisionsgericht die Nachprüfung ihres etwaigen Zusammenhangs mit dem den Öffentlichkeitsausschluss gebietenden Verfahrensvorgang möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14 Rn. 12 [insoweit in NStZ 2015, 226 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst ein Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensvorgang beschränkt, auch weitere Verfahrensvorgänge, die mit diesem in enger Verbindung stehen oder sich aus ihm entwickeln und die daher zu demselben Verfahrensabschnitt gehören (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 1 StR 243/22 Rn. 9; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 223/20 Rn. 4; jew. mwN).
  • BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16

    Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    Soweit der Bundesgerichtshof vereinzelt davon ausgegangen ist, dass der im Hauptverhandlungsprotokoll enthaltene Hinweis, der Angeklagte habe sich "zur Sache" geäußert, auf einen fehlenden Zusammenhang mit der vorangegangenen Beweiserhebung hindeute (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 8; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05), kann der Senat offenlassen, ob er dem ausnahmslos folgen könnte.
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    c) Ob wegen der dargelegten Bedeutung des Inhalts der in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten Angaben des Angeklagten für den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht ohnehin bereits mit Blick auf das Verbot der Rekonstruktion der tatgerichtlichen Hauptverhandlung entzogen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 Rn. 9; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15, jew. mwN), kann demnach offenbleiben.
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05

    Revision des Nebenklägers (Zulässigkeit; Angabe des Ziels des Rechtsmittels)

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    Soweit der Bundesgerichtshof vereinzelt davon ausgegangen ist, dass der im Hauptverhandlungsprotokoll enthaltene Hinweis, der Angeklagte habe sich "zur Sache" geäußert, auf einen fehlenden Zusammenhang mit der vorangegangenen Beweiserhebung hindeute (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 8; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05), kann der Senat offenlassen, ob er dem ausnahmslos folgen könnte.
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst ein Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensvorgang beschränkt, auch weitere Verfahrensvorgänge, die mit diesem in enger Verbindung stehen oder sich aus ihm entwickeln und die daher zu demselben Verfahrensabschnitt gehören (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 1 StR 243/22 Rn. 9; Beschluss vom 17. November 2020 - 4 StR 223/20 Rn. 4; jew. mwN).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 160/22

    Ausschöpfungsrüge (Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge);

    Auszug aus BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23
    c) Ob wegen der dargelegten Bedeutung des Inhalts der in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten Angaben des Angeklagten für den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht ohnehin bereits mit Blick auf das Verbot der Rekonstruktion der tatgerichtlichen Hauptverhandlung entzogen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 Rn. 9; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15, jew. mwN), kann demnach offenbleiben.
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