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   BGH, 03.04.2007 - X ZR 104/04   

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https://dejure.org/2007,1175
BGH, 03.04.2007 - X ZR 104/04 (https://dejure.org/2007,1175)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2007 - X ZR 104/04 (https://dejure.org/2007,1175)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2007 - X ZR 104/04 (https://dejure.org/2007,1175)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Angemessenheit einer Fristsetzung für eine Mängelbeseitigung; Prüfung des Vorliegens eines Gläubigerverzugs

  • kanzlei.biz

    Verlängerung der Frist nach Annahmeverzug

  • Judicialis

    BGB § 293 F. bis 31.12.2001; ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 1 F. bis 31.12.2001

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 293; BGB § 634 Abs. 1 S. 1 a. F.
    Angemessenheit einer Fristsetzung nach § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a. F. bei vorherigem Annahmeverzug des Bestellers

  • RA Kotz

    Werkvertrag - Mängelbeseitigungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit der Fristsetzung bei Annahmeverzug des Bestellers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfung der Angemessenheit einer Frist (IT-Recht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerung der Frist zur Mängelbeseitigung bei vorherigem Gläubigerverzug! (IBR 2007, 360)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2761
  • MDR 2007, 1005
  • NZBau 2007, 506
  • VersR 2007, 1140
  • WM 2007, 1943
  • BauR 2007, 1410
  • ZfBR 2007, 547
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus BGH, 03.04.2007 - X ZR 104/04
    Der Klägerin kann damit ein Vergütungsanspruch nach § 631 BGB zustehen (vgl. z.B. BGHZ 50, 175).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11

    Annahmeverzug: Zurückweisung von Zahlungen aufgrund eines vorläufig

    Durch die Ablehnung der angebotenen Zahlung ist der Kläger nicht in Annahmeverzug geraten, der die Wirkungen des Schuldnerverzugs hätte entfallen lassen (BGH, Urteil vom 3. April 2007 - X ZR 104/04, NJW 2007, 2761 Rn. 7).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 417/12

    Kleingarten-Pachtvertrag im Beitrittsgebiet: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung

    Denn durch die Ablehnung der angebotenen Zahlungen wären die Beklagten ihrerseits in Annahmeverzug geraten (§§ 293, 294 BGB), der einen Schuldnerverzug entfallen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 2007 - X ZR 104/04, NJW 2007, 2761, 2762 Rn. 7 und vom 15. März 2012 - IX ZR 34/11, BeckRS 2012, 07964 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09

    Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung

    Denn bereits ein zum Annahmeverzug des Gläubigers führendes Leistungsangebot des Schuldners lässt dessen Verzug entfallen (vgl. BGHZ 143, 42; BGH NJW 2007, 2761; Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rdnr. 37; Erman/Hager, a.a.O., Rdnr. 74; MünchKommBGB/Ernst, a.a.O., Rdnr. 95; Staudinger/Löwisch/Feldmann, a.a.O., Rdnr. 117 f. und 121).
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Bietet der Schuldner aber die Leistung in einer den Gläubigerverzug begründenden Weise an, wozu notwendig ist, dass die Leistung - wie hier - vollständig angeboten wird (Grüneberg in Palandt, BGB, 73. Aufl 2014, § 286 RdNr 37) , wird der Verzug geheilt (BGH NJW 2007, 2761, 2762 Tz 7) .
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2023 - 8 U 85/23

    Kaufrecht: Anspruch auf Ausbesserung sowie auf Kaufpreisminderung

    Der Annahmeverzug ließ die Wirkungen des zuvor begründeten Schuldnerverzuges der Beklagten entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2007 - X ZR 104/04 -, juris Rn. 7).
  • LG Itzehoe, 01.10.2015 - 6 O 122/15

    Anspruch des Solaranlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf

    Der Dritte ist dabei nur schutzbedürftig, wenn ihm keine eigenen gleichwertigen Ersatzansprüche zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 2.7.1996 - X ZR 104/04).
  • BGH, 26.08.2014 - X ZR 18/11

    Durch den Stand der Technik nahegelegter Patentanspruch bezüglich eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es zur Bejahung der Patentfähigkeit nicht aus, wenn gegenüber der vorgeschlagenen Lösung zu Recht bestehende Bedenken lediglich ignoriert und mit ihr tatsächlich und vorhersehbar verbundene Nachteile einfach in Kauf genommen werden (BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, BGHZ 133, 57 - Rauchgasklappe; Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 104/04 Rn. 19).
  • OLG Rostock, 16.07.2008 - 1 U 48/08

    Verzinsungspflicht bei Annahmeverzug des Gläubigers

    a) Der Klägerin steht kein über den 31.01.2007 hinausgehender Zinsanspruch auf die Summe von 225.000,00 EUR gegen den Beklagten zu, da der Zahlungsverzug des Beklagten durch die in einer den Gläubigerverzug begründenden Art und Weise angebotene Leistung der 225.000,00 EUR am 18.01.2007 sowie 25.01.2007 geheilt worden ist (Palandt/Heinrichs, BGB 67. Aufl., § 286 Rn. 34; BGH NJW 2007, 2761; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1396).
  • BPatG, 17.11.2015 - 12 W (pat) 15/14

    Grundsätze zur Feststellung der mangelnden Patentfähigkeit eines Verfahrens zum

    9, naheliegende Verfahren mit a) der Aufnahme der Leistung (in [kW]) als Messvektor, b) bei verschiedenen Drehzahlen "n [rpm]" als Parametereinstellung und c) bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten (v1, v2, v3, v4, v5) ebenfalls für den im Merkmal 1M1 angegebenen Zweck geeignet, eine Windenergieanlage zu vermessen (vgl. BGH - X ZR 104/04, GRUR 2006, 923, Tz 15 - Luftabscheider für Milchsammelanlagen).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 6 U 240/10

    Beweiskraft des Protokolls

    Durch diese Zahlung - die von der Klägerin nicht angenommen und sogleich an den Beklagten zurück überwiesen worden ist - hat der Beklagte die von ihm geschuldete Leistung nicht in einer den Gläubigerverzug begründenden Weise angeboten, wie es für eine Beendigung des bereits eingetretenen Schuldnerverzuges erforderlich wäre (BGH NJW 2007, 2761 = juris Rn 7; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage, § 286 BGB Rn 37 m.w.N.).
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