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   BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98   

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https://dejure.org/1998,2355
BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98 (https://dejure.org/1998,2355)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1998 - 2 StR 144/98 (https://dejure.org/1998,2355)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1998 - 2 StR 144/98 (https://dejure.org/1998,2355)
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Drogenkurier aus Jamaika

§ 261 StPO, Beweiswürdigung, Schweigen des Angeklagten im Ermittlungsverfahren (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO) - Aussage in der Hauptverhandlung (§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung unterschiedlicher Ausübung des Aussageverweigerungsrechts während verschiedener Verfahrensstadien zum Nachteil des Angeklagten; Teilschweigen

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 243 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98
    Weder darf ein anfängliches Schweigen bei einer Einlassung zur Sache in einer späteren Verfahrenssituation noch eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Sachäußerung als belastendes Beweisanzeichen verwendet werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 281; 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 7, 9, 11, 14; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1970 - 4 StR 326/70 bei Dallinger, MDR 1971, 18; OLG Köln NStZ 1991, 52; OLG Zweibrücken StV 1986, 290; OLG Hamm NJW 1974, 1880, 1881).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98
    Selbst wenn darin eine Teileinlassung zu sehen ist, bei der die Strafkammer nicht gehindert gewesen wäre, das gleichzeitige Schweigen zu einzelnen entlastenden Umständen indiziell zu verwenden (BGHSt 32, 140, 145), war es jedenfalls rechtsfehlerhaft, daß die Strafkammer aus dem (uneingeschränkten) Schweigen der Angeklagten bei der späteren richterlichen Vernehmung nachteilige Schlüsse gezogen hat.
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 02.09.1998 - 2 StR 144/98
    Weder darf ein anfängliches Schweigen bei einer Einlassung zur Sache in einer späteren Verfahrenssituation noch eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Sachäußerung als belastendes Beweisanzeichen verwendet werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 20, 281; 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 4, 6, 7, 9, 11, 14; BGH, Urt. v. 15. Oktober 1970 - 4 StR 326/70 bei Dallinger, MDR 1971, 18; OLG Köln NStZ 1991, 52; OLG Zweibrücken StV 1986, 290; OLG Hamm NJW 1974, 1880, 1881).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Zwar dürfen aus unterschiedlichem Einlassungsverhalten bei mehreren Vernehmungen oder in verschiedenen Verfahrensabschnitten als solchem keine Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1999, 47 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 1 Ss 133/04

    Beweisführung zum Nachtrunk - Trunkenheitssymptome und Schweigen des Angeklagten

    Daher darf anfängliches Schweigen bei einer späteren Einlassung zur Sache ebenso wenig als belastendes Beweisanzeichen verwertet werden wie eine Aussageverweigerung in einer späteren Vernehmung nach anfänglicher Äußerung zur Sache (BGHSt 20, 281; NStZ 1999, S. 47; stRspr.; vgl. auch Senat NZV 2004, 537 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2005 - 1 StR 473/04

    Heimtücke bei einer Attacke mit einem Fahrzeug (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit

    Wenn dann aber in der Hauptverhandlung ein entsprechen der Vortrag nicht erfolgt, so hätte dies der näheren Erörterung bedurft (vgl. zum Teilschweigen BGH NStZ 1999, 47).
  • BGH, 30.04.1999 - 5 StR 191/99

    Aussageverhalten; Schweigen als Belastungsindiz; Unerlaubtes Handeltreibens mit

    a) Mit dem Generalbundesanwalt besorgt der Senat, daß die Beweiswürdigung zum Schuldspruch wegen eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf der unzulässigen nachteiligen Verwertung des Einlassungsverhaltens des zunächst schweigenden Angeklagten B beruht, der seine Tatversion einer Verstrickung durch einen flüchtigen Bekannten erst etwa fünf Monate nach seiner Inhaftierung erwähnt hatte (vgl. BGHSt 38, 302, 305; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 16 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2b Ss OWi 30/00

    Unerlaubte Werbung für Schwarzarbeit

    Macht er von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, umfassend Gebrauch, so dürfen daraus keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden (BGHSt 32, 140, 144; 38, 302, 305; BGH NStZ 1997, 147; NStZ 1999, 47; NJW 2000, 1426).
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